Letzter Ausweg: Kündigung. BSZ e.V. bündelt
Anlegerinteressen!
Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen
BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin informieren: „Die
Umtauschbedingungen für SolarWorldAG-Anleihen werden heftig! Nun sollten
Gläubiger die Anleihe kündigen, Klagen vorbereiten und etwaige
Rechtsschutzversicherer wegen Kostendeckung anfragen.“ Dr. Späth & Partner
hat bereits Klagen für Anleihegläubiger gegen SolarWorld eingereicht.
Inzwischen wurde bekannt, wie dramatisch die
Verluste für Gläubiger der SolarWorld-Anleihe werden sollen. Nach Informationen
von Günther&Partner, die sich um das Amt des gemeinsamen Vertreters für
SolarWorld-Anleihebesitzer bewerben, ist folgendes vorgesehen: „Jeder Gläubiger
soll jeweils drei unterschiedliche Elemente für seine heute bestehende
Forderung erhalten: Erstens, ein neues Fremdkapitalinstrument, mit einem
Nominalwert von ca. 40% der heutigen Schuld mit marktüblicher Verzinsung (je
Anleihe von EUR 1000 also ein neues Papier/Schuldversprechen von ca. EUR 400).
Zweitens, eine Barauszahlung in drei Tranchen zu unterschiedlichen Terminen,
die insgesamt ca. 10-12% des Nominalwertes der heutigen Forderung entspricht
(je Anleihe von EUR 1000 also ein Barauszahlung von ca. EUR 100-120). Drittens,
Anteile an der Solarworld AG (neue Aktien), die nach einer Kapitalherabsetzung
ausgegeben werden. In Summe werden dabei die heutigen Finanzgläubiger ca. 95%
der Anteile an der Solarworld AG erhalten.“
Hierzu BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc
Liebscher von Dr. Späth & Partner: „In Deutsch: Verlust von 60%, die
restlichen 40% mies verzinst mit langer Laufzeit (also verlängertem
Insolvenzrisiko) und Anteile an einem Problemunternehmen. Da die beiden
nächsten Gläubigerversammlungen in ca. vier Wochen stattfinden, sollten
Anleihegläubiger die restliche Zeit nutzen, um Ihre Anleihen zu kündigen. Dann
kann Rückzahlung der vollen Nominale mitsamt Zinsen verlangt werden.“
Dr. Liebscher weiter: „Wir haben für unsere
Mandanten beim Landgericht Frankfurt bereits erste Klagen gegen SolarWorld
eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt
hatten, verweigert SolarWorld mit zweifelhafter Begründung die Rückzahlung der
vollen Nominale plus Zinsen. Die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten
haben daher auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.“
Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht,
ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt.Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth
& Partner übernimmt für Anleihebesitzer kostenlos die Deckungsanfrage bei
der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und
Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen.
Der Zeitraum bis zur zweiten Gläubigerversammlung sollte also für die Kündigung
der SolarWorld-Anleihe genutzt werden. Etwaige Klagen können auch noch danach
eingelegt werden. Zuvor sollte allerdings gekündigt werden.
Dr. Liebscher. „Aber auch für Anleger ohne
Rechtsschutzversicherung oder für Anleger die selbst bereits gekündigt haben,
bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der
Erfolgsaussichten an: Denn die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht
zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame
Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv
vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose
Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld
die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens
wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt. Dann wären Anleger durch
eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen. Zudem können
Anleihegläubiger ohne Rechtsschutzversicherung abwarten, wie sich die Klagen
der versicherten Anleihegläubiger entwickeln, und bei positiver Entwicklung
„auf den Zug aufspringen“, also Klagen später einlegen. Kar ist aber auch:
Dafür muss man „an der Bahnstrecke stehen“, sprich frühzeitig einen Anwalt
beauftragt haben: Denn immer gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst.“
Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei
Dr. Späth & Partner aus Berlin ist
bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von
Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B.
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate,
Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG;
SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits
über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten
haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus
und verlangt Rückzahlung, falls erforderlich durch Einreichung einer Klage. Für
Anleger die selbst gekündigt haben, bereitete die Kanzlei Klagen vor und reicht
diese ein. Ferner macht sie Deckungsanfragen bei etwaigen
Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind. Für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute
Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V.Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 05. 2013
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen
Beurteilung führen.
drspäml