Samstag, Januar 11, 2014

Dem Windkraftunternehmen PROKON laufen die Anleger davon. Die Insolvenz droht der PROKON

Dem Windkraftfunternehmen PROKON laufen die Anleger davon. Die Insolvenz wird von der Geschäftsführung der PROKON befürchtet. Die PROKON hat die Anleger vor Geldabzug gewarnt. Anleger sollten zügig handeln und sich durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen.


Dem umstrittenen Windkraftunternehmen PROKON laufen die Anleger davon. Die Folge: Das Kapital droht auszugehen. In einem offenen Brief mahnt die Geschäftsführung jetzt die verbliebenen Kapitalanleger, bei der Stange zu bleiben. Die Insolvenz sei sonst wegen Liquiditätsproblemen nicht mehr zu verhindern.

Dem Windparkbetreiber PROKON droht nach eigenen Angaben das Geld auszugehen. "Sollte es uns gemeinsam mit Ihnen, unseren Anlegern, nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten", heißt es in einem Schreiben von Firmengründer Carsten Rodbertus an die rund 75.000 Inhaber von Prokon-Genussrechten.

Der Brief wurde auch auf der Homepage des Windkraftunternehmens PROKON veröffentlicht.

"Diesen Schritt würden wir nicht scheuen, aber mit sehr, sehr großem Bedauern gehen. PROKON  hat eigenen Angaben zufolge knapp 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechten eingesammelt, für die unter anderem in prominent platzierten Fernseh-Spots geworben wurde.

Unkontrollierte Mittelabflüsse
Zuletzt häuften sich aber die Kündigungen von Kapitalanlegern. Den Mittelabfluss könne PROKON nicht verkraften, argumentierte das Unternehmen PROKON in dem offenen Brief.

Anleger forderten derzeit rund 150 Millionen Euro zurück, 2013 seien schon 130 Millionen ausgezahlt worden. "Es ist absehbar, dass wir die Zahlungen in dieser Höhe nicht fristgerecht leisten können", schreibt Rodbertus. Dazu kommen die fälligen hohen Zinszahlungen für die Kapitalanleger.

Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite vorformulierte Rückantworten, in denen sich die Anleger verpflichten sollen, ihr Geld bis mindestens zum 31. Oktober 2014 nicht zurückzufordern. Weiter sollten sie auch auf die direkte Auszahlung von Zinsen zu verzichten. Später sollen sie ihre Anlage nur in Raten über zwölf Monate ausbezahlt bekommen.

Wer dagegen seine Genussrechte zeitnah kündigt, unterschreibt mit dem Formular den Satz: "Eine Insolvenz von PROKON nehme ich bewusst in Kauf." PROKON setzt dafür eine Frist für die Rückantwort bis zum 20. Januar. Eine Insolvenz könne nur dann verhindert werden, wenn Anleger diesem Vorgehen für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals zustimmten oder wenn genügend frisches Geld eingehe.

Bei einer Insolvenz müsse PROKON "mit dem Rücken zur Wand" womöglich seine Windparks und anderes Vermögen unter Wert verkaufen. Dann kommt es zu deutlichen Verlusten, wie es auch schon von offenen Immobilienfonds bekannt wurde. Diese mussten einen ähnlichen Weg in den letzten Jahren gehen, weil soviel Kapital abgeflossen ist.

PROKON hatte seine Kapitalanleger bereits im Dezember 2013 aufgefordert, die Zinsen für das zweite Halbjahr 2013 zur Entspannung der Liquiditätslage im Unternehmen zu belassen.

Rechtsanwälte und Verbraucherschützer warnen. Ein Insolvenzrechtsexperte warnte Anleger davor, auf Ansprüche zu verzichten. "Anlegern, die nicht rechtzeitig ihre Rechte sichern, steht in einem Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs der Genussrechte nicht einmal eine Insolvenzforderung zur Verfügung", sagte der Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer "Wallstreet Online".

Bei Verbraucherschützern und Fachanwälten für Bank- und Kapitalanlagerecht steht das Geschäftsmodell der PROKON seit langem in der Kritik. Normalerweise sind bei einer Pleite von einer Firma der Größe von PROKON institutionelle Investoren - Banken oder Fonds - betroffen. Nicht so bei PROKON.

Der Windparkbetreiber PROKON hat sich fast ausschließlich mit dem Geld normaler Sparer, also Kleinanlegern, finanziert.  Es wurde mit Anlagen ab 5000 Euro geworben. Nach eigenen Angaben nahm PROKON knapp 1,4 Milliarden Euro ein. Dies unter anderem bei abendlichen Verkaufsveranstaltungen, in denen die Firmenmanager vor Hunderten, meist älteren Zuhörern sogenannte PROKON -Genussrechte anpriesen.

PROKON lockte die Sparer mit der Aussicht auf außergewöhnlich hohe Renditen: Sechs Prozent Verzinsung wurde versprochen. Ein Rendite, die in Niedrigzinszeiten nur mit riskanten Geschäften zu erwirtschaften ist. Das Management von PROKON versprach dagegen ein sicheres Investment. Genussrechte sind ein typisches Instrument des "grauen Kapitalmarkts und bei Verbraucherschützern und Fachanwälten hoch umstritten. Anders als Aktien geben sie den Investoren keinerlei Mitspracherecht. Trotzdem stehen die Genussrechte im Pleitefall für entstandene Verluste ein.

Geschichte und wirtschaftlicher Hintergrund von PROKON

Rodbertus gründete PROKON 1995. Das Unternehmen mit mehr als 1300 Mitarbeitern betreibt nach eigenen Angaben gut 50 Windparks mit 314 installierten Windkraftanlagen in Deutschland und Polen. Weitere seien im Bau. Zum Konzern gehört auch ein Biodiesel-Hersteller in Magdeburg. Zudem finanziert PROKON ein Sägewerk in Torgau, das Holzpaletten produziert.

Aus einer "Zwischenbilanz" per Ende Oktober 2013 geht hervor, dass bei PROKON insgesamt 210 Millionen Euro Verluste aufgelaufen sind. Auf der anderen Seite wurden an die Anleger 330 Millionen Euro Zinsen gezahlt wurden. Sie erhielten im Schnitt acht Prozent pro Jahr. Zwischen Januar und Oktober 2013 wurden danach 67 Millionen Euro Zinsen gezahlt, doppelt so viel wie das operative Ergebnis. 

Den Kontakt zu Medien verweigert Prokon seit Mai 2013 nach wiederholten negativen Berichten, wie es im Internet-Auftritt heißt. Auch am 11.1.2014 war PROKON für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Betroffene Anleger können sich daher der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Prokon/ Gläubigerinitiative - Ende"  anschließen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens                          
 
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 11.01.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

Quelle: n-tv.de , ddi/rts/dpa, wallstreet-online,RA Karl-Heiz Steffens
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