Samstag, Mai 25, 2013

IVG Fonds: BSZ e.V.-Anwälte reichen weitere Klagen ein!

Anleger müssen teilweise erhebliche Verluste verschmerzen. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger! Etliche tausend Anleger haben sich an diversen IVG-Fonds beteiligt, z.B. an folgenden Fonds:


IVG Euro Select 12 London Wall
IVG Euro Select 14 The Gerkin
IVG Euro Select Balanced Portfolio UK

Viele Anleger der obigen IVG-Fonds müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden, der Fonds IVG Euro Select 12 London Wall notiert z.B. aktuell auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de  mit nur noch 15 % des Nominalwertes, der Fonds EuroSelect 14 The Gerkin mit nur noch 18 % des Nominalwertes, der Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK mit nur noch ca. 25 % des Nominalwertes (Stand Mitte März 2013).
Viele Anleger befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.

In vielen Fällen sehen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geltend zu machen, vor allem, falls die Anlage an den IVG-Fonds von einer Bank vermittelt worden ist.

In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, etc. „Falls ein Anleger eine sichere Anlage wollte, waren die IVG-Fonds nicht das Richtige für ihn,“ meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Dr. Späth & Partner.

Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.

„In vielen Fällen von IVG Fonds konnten wir inzwischen heraus finden, dass „hinter dem Rücken“ des Anlegers Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“ an die vermittelten Banken zurück geflossen sind, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden. Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.



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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
      
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 25.05.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
drspä

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