Donnerstag, Mai 23, 2013

ConRendit Fonds in der Krise. Anleger können alles verlieren und viel tun.

Der ConRendit Fonds 9 schüttet unregelmäßig aus. Der Containermarkt ist schwierig. Überproduktionen und die Globalisierungskrise haben zum drastischen Preisverfall auf vielen Strecken geführt. In vielen Fällen können Betroffene auf Kosten Dritter aussteigen. Ein Weg von und mit dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Herrn Rechtsanwalt Andreas Köpke.


Die 2002 in Hamburg gegründete ConRendit Gruppe hat mittlerweile 29 Fonds platziert und bei 7.000 Anlegern rund EUR 400 Mio. eingesammelt und zählt sich zu den führenden Emissionshäusern geschlossener Containerfonds. Zuletzt wurden auch noch Immobilienfonds konzipiert.

Bei so viel Hedonie ist ein Blick auf die Leistungsbilanz des Anbieters angezeigt. Und die sieht nicht gut aus. Bei mehreren Fonds gab es Probleme. Der ConRendit 2 senkte die prognostizierten Ausschüttungen, beim ConRendit 5 musste die prognostizierte Investitionsphase verlängert werden, weil Mieter kündigten, beim ConRendit 9 kommen die Ausschüttungen unregelmäßig, beim ConRendit 19 wurde das Eigenkapital von EUR 20 Mio. auf EUR 10 Mio. eingedampft und der ConRendit 19 wurde nach Angaben des Brancheninformationsdienstes fondstelegramm wieder vom Markt genommen. Und das Fachblatt kapital markt-intern hat vor den Fonds ConRendit 15 und ConRendit 22 gewarnt.

Der Containermarkt gilt nach dem Boom seit einigen Jahren als äußerst schwierig. Es wurden zu viele Container gebaut und nachdem der Welthandel durch die große Vertrauenskrise 2008/ 2009 schrumpfte, sanken die Mietpreise für Container auf bestimmten Strecken, vor allem von Europa nach Asien, ins Bodenlose.

,,Betroffene," sagt der als Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Andreas Köpke, können mit Containerfonds alles verlieren. Und müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Ausschüttungen zurückzuzahlen."
Deshalb raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte den ConRendit Anlegern, rechtzeitig Rückabwicklungsansprüche prüfen zu lassen. Und da geht oft was. Viele Betroffenen können alles zurückholen. Denn der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Betroffenen in den letzten Jahren durch mehrere ganz wichtige Urteile entscheidend gestärkt: ,,Wenn der Berater so ein Investment als sicher bezeichnet hat, haftet er (BGH, Urteil vom 19.10.2006, III ZR 122/05). Und der unterlassene Hinweis auf die Tatsache, dass Entnahmen und Ausschüttungen nicht zwingend der tatsächlichen Rendite entsprechen (BGH, Urteil vom 26.09.2005, II ZR 314/03)  und gegebenenfalls zurückgefordert werden können, führt wie der fehlende Hinweis auf die eingeschränkte Handelbarkeit dieser Beteiligungen (BGH, Urteil vom 18.01.2007, III ZR 44/06) zum Schadensersatzanspruch. Darüber hinaus kommt die Rückabwicklung in Betracht, wenn nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Und wenn der Vermittler dem Kunden verschwiegen hat, dass er für den Vermittlungserfolg von der Emittentin ein Kopfgeld kassiert, könnte er sich unter bestimmten Voraussetzungen auch schadensersatzpflichtig gemacht haben (BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05). Darüber hinaus sind Vertriebskostenquoten in Höhe von mehr als 15% der Anlegergelder ausdrücklich aufklärungspflichtig, weil der unternehmerische Erfolg der Beteiligung angesichts des hohen Kapitalabflusses von Anfang an unwahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02)," sagt der GRÖPPER KÖPKE BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Matthias Gröpper.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte fördern die konzertierte Aktion Betroffener und bieten allen ConRendit Anlegern an, die Voraussetzungen für die Beteiligung an der gemeinschaftlichen Geltendmachung der Forderungen zu prüfen. Denn durch einen Musterprozess eines einzelnen Anlegers oder die Bündelung der Forderungen mehrerer Betroffener kann das Kostenrisiko einzelner in vielen Fällen wesentlich verringert werden und die Erfolgschancen vieler entscheidend verbessert werden.
  • Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Containerfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

grököp

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