Mittwoch, November 07, 2012

Filmfonds: Ansprüche von Verjährung bedroht? Wie können Anleger gegensteuern?


Nicht wenige Filmfonds leiden unter erheblichen Problemen: Steuernachforderungen, versiegende Ausschüttungen und ähnliches bereiten Anlegern Sorgen. Zwar können Schadensersatzansprüche bestehen, bei diesen droht jedoch in vielen Fällen die Verjährung. 
In den vergangenen Monaten mussten nicht wenige Filmfondsanleger erfahren, dass das Finanzamt auch Jahre später Steuerbescheide ändern kann und Steuervorteile aberkennen kann. Anleger, deren Medien-/Filmfonds auf diese Weise in Bedrängnis geriet, suchen nicht selten Möglichkeiten, Schadensersatz für die „verunglückte“ Investition zu erlangen. Denn viele Anleger investierten aufgrund des ausdrücklichen Rats ihrer Banken oder Anlageberater in Filmfonds. In solchen Fällen bestehen sogar gute Aussichten, entsprechenden Schadensersatz zu erhalten, da beratende Stellen für falsche Anlageberatung haften.

Allerdings müssen die Anleger eines Filmfonds in diesem Zusammenhang die gerade bei älteren Beteiligungen brisante Frage der Verjährung beachten. Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach der Zeichnung (§ 199 Abs. 4 BGB). Das bedeutet, dass Ansprüche, die im Jahr 2002 entstanden – d. h. der Anleger wurde im Jahr 2002 falsch beraten – jetzt bereits verjährt sind oder von der Verjährung bedroht sind. Es kommt insofern auf das genaue Zeichnungsdatum an. Sind Ansprüche verjährt, können sie nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden. Droht ein Anspruch „lediglich“ in Kürze zu verjähren, können von Anwälten noch Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu verhindern.

Es gibt verschiedene Verjährungsfristen!

Dennoch bedeutet das nicht, dass Anleger immer 10 Jahre Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Denn es gibt auch kürzere Verjährungsfristen – so haben Anleger ab dem Zeitpunkt, an welchem sie wissen, dass sie falsch beraten wurden, nur 3 Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Erfuhr ein Anleger im Jahr 2009, dass der Filmfonds nicht seinen Anforderungen entspricht, dann verjähren Schadensersatzansprüche am 31.12.2012. Wann „wissen“ Anleger, dass sie falsch beraten wurden? Eine generelle Antwort gibt es nicht, jedoch kann eine entsprechende Kenntnis sich aus Sanierungskonzepten, Anlegerschreiben mit Verlustwarnungen oder vielen anderen Umständen ergeben.

Ansprüche können vor Verjährung gesichert werden

Drohen (Schadensersatz)Ansprüche zu verjähren, kann die Verjährung gehemmt werden. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann entsprechende Maßnahmen einleiten, um die Ansprüche der Anleger vor der Verjährung zu sichern. Ist die Verjährung gehemmt, kann ein Anspruch auch nach der eigentlichen Verjährungsfrist durchgesetzt werden. Anleger, die Verjährung befürchten, können sich über Gegenmaßnahmen beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten die Anleger verschiedener Film-/Medienfonds.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen. 
drsto

Wealthcap Life USA 2 - Nicht einmal zweite Wahl für Anleger


Auch der zweite US-Lebensversicherungsfonds des Emissionshauses Wealthcap (Life USA 2) bereitet Anlegern keine Freude. Der Fonds ist in massiven finanziellen Schwierigkeiten und eine Besserung ist nicht in Sicht.

Life USA 2
Ein enormes Einnahmeproblem hat den Life USA 2 Lebensversicherungsfonds in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren. Daher liegt der Einnahmenüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung
Allerdings sollten sich betroffene Anleger des Life USA 2 Lebensversicherungsfonds nicht mit dieser Situation nicht abfinden. Die BSZ e.V.  Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern sich von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts beraten zu lassen. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.

Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Hornung           

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü

Dienstag, November 06, 2012

Solarzulieferer SiC Processing soll saniert werden.


Drastischer Schuldenschnitt bei Anleihegläubigern notwendig?Am 5.11.2012 gab die SiC Processing GmbH folgende Verlautbarung heraus:

„Zahlungsrückstände einzelner Kunden verbunden mit einem starken Volumen- und Preisrückgang, sowie hohe noch ausstehenden Verpflichtungen aus dem Expansionsprogramm der letzten beiden Jahre und eine Mietausfallbürgschaft eines norwegischen Vermieters, für die die SiC Processing GmbH, Hirschau (ISIN DE000A1H3HQ1), nach der Insolvenz der REC Wafer Norway AS, einzige Kundin ihrer norwegischen Tochtergesellschaft SiC Processing AS, einstehen muss, haben dazu geführt, dass die SiC Processing GmbH ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr hätte vollständig bedienen können. Diese Situation entstand vor dem Hintergrund einer weltweit äußerst schwierigen Situation der Solarindustrie, die von hohem Preisdruck und anhaltender Unterauslastung geprägt ist.“

Vor diesem Hintergrund wurde bereits mit wesentlichen Gläubigern eine Stundung von Forderungen bis zum 28.02.2013 vereinbart. Dies allein reicht vermutlich jedoch nicht aus, um das Unternehmen vor einer Insolvenz zu retten. Hierzu bedarf es nach Ansicht von Fachleuten einer wesentlichen Umstrukturierung des Unternehmens. Um dies gewährleisten zu können bereitet das Unternehmen seine Gläubiger auf einen spürbaren Schuldenschnitt vor.

Davon betroffen sind vor allem auch die Anleihegläubiger der gezeichneten Unternehmensanleihe ISIN DE000A1H3HQ1 im Wert von wohl ca. 80 Mio. Euro.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Torsten Geißler aus der Kanzlei MHG Rechtsanwälte rät den Anleihegläubiger daher sich bereits jetzt um eine Vertretung ihrer Forderungen zu kümmern. Die Erfahrung zeigt, dass eine Bündelung der Interessen hier dringend erforderlich ist, um eine einseitige Sanierung zu Lasten der Anleihegläubiger zu verhindern.

Bereits in den kommenden Wochen soll ein Konzept zur Sanierung den Gläubigern vorgestellt werden. Dieses Konzept gilt es umfassend zu prüfen und im Interesse der Anleihegläubiger zu beeinflussen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SiC Processing GmbH "  anzuschließen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern 

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Die gute Nachricht zum Jahresende für alle ACCESSIO-Kunden: Die DAB Bank AG haftet für die Fehler des Wertpapierhandelshauses


Sensationsentscheidung aus München. Ein anderes Bankhaus haftet für die Schrottberatungen der ACCESSIO AG. Wie das geht? Eine Information von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten Herrn Rechtsanwalt Mark Heinemann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper. 
Das Münchener Oberlandesgericht macht die Münchener DAB Bank AG für die Beratungsfehler des Itzehoer Skandalfinanzdienstleisters ACCESSIO AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG, ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) verantwortlich (5 U 3672/11, nicht rechtskräftig). Sie rechnet der Bank die Haftung des Wertpapierhandelshauses zu.

"Die Richter gehen davon aus, dass die ACCESSIO AG als Erfüllungsgehilfin der DAB Bank AG gearbeitet hat. Das Bankhaus hat die ACCESSIO AG im eigenen Vergütungsinteresse mit der Zuführung von Kommissionsaufträgen aus einem aufklärungs- und beratungsbedürftigen Kundenkreis betraut und es der ACCESSIO AG überlassen, den Auftrag für das Kommissionsgeschäft mit dem Anleger vorzubereiten, die Anleger zum Kauf der Wertpapiere zu veranlassen und damit den Kommissionsauftrag anzubahnen", sagt der Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Mark Heinemann von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten. Das heißt, dass alle Betroffenen, denen die Risiken der Investments verschwiegen wurden oder die nicht über die Provisionsschinderei aufgeklärt worden sind, können Schadensersatzansprüche gegen die Münchener Banker geltend machen.

Und die Haftung der DAB Bank AG ist konsequent, findet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die ACCESSIO AG hat die Kunden mit DAB-Dienstleistungen geworben." Das Tagesgeldangebot, in aller Regel das Einstiegsgeschäft für die rund 30.000 ACCESSIO-Kunden, war ein DAB-Produkt und das Wertpapierdepot wurde auch über die DAB Bank AG geführt. "Und jetzt wurde auch noch bekannt, dass die DAB Bank AG einen Teil der Vertriebserlöse, vor allem Provisionen und Zuwendungen der Wertpapieremittentinnen, kassiert hat. Das sieht so aus, als wenn die Itzehoer ACCESSIO-Berater die sprichwörtliche Drückerkolonne der Münchener Bank gewesen sind.", meint Anlegeranwalt Mark Heinemann.

Die ACCESSIO AG hat ganz konservative, sicherheitsorientierte Kapitalanleger mit hoch verzinsten, an und für sich sicheren Tagesgeldangeboten geworben und die Neukunden in vielen Fällen im Anschluss daran in hochriskante Investments in Wertpapiere der Pongs & Zahn AG, der HPE AG, der Cargofresh AG, der Salvator Grundbesitz AG, der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG und der Ponaxis AG (heute: loginet3 AG) reingeredet. Oft mit dem Versprechen, dass das praktisch kein Risiko bestünde. "Fast schon kriminell," findet der GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwalt Matthias Gröpper: "Viele haben mit diesen Schrotttipps alles verloren. Und das war schon lange erkennbar. Wir haben das erste Mal 2008 vor dem Wertpapierhandelshaus gewarnt."

Die ACCESSIO-Pleite  dürfte die Bank teuer zu stehen kommen. "Die ACCESSIO AG hat nach unseren Schätzungen bei rund 30.000 Kunden ein Gesamtvermögen in Höhe von mehr als € 200 Mio. verbrannt. Wenn die DAB Bank AG dafür gerade stehen muss, wird ihr das sehr weh tun," sagt Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und nach der Insolvenz des Itzehoer Wertpapierhandelshauses dürfte die Bank für viele Betroffene ein gern genommener Gegner sein. Die hat nämlich noch viel Geld.

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen Betroffenen, die Sachen schnellstmöglich von einem Spezialisten prüfen zu lassen. Und sie wissen aus weit über 800 ACCESSIO-Vertretungen in den letzten Jahren: Häufig können Anwälte für die Geschädigten Geld zurückholen.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO"  anzuschließen.


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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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Montag, November 05, 2012

Der nächste Paukenschlag im BCI-Betrug. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verantwortlichen erhoben.


Betroffene können viel tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat schon für viele Schadensersatzansprüche gerichtlich gesichert. Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren erhöhen die Erfolgschancen der BCI-Anleger zusätzlich.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Verantwortlichen der BCI Business Capital Investors Inc. (BCI) erhoben. Das Hauptverfahren wurde eröffnet. Die BCI-Opfer können von einer Verurteilung der Rädelsführer erheblich profitieren. Zum Stand des Verfahrens und der Haftung der Unternehmensverantwortlichen:

Der BCI-Mann Klaus Smetana soll nach den Feststellungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Düsseldorf der Drahtzieher des Betrugsunternehmens gewesen sein. Er organisierte das Schneeballsystem und zog die Anleger ab.

Die Anleger glaubten, dass die Gelder in den U.S.A. investiert werden. Das stimmte aber nicht. Die Anlegergelder wurden lediglich über ein schwer zu durchschauendes Treuhandkontensystem in ganz Europa verteilt und für die Provisionierung des Vertriebs und die Ausschüttungen an andere Anleger verwendet. Zudem sollen sich Smetana und andere Verantwortliche die Taschen vollgesteckt haben. In den USA existierte nur eine Briefkastenfirma. Die Schreiben der BCI wurden nicht aus den USA an die Anleger verschickt, sondern kamen von einem Postversendezentrum aus der Nähe von Bremen.

Betroffene können einiges tun. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt hat den entscheidungserheblichen Sachverhalt mittlerweile durch ganz intensive Recherchen geklärt. Mit Erfolg. "Wir haben mittlerweile für viele BCI-Anleger Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt. Im Eilverfahren. Nach ein paar Tagen hatten die Betroffenen Titel, aus denen vollstreckt werden kann.", sagt der Anlegeranwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten.

Und die BCI-Anleger sollten aufmerksam bleiben. Den Rechtsanwälten wurde zuletzt von mehreren Betroffenen berichtet, dass ein Wirtschaftsdetektiv mit der Geltendmachung der Ansprüche in der Schweiz wirbt. "Wir haben das schon vor vielen Monaten geprüft, uns von renommierten schweizerischen Rechtsanwälten beraten lassen und die sind der Meinung, dass das nichts bringt.", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Frick. Die Prozesse müssen unseres Erachtens nach wie vor in Deutschland geführt werden. Und haben dort auch die besten Erfolgsaussichten. Im Anschluss daran kann man damit immer noch in der Schweiz vollstrecken.

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät den geschädigten Anlegern, sich mit einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen. Schnell. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Business Capital Investors"  anzuschließen.
 

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 05.11. 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Nordcapital MS E. R. Tokyo: Keine Ausschüttungen wegen Darlehenstilgung.


Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Tokyo ist im Jahr 2012 erneut Verzicht angesagt, da die Kredittilgung keine Ausschüttungen zulässt. Wie können Anleger sich wehren.

Für die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital MS E. R Tokyo heißt es im Jahr 2012 ein weiteres Mal auf Ausschüttungen zu verzichten. Die Einkünfte des Schiffsfonds werden für von der finanzierenden Bank geforderte erhöhte Tilgung benötigt. Durch den wiederholten Vorrang der Darlehenstilgung wird deutlich, dass Schiffsfonds sich nicht als verlässliche Kapitalanlagen eignen. Dennoch wurden Schiffsfonds immer wieder unter diesem Vorzeichen angepriesen.

Keine Ausschüttungen für das Jahr 2011

Im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage kann beispielsweise ermittelt werden, ob eine Falschberatung vor der Investition in den Fonds Nordcapital MS E. R. Tokyo kam. Lief die Anlageberatung nicht fehlerfrei ab, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss zwei Schritte aufweisen. Zunächst müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikoreiche Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Anlageberatung musste realistisches Bild von Kapitalanlage vermitteln

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS E. R. Tokyo als sichere Kapitalanlage empfohlen, handelt es sich um eine falsche und schadensersatzauslösende Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen, welche aufgrund dessen keine Sicherheit des investierten Geldes bieten können. Auch mussten Anleger auf die verschiedenen Risiken hingewiesen werden: zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Aufklärung über Provisionen für die Vermittlung von Beteiligung am Schiffsfonds Nordcapital MS E. R. Tokyo.


Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Nordcapital MS E. R. Tokyo" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom. 05. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen

drsto

Apollo ProScreen und die Steuerproblematik


Den Anlegern des Medienfonds Apollo ProScreen geht es wie den Anlegern vieler anderer Medienfonds: Das Finanzamt klopft an die Türe und fordert Steuern nach. Anlegern können Schadensersatzansprüche zustehen.

Dass mit der Auflösung eines geschlossenen Medienfonds noch nicht alle Kapital in der Historie des jeweiligen Fonds abgeschlossen sind, zeigt sich bei dem Fonds Apollo ProScreen. Etliche Monate nach der Auflösung meldet sich das Finanzamt bei den Anlegern und forderte Steuernachzahlungen für die Jahre 2009 und 2010. Dass nicht nur die Anleger des Apollo ProScreen sondern auch die Anleger vieler anderer Medienfonds mit Steuernachzahlungen konfrontiert werden, zeigt, dass die einst als "Steuersparmodelle" angepriesenen Medienfonds zu Steuerfallen wurde.

 Angesichts dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ein möglicher Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist die Anlageberatung. Wurde diese nicht den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung gerecht, können Anleger des Apollo ProScreen Schadenersatz fordern. Grob umrissen müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung zunächst die Ziele des Anlegers erforscht werden und in einem zweiten Schritt sollen die Berater Kapitalanlagen, die zu diesen Zielen passen, möglichst umfassend und realistisch darstellen.

In der Praxis leiden nicht wenige Anlageberatungsgespräche unter erheblichen Mängeln. Zu den häufigen Fehlern zählt, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass die Risiken, die mit einer Beteiligung an dem Fonds Apollo ProScreen einhergehen, nicht realistisch dargestellt wurden. Auch eine ordnungsgemäße Aufklärung über Provisionen erfolgte nicht immer. Ein besonderes Thema der Medienfonds sind die - aus Steuerspargründen vorgesehen - Darlehen.

Anleger des Apollo ProScreen, die denken, dass sie falsch beraten wurden, können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln lassen, wie gut die Chancen sind, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Dabei sollten die Anleger ein Augenmerk auf das Datum ihrer Beteiligung haben, da Ansprüche wegen falscher Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach der Zeichnung verjähren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Film-und Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drsto

Freitag, November 02, 2012

MPC Offen Flotte (MS Santa-B-Schiffe): Ein aussichtsloser Plan.


Bereits mit Rundschreiben vom 10.05.2012 wurden die Anleger auf die wirtschaftliche Schieflage der Fondsgesellschaft und ein dringend benötigtes Sanierungskonzept eingestimmt. Nun ist es soweit, 12 % sollen nachgeschossen werden. Anleger müssen mit dem Schlimmsten rechnen – so oder so.

MS Santa B-Schiffe in der Krise
Mit einem Rundschreiben der Reederei Claus-Peter Offen GmbH & Co. KG vom 10.05.2012 wurden die Anleger über die wirtschaftlich desolate Situation der Fondsgesellschaft informiert. Das niedrige Rateniveau reicht gerade einmal dazu aus, die Schiffsbetriebskosten zu decken. Tilgungs- sowie Zinszahlungen an die kreditfinanzierenden Banken können hingegen nicht mehr erbracht werden. Schuld sei der „ruinöse Wettbewerb“. Ein sogenanntes Kapitalkonzept ist daher in der Ausarbeitung, welches u.a. eine Kapitalerhöhung von 8 % bis 10 % vorsieht. In Anbetracht der drohenden Zahlungsunfähigkeit wurde schon damals die Teilnahme am angedachten Kapitalkonzept eindringlich empfohlen.

Sanierungsplan
Nun wurden die Anleger zu einer außergerichtlichen Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren aufgerufen, 12 % des Kommanditkapitals nachzuschießen um Barreserven wieder aufzubauen. Zwei der drei kreditfinanzierenden Banken, welche insgesamt 12 der 14 Schiffe finanzieren, seien zudem bereit, für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2014 Tilgungsaussetzungen zu gewähren. Auch stünden zusätzliche Kreditlinien zur Verfügung. Man erhoffe sich hiermit die Überbrückung der wirtschaftlichen Talfahrt. Ein vorzeitiger Verkauf der Schiffe ist hingegen keine echte Handlungsalternative, da die zu erwartenden Verkaufserlöse nicht einmal die ausstehenden Kreditverbindlichkeiten decken würden. Die Lage ist ernst, weshalb die Anleger der Fondsgesellschaft MS Santa B-Schiffe nicht nur neues Kapital zur Verfügung stellen, sondern ebenso die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 4,41 % zurückzahlen sollen.

Kaum Hoffnung
Selbst wenn es der Fondsgesellschaft gelingt, den Sanierungsplan umzusetzen, so wird dessen Tragfähigkeit nicht von Dauer sein. Tatsache ist, dass alle 14 Schiffe in einem nach wie vor sehr schwachen Markt fahren und die anstehenden Neuvercharterungen nicht die benötigten Einnahmen bringen werden. Auch die immer wieder prognostizierte Erholung des Chartermarktes wird noch einige Zeit auf sich warten lassen und für viele Schiffe auch zu spät kommen. Betroffen sind hiervon, wie auch bei den MS Santa B-Schiffen, v.a. ältere Schiffe kleinerer Schiffsklassen. Zum einen sorgen ansteigende Treibstoffkosten für ein Ausweichen der Reeder auf größere Schiffsklassen, mit welchen sie nachhaltiger fahren können. Zum anderen sind die Neubaupreise stark gesunken, was sich auf die Charterraten bereits bestehender Schiffe zusätzlich negativ auswirkt. Der Sanierungsplan wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach nicht den gewünschten Erfolg bringen. Vielmehr wird die geplante Barreserve schnell aufgezehrt sein und sich die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft nicht verbessert haben.

Bitte alle aussteigen!
Anleger sollten sich daher gut überlegen, ob sie weiteres Kapital versenken wollen. Alternativen hierzu gibt es allemal. So hat die Erfahrung gezeigt, dass Anleger der MS Sante B-Schiffe ausgesprochen positive Aussichten haben, sich schadlos zu stellen. In vielen Fällen war hierfür nicht einmal ein Prozess notwendig, da schon außergerichtlich eine gütliche Einigung mit dem damals fehlerhaft beratenden Kreditinstitut geschlossen werden konnte. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kann daher betroffenen Anlegern nur anraten, diese Gelegenheit beim Schopfe zu packen und ihr verlustträchtiges Investment rückabzuwickeln.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Offen Flotte MS  „Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Gute Chancen auf Schadensersatz bei Prorendita-Fonds


Vertrieben wurden sie durch Banken und sonstige Finanzvertriebe wie beispielsweise die Commerzbank AG oder die Sparkasse KölnBonn. Gemeint sind die fünf Prorendita-Fonds, die von der Ideenkapital Financial Engineering AG, ein Unternehmen der ERGO Gruppe, in den Jahren 2005 bis 2007 aufgelegt worden sind:

  • Prorendita Eins GmbH & Co. KG
  • Prorendita Zwei GmbH & Co. KG
  • Prorendita Drei GmbH & Co. KG
  • Prorendita Vier GmbH & Co. KG
  • Prorendita Fünf GmbH & Co. KG


An diesen Fonds haben sich mehrere Tausend Anleger mit rund 335 Mio. € beteiligt. Die Fondsgesellschaften investieren in britische Kapitallebensversicherungen. Mit dem Eigenkapital der Anleger und weiteren Darlehen wurden bereits vorhandene britische Versicherungspolicen auf dem Zweitmarkt erworben.

Im jeweiligen Verkaufsprospekt wurde damit geworben, dass bei britischen Kapitallebensversicherungen jährlich ein Bonus zugewiesen wird. Am Ende der Laufzeit werde dann noch ein Schlussbonus gezahlt. Vor allem im Hinblick auf den hohen Schlussbonus würde der tatsächliche Wert einer Versicherungspolice jedes Jahr steigen. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen zunächst erworben und anschließend wieder mit Gewinn verkauft werden. Tatsächlich stellte sich aber bald heraus, dass ein gewinnbringender Handel mit den Versicherungspolicen nicht möglich ist.

Nach den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereits durchgeführten Prüfungen sind gute Ansatzpunkte vorhanden, Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchzusetzen. Denn in den Verkaufsprospekten werden die Risiken der Beteiligung nicht richtig dargestellt. Abgesehen davon sind die Anleger in vielen Fällen falsch beraten worden, was die von hrp ausgewerteten Beratungsgespräche zeigen.

Dass das Fondskonzept zumindest bei den Fonds „Prorendita Zwei, Drei und Vier“ gescheitert ist, ergibt sich auch aus dem Schreiben der jeweiligen Fondsgeschäftsführung vom 12.10.2012. Danach könne nicht mehr mit einer kurzfristigen Erholung der Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische Lebensversicherungspolicen gerechnet werden. Zudem würden sich die Konditionen für die Fremdfinanzierung voraussichtlich verschlechtern, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Der jeweilige Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 weist "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" in Millionenhöhe aus. Alle Fondsgesellschaften haben entsprechende Verluste zu verzeichnen.

Für den Fall, dass die Fortführung der Fremdfinanzierung bei den Fonds „Prorendita Zwei, Drei und Vier“ mit höheren Kosten verbunden ist, schlägt die Fondsgeschäftsführung vor, trotz der schlechten Rahmenbedingungen einen Teil des Versicherungsportfolios zu verkaufen, um so die Fremdfinanzierung vollständig zurückführen zu können. Die verbleibenden Policen sollen bis zum Ablauf der Versicherung gehalten werden, so dass der Schlussbonus vereinnahmt werden kann. Nach entsprechenden Ausschüttungsplänen, die von der jeweiligen Fondsgeschäftsführung ergänzend beigefügt worden sind, soll nur noch ein Bruchteil des investierten Kapitals an die Anleger zurückgezahlt werden. Der überwiegende Teil ist damit verloren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
hrp

Mittwoch, Oktober 31, 2012

Reform des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes


Zum 01.11.2012 soll das einige wesentliche Änderungen umfassende Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten neu in Kraft treten. Aus Sicht geschädigter Anleger weist es insbesondere zwei erhebliche Neuerungen auf.

Musste bisher, wer Verlauf und Ergebnis eines Musterverfahrens zunächst abwarten wollte, früher oder später doch eine Klage erheben, um nicht die Verjährung seiner Ansprüche zu riskieren, gibt es nunmehr nach § 10 Abs. 2 KapMuG die kostengünstigere Möglichkeit, Ansprüche zum Verfahren anzumelden. Der Anleger muss sich dazu von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, der innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens eine bestimmten Kriterien entsprechende schriftliche Anmeldung vornimmt. Für die bezeichneten Ansprüche wird die Verjährung gehemmt, soweit ihnen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens. Die Hemmung dauert an bis drei Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens. Bis dahin wäre, käme es nicht zu einer anderweitigen Befriedigung der Ansprüche des Anmelders, Leistungs- oder Feststellungsklage zu erheben.

Zudem sieht das Gesetz ausdrücklich die Möglichkeit eines Vergleichsabschlusses zwischen Musterkläger und Musterbeklagtem vor. Findet eine von beiden erarbeitete Lösung die gerichtliche Genehmigung, kann sich die Wirkung auf die Beigeladenen erstrecken.

Der Gesetzgeber hat sich weiter entschieden, den Anwendungsbereich des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetzes moderat auf Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsverträge zu erweitern, so dass künftig auch Anlageberater und Vermittler in ein Verfahren einbezogen werden könnten.

Ob das reformierte KapMuG nun ein taugliches Instrument darstellt, die häufig auf komplexe Abläufe in individuellen Beratungssituationen basierenden Schadensersatzansprüche unterschiedlichster Anleger unter der angestrebten Vereinfachung und Beschleunigung insbesondere von Gerichtsverfahren vermittels einer abschließenden Gesamtentscheidung tatsächlich zu fördern, ist offen.

Das 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz, das eine Bündelung von Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern ermöglichen sollte, hat auch nach einer bis zum 30.10.2012 verlängerten Befristung bis heute kein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren hervorgebracht. Wer sich beispielsweise bei den in der Öffentlichkeit breite Beachtung gefunden habenden VIP-Medienfondsverfahren auf diesen Weg begeben hat, dürfte bis heute weiter auf eine Befriedigung seiner Ansprüche warten müssen. Anleger der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte, die stattdessen den „klassischen“ Weg der unmittelbaren Inanspruchnahme des sie beratenden Kreditinstituts beschritten haben, konnten sie zwischenzeitlich überwiegend umsetzen. Es kam u. a. zu einer Vielzahl rechtskräftig abgeschlossener Zivilprozesse einschließlich eines vom Banksenat des BGH als Pilotverfahren angesehenen, auch vom Bundesverfassungsgericht „abgesegneten“ Verfahrens, dem in der Rechtspraxis faktisch die Wirkung eines Musterbescheids zukommen dürfte.

Es wird im Einzelfall abzuwägen bleiben, ob das auf den ersten Blick mit für den einzelnen Geschädigten geringeren Kosten verbundene Musterverfahren genutzt werden kann, etwa durch Anmeldung von Ansprüchen, oder die „klassische“ Einleitung eines Schadensersatzprozesses vorzuziehen ist. Gelingt es dem Anmelder nach Abschluss eines Musterverfahrens nicht innerhalb der dafür sehr knapp bemessenen Nachfrist von drei Monaten, seinen Fall durch einen erfolgreichen Vergleichsabschluss zu beenden, muss er, um keine Rechtsnachteile zu erleiden, doch noch eine mit den entsprechende Kosten verbundene Klage erheben, selbst wenn der Verlauf des Musterverfahrens günstig war. Die Wirkungen des Musterbescheids treffen ihn nicht unmittelbar.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. verschiedene  Interessengemeinschaften  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf                                                    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. 10. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Magical-Medienfonds: Beruhigungspille oder Falschinformation?


Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG hat den Anlegern der Magical Productions GmbH & Co. KG (HANNOVER LEASING 142) mit Schreiben vom 26.10.2012 die negative Fondsentwicklung einmal mehr bestätigt. Bezogen auf die Zeichnungssumme müssen die Geschädigten mit Steuernachzahlungen von rund 60 % rechnen!
 
Hohe Steuernachzahlungen
Die Negativentwicklung des Magical-Medienfonds (HANNOVER LEASING 142) scheint keine Grenzen zu kennen. Zahlreiche Fondsbeteiligte haben von ihren Wohnsitzfinanzämtern bereits geänderte Steuerbescheide erhalten, in denen die anfänglichen Verlustzuweisungen aberkannt werden. Unter Berücksichtigung von Zinsen verlangen die Finanzämter Nachzahlungsbeträge in Höhe von rund 60 % der Zeichnungssumme.

Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG
Gleichwohl versucht die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG mit Rundschreiben vom 26.10.2012 noch immer die Fondsanleger zu beschwichtigen. Zum wiederholten Mal wird plakativ mitgeteilt, dass die Fondsgesellschaft beim zuständigen Betriebsfinanzamt München Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) gestellt habe. Dass dies das Mindeste ist, was die Fondsgesellschaft für die an ihr Beteiligten tun kann, wird dagegen verschwiegen.

Fragwürdige Falschinformation
Besonders dubios sind aber die Empfehlungen der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG. Den Anlegern des Magical-Medienfonds wird empfohlen, keine eigenen Rechtsbehelfe gegen die Steuerbescheide einzulegen. In diesem Zusammenhang wird sogar die Falschinformation verbreitet, dass bereits durch die von der Fondsgesellschaft eingelegten Rechtsbehelfe die Rechtspositionen der Anleger vollumfänglich berücksichtigt wären. Nach Auffassung von BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Rechtsanwalt Dr. Steinhübel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist vielmehr das Gegenteil richtig: Jeder einzelne Fondsbeteiligte ist aufgefordert, seine Rechtsposition zu wahren und durchzusetzen.

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vor Gericht erfolgreich
Betroffene Anleger des Magical-Medienfonds können Schadensersatz verlangen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat für Beteiligte am Magical-Medienfonds bereits erfolgreich Schadensansprüche vor Gericht durchgesetzt. So hat z.B. das Oberlandesgericht Celle einem Mandanten der Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte in Sachen Magical-Medienfonds Recht gegeben und mit Urteil vom 21.03.2012 Schadensersatz zugesprochen.

Achtung: Verjährung!
Nach Auffassung von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist das letzte Rundschreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG extrem trügerisch. Es wiegt die Fondsbeteiligten in falscher Sicherheit, da jeder einzelne Anleger seine Rechtsposition durch Hemmung der Verjährung rechtzeitig absichern muss. Seit dem 01.01.2002 verjähren Ansprüche aufgrund von Fehlberatung auf den Tag genau spätestens nach 10 Jahren. Die Beteiligten am MAGICAL-Medienfonds sollten deshalb in den nächsten Tagen einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Durchsetzung ihrer individuellen Schadensersatzansprüche beauftragen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage „Magical-Medienfonds“ durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG/ Magical Productions GmbH & Co. KG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter A. Berkemeier

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drsthü

Dienstag, Oktober 30, 2012

Schiffsfonds in der Krise - MS "Santa-B Schiffe": Klagewelle rollt an –


BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte reichen Klagen gegen Postbank Finanzberatung, Targobank, comdirect bank AG, Sparkasse Köln-Bonn, Sparkasse Gifthorn und Sparkasse Lüneburg vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf, Darmstadt, Essen, Hildesheim, Lüneburg und Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung ein.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für mehrere Anleger der  MS "Santa-B Schiffe" mbh & Co.KG Schadensersatzklagen gegen die Postbank Finanzberatung, Targobank, comdirect bank AG, Sparkasse Köln-Bonn, Sparkasse Gifthorn und Sparkasse Lüneburg vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf, Darmstadt, Essen, Hildesheim, Lüneburg und Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Hintergrund ist jeweils eine nach Auffassung der Anleger fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an der MS "Santa-B Schiffe".

Die Anleger hatten sich im Jahr 2006 jeweils an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Berater der genannten Banken stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurden die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet.

Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie  die Beteiligung an der MS "Santa-B Schiffe " nicht gezeichnet hätten.  Die Anleger haben nach unser Einschätzung gute Erfolgsaussichten", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte". Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS  „Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Bildquelle: © Torben Wengert / PIXELIO    www.pixelio.de
  
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. 10. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

Cllb/chlu