Anleger müssen teilweise erhebliche Verluste verschmerzen. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger! Etliche tausend Anleger haben sich an diversen IVG-Fonds beteiligt, z.B. an folgenden Fonds:
IVG Euro Select 12 London Wall
IVG Euro Select 14 The Gerkin
IVG Euro Select Balanced Portfolio UK
Viele Anleger der obigen IVG-Fonds müssen
inzwischen erhebliche Verluste erleiden, der Fonds IVG Euro Select 12 London
Wall notiert z.B. aktuell auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de mit nur noch 15 % des Nominalwertes, der Fonds
EuroSelect 14 The Gerkin mit nur noch 18 % des Nominalwertes, der Fonds Euro
Select Balanced Portfolio UK mit nur noch ca. 25 % des Nominalwertes (Stand
Mitte März 2013).
Viele Anleger befürchten noch höhere
Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.
In vielen Fällen sehen die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger
die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw.
Berater geltend zu machen, vor allem, falls die Anlage an den IVG-Fonds von
einer Bank vermittelt worden ist.
In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht
anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen
Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken,
Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, etc. „Falls
ein Anleger eine sichere Anlage wollte, waren die IVG-Fonds nicht das Richtige
für ihn,“ meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Dr. Späth & Partner.
Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank
vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine
Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung
müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“,
hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die
vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.
„In vielen Fällen von IVG Fonds konnten wir
inzwischen heraus finden, dass „hinter dem Rücken“ des Anlegers
Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“ an die vermittelten Banken zurück geflossen
sind, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden. Oftmals lassen sich daher
gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.
- Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG FondsEuroselect" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.05.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
drspä
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen