Samstag, Mai 18, 2013

SolarWorld AG: Dr. Späth & Partner klagt jetzt für Anleihe-Gläubiger auf Rückzahlung! BSZ e.V. bündelt Interessen!

Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner haben für Anleihegläubiger gegen SolarWorld nun erste Klagen eingereicht. SolarWorld hatte Anleger-Kündigungen zurückgewiesen und die Rückzahlung der vollen Anleihen-Nominale verweigert.


Hierzu Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner aus Berlin: „Für unsere Mandanten haben wir beim Landgericht Frankfurt jetzt die ersten Klagen gegen die SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt haben, verweigert SolarWorld die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen mit fadenscheinigen Argumenten. Die Rechtsschutzversicherer unserer Mandanten haben demgemäß auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert.“

Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte übernehmen für Anleihebesitzer kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen.

Aber auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der Erfolgsaussichten an. Denn, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter: „Die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt.“

Im Ergebnis können Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage also sehr gut aus der SolarWorld-Anleihe herausgekommen.

Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus  Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits mehrere 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung. Anderenfalls leistet die Kanzlei die umfassende Vertretung im Restrukturierungsverfahren und auch die außergerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale, sodass alle Kosten von vornherein feststehen und transparent sind.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V.Interessengemeinschaft beizutreten.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de        
         
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
      
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 18.05.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

drspäml

Keine Kommentare: