Landgericht Nürnberg-Fürth spricht Prospekthaftungsansprüche zu! Achtung! Es droht Verjährung! Verjährung durch Güteantrag hemmen!
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälte haben bereits vor ca. einem Jahr Dutzende Klagen
für Anleger der Inhaberschuldverschreibungen der Solar Millennium AG gegen die
Verantwortlichen vor dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht,
unter anderem teilweise gegen die Vorstände, die Vertriebsgesellschaft, Solar
Millennium Invest AG, aber auch gegen andere Verantwortliche.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte machen unter
anderem Ansprüche gegen die Verantwortlichen aus Prospekthaftung im engeren
Sinne, aber auch aus Prospekthaftung im weiteren Sinne geltend. Nach Ansicht
von Dr. Späth & Partner sind die Verkaufsprospekte zu den Anleihen der
Solar Millennium AG teilweise fehlerhaft und enthalten Prospektfehler, z.B. in
Form zu optimistischer Prospektangaben, was die Anleger zu
Schadensersatzansprüchen berechtigt.
In ersten –noch nicht rechtskräftigen-
Urteilen (nicht von der Kanzlei Dr. Späth & Partner erstritten) sprach
zumindestens die 6. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth nun den
Anlegern Schadensersatz zu (z.B. Az. 6 O 3556/12, noch nicht rechtskräftig).
Während die 10. Zivilkammer des LG
Nürnberg-Fürth inzwischen einige Klagen abgewiesen hat, hat auch die 6.
Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth angekündigt, in 12 von der Kanzlei
Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren den Klagen voraussichtlich statt
geben zu wollen, jedenfalls gegen die jeweils in Anspruch genommenen Vorstände
der Solar Millennium AG.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt
Dr. Späth hierzu: „Die Verfahren zeigen, dass Anleger keinesfalls chancenlos
sind, um Ansprüche geltend zu machen.“ Günstigstenfalls könnten auch sog. D
& O-Versicherungen vorliegen, um den Schaden der Anleger zu ersetzen. Doch Eile ist geboten, da bei der
Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen kurze Verjährungsfristen gelten:
1 Jahr ab Kenntnisnahme, spätestens jedoch 3 Jahre ab der ersten
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes, verjähren Ansprüche aus
Prospekthaftung im engeren Sinne unwiderruflich.
Während für die Anleihe aus dem Jahr 2009
bereits Verjährung der Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne
eingetreten ist, können für die Anleihen, die 2010 und 2011 von Solar Millenium
heraus gegeben wurden, wahrscheinlich noch Ansprüche aus Prospekthaftung im
engeren Sinne geltend gemacht werden, allerdings droht auch hier in den
nächsten Wochen Verjährung einzutreten, was immer im Einzelfall geprüft werden
muss, da z.B. die Anleihe aus dem Jahr 2010 am 12.07.2010 heraus gegeben wurde
und somit spätestens am 12.07.2013, und somit in wenigen Wochen, Verjährung der
Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne eintreten wird.
- Dr. Späth hierzu: „Nicht rechtsschutzversicherte Anleger sollten berücksichtigen, dass die Verjährung auch durch einen kostengünstigen Güteantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle wirksam gehemmt werden kann, so dass zunächst Zeit gewonnen wird.“ Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „SolarMillennium“ anschließen.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom
25.05.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und
Rechtslage verändern.
drspä
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