Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreiten vor dem Landgericht Frankfurt ein Urteil gegen die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung. Der Fonds der in das Londoner Bürogebäude „THE Wall“ investiert, befindet sich in einer erheblichen Schieflage. Die Gründe sind nicht etwa zu geringe Mieteinnahmen wie bei zahlreichen anderen gescheiterten Immobilienfonds, sondern Währungsrisiken und Fallstricke in den Bedingungen des Darlehensvertrages, den die Fondsgesellschaft aufgenommen hatte.
Die Fondsgesellschaft finanzierte THE WALL
nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein
erhebliches Darlehen auf. Dieser Darlehensvertrag sieht eine regelmäßige
Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen dürfen nicht
überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt führten
jedoch dazu, dass der Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der
Fonds trotz fast voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten
kann, da die Darlehensgeber insoweit höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten
verlangt haben.
Eine ganze Reihe von Anlegern sieht sich
insoweit im Vorfeld nicht richtig aufgeklärt. Mehrere Klagen sind von der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte eingereicht worden. Nunmehr hat
das Landgericht Frankfurt in einem ersten Urteil (noch nicht rechtskräftig)
bestätigt, dass einer klagenden Anlegerin ein Schadensersatzanspruch gegen die
die Beteiligung vermittelnde Commerzbank AG zusteht, da sie über wichtige
Punkte im Vorfeld der Zeichnung nicht aufgeklärt worden sei.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanalagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB
Rechtsanwälte der die Anlegerin vertreten hat, hält die Risiken für die Anleger
nach wie vor für sehr hoch. Die Anleger sollten auf keinen Fall untätig
bleiben, sondern zeitnah prüfen lassen, ob sie ihrerseits vollständig und vor
allen Dingen auch rechtzeitig über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden, rät
er. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese
in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter
Anlageberatung.
- Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG FondsEuroselect" beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 18.05.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
Cllbbomb
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