Samstag, Juli 14, 2012

GHF Schiffsfonds Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) insolvent - Totalverlust?


Anleger der GHF Schiffsfonds sind von der Insolvenz bedroht und müssen nun handeln. Die GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) ist insolvent und musste Insolvenz anmelden.


In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der G.H.S. Global Hanseatic Shipping GmbH & Co. KG, Nessestraße 24, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 111540), vertr. d. G.H.S. Management GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, (Gesellschafterin), diese vertr. d. d. GF Robert Hafemeister, ist am 05.07.2012 um 17:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Justus von Buchwaldt.

Damit ist eine weitere Reederei pleite und reißt Schiffsfonds mit sich in den Abgrund. Gerade die GHF Schiffsfonds sind davon betroffen. So mussten bereits die Schiffsgesellschaften der GHF MS Euro Squall und MS Haneburg Insolvenz anmelden. Zuvor hatten bereits die GHF Fondsschiffe MS Euro Storm, MS Euro Solid, MS Emstor, MS Hilde K, MS Jümmetor, MS Wesertor und MS Fockeburg Insolvenz anmelden und den Anlegern droht ein massiver Verlust ihres Kapitals.

Anlegern der GHF Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen müssen nun mit ganz empfindlichen Einbußen rechnen. Möglicherweise droht auch die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der erhaltenen Ausschüttungen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese durch den Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Anleger der GHF Schiffsfonds müssen im schlimmsten Fall also Nachzahlungen erbringen.

Damit reihen sich die GHF Schiffsfonds in eine Reihe von Pleiten in der Schifffahrt ein, die auch im Jahre 2012 nicht abreißen wird. Ganz im Gegenteil: Experten erwarten im Jahr 2012 eine Zuspitzung der Krise der Schiffsfonds. Die Anleger der GHF Schiffsfonds müssen daher mit dem schlimmsten rechnen.

Anleger der GHF Schiffsfonds stehen aber nicht rechtlos da. In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche, die zur Rückabwicklung der GHF Schiffsfonds führen können. Gerade wenn die Risiken der GHF Schiffsfonds im Beratungsgespräch nicht erläutert wurde: Totalverlustrisiko, Zweitmarktrisiko, steuerliches Risiko (Unterschiedsbetrag bei Schiffsfonds), sonstige Risiken bei den GHF Schiffsfonds. Oft wurden Schiffsfonds über Banken und Sparkassen verkauft. Haben diese nicht über Provisionen (Kick-Backs) aufgeklärt, bestehen gute Aussichten Schadensersatz geltend zu machen. Anleger der GHF Schiffsfonds sollten aufgrund der Krise bei GHF Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) und den GHF Schiffsfonds nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in GHF Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/GHF Schiffsfonds Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS) " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst

OwnerShip Schiffsfonds im Sog der Schifffahrtskrise


Die Krise der Schifffahrt führte bereits zu Insolvenzen bei OwnerShip Schiffsfonds. Und die Krise intensiviert sich! Was können Anleger, deren OwnerShip Schiffsbeteiligung in Schwierigkeiten geraten ist, jetzt tun?


OwnerShip Schiffsfonds werden von der Krise nicht verschont. Die Anleger mussten bereits einige schlechte Nachrichten verkraften. Zu den neusten Opfern dieser Krise gehört die kürzlich versteigte MS Pride of Madrid, das von dem gleichnamigen OwnerShip Schiffsfonds betrieben wurde. Bereits im Mai 2012 mussten die Anleger des Dachfonds OwnerShip IV die Nachricht verkraften, dass die MS Hohesand Insolvenz anmelden musste. Für diese Anleger stellt sich nun die Frage, ob und wie die übrigen Schiffe des OwnerShip IV die Krise überstehen werden. Im Frühjahr wurden die Anleger des OwnerShip Feeder Duo mit einer von den Banken initiierten Verkaufsforderung konfrontiert. Anfang 2012 meldete der bereits sanierte Fonds OwnerShip Tonnage III erneut Kapitalbedarf an.

OwnerShip Schiffsfonds in „Seenot“

Hintergrund für die finanziellen Probleme der betroffenen OwnerShip Schiffsfonds ist die Schifffahrtskrise. Die Anzahl der Containerschiffe, Massengutfrachter und Tanker stieg in den letzten Jahren (auch durch Schiffsfonds) rasant an. Die zur Verfügung stehende Transportkapazität vergrößerte sich, während gleichzeitig  die Nachfrage nach Schiffstransporten durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise abnahm. Die Schiffe stehen in einem harten Konkurrenzkampf um die Transportaufträge. Dementsprechend gingen die Einnahmen der Mehrheit der Schiffe zurück. Dies führt letztendlich zu vielen Insolvenzen, Sanierungsplänen und Notverkäufen von OwnerShip Schiffen.

Da es keine Anzeichen dafür gibt, dass sich die Gesamtlage der Schifffahrt im Jahr 2012 merklich bessern wird, müssen sich Anleger auf weitere Schreckensnachrichten einstellen. Die aktuelle Krisensituation ist für Anleger, die ihre Beteiligung an einem OwnerShip Schiffsfonds durch einen Kredit finanzierten, besonders bitter. Im schlimmsten Fall droht ihnen neben dem Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals auch die weitere Bezahlung des Darlehens. Daher sollten betroffene Anleger, deren OwnerShip Schiffsfonds von der Krise erfasst wurde oder dies befürchten, jetzt handeln und sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger der OwnerShip Schiffsfonds unternehmen können. Beispielsweise kann geklärt werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Oft wurden Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen. Dass einem Schiffsfonds Risiken wie das Totalverlustrisiko oder auch Nachschusspflichten innewohnen können, musste so mancher Anleger bereits erfahren. Angesichts der aktuellen Lage des gesamten Schifffahrtsmarkts sollten Anleger der OwnerShip Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Möglichkeiten abklären zu lassen.

Zu den OwnerShip Schiffsfonds zählen z. B.:

OwnerShip Graig I, OwnerShip Graig II, OwnerShip Schiffsfonds I, OwnerShip Schiffsfonds II, OwnerShip Schiffsfonds III, OwnerShip Schiffsfonds IV, OwnerShip Schiffsfonds V, OwnerShip MS Pride of Madrid (ehemals Beluga Fascination), OwnerShip Tonnage I, OwnerShip Tonnage II, OwnerShip Tonnage III, OwnerShip Tonnage IV, OwnerShip Tonnage V, OwnerShip Tonnage VI, OwnerShip MS Ile de Ischia, OwnerShip MS MarCliff, OwnerShip MS PIONEER BAY, OwnerShip MS lle de Capri, OwnerShip Feeder Duo, OwnerShip Feeder Quintett, OwnerShip MS K-Wave, OwnerShip MS K-BREEZE

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in OwnerShip Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ OwnerShip" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


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drst

Clerical Medical – BGH stärkt Anlegerrechte: Klagewelle erwartet.


Der Bundesgerichtshof hat in der Verhandlung am 05. Juli 2012 Klartext gesprochen. Der IV. Senat hatte in mehreren Verfahren gegen Clerical Medical (CMI) darüber zu entscheiden, welche Ansprüche Versicherungsnehmern, die bei CMI kreditfinanzierte Lebensversicherungen (Produkt „Wealthmaster Noble“)abgeschlossen hatten, gegen Clerical Medical zustehen.


Clerical Medical hatte in der Vergangenheit tausende Anleger für kreditfinanzierte Lebensversicherungen geworben. Hierbei sollte ein Bankdarlehen aufgenommen werden, dessen Zinsen durch von Clerical Medical zugesicherte Auszahlungen aus der Lebensversicherung von CMI bedient werden sollten. Das Darlehen selbst sollte durch einen Investmentfonds, den der Kunde erwarb, bei Fälligkeit getilgt werden.

Anlageberater, die nach Auffassung vieler Geschädigter für Clerical Medical tätig waren,  warben hierbei mit hohen Renditeerwartungen, die – so der Vorwurf – unrealistisch gewesen seien. 

Der Bundesgerichtshof stellte hierzu nun fest:

1.            Clerical Medical muss die in den Versicherungsscheinen vorgesehenen Auszahlungspläne grundsätzlich erfüllen.

2.            Clerical Medical muss sich das Handeln der Untervermittler gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, da sie im Rahmen eines Strukturvertriebes die mit dem Vertrieb der Lebensversicherung in Deutschland verbundenen Aufgaben selbstständigen Vermittlern überlassen hat.

3.            Den Anlegern können darüber hinaus auch Schadensersatzansprüche zustehen. Dies gilt dann, wenn dem Kunden gegenüber bestehende Aufklärungs-pflichten verletzt wurden, beispielsweise, weil der Anlagevermittler dem Anleger ein unzutreffendes und zu positives Bild der zu erwartenden Rendite gegeben hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn den Kunden Musterberechnungen übergeben wurden, die auf einer Renditeprognose von 8,5 % basieren. Denn der BGH stellte fest, dass Clerical Medical selbst nur eine Rendite von gerade einmal 6 % als realistisch angesehen hat. Aufklärungspflichten können auch dann verletzt sein, wenn die Anleger nicht in ausreichender Deutlichkeit über das von Clerical Medical durchgeführte Glättungsverfahren (Sog. „Smoothing“) informiert wurden. Hierbei entscheidet Clerical Medical nach eigenem Ermessen, in welcher Höhe die erwirtschaftete Rendite tatsächlich an den Anleger gezahlt wird und zu welchem Anteil sie in die Reserven fließt. Aufklärungspflichten können schließlich auch dann verletzt sein, wenn die Anleger nicht in ausreichender Deutlichkeit über die von Clerical Medical durchgeführte Quersubventionierung  informiert wurden. Hierbei verwendet Clerical Medical die Kundenbeiträge auch zur Erfüllung von Garantieansprüchen anderer Anleger.

„Für die Anleger von Clerical Medical ist das eine erfreuliche Entwicklung“, so Rechtsanwalt und BSZ e,V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., welcher bereits Clerical-Medical-Geschädigte vertritt. „Denn nach der nun erfolgten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kamen Clerical Medical grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten bei dem Abschluss der Versicherungsverträge zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Verträge empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären mussten. Kamen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, muss hierfür Clerical Medical  nun im Grundsatz einstehen.“

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

 Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin: Anlegern droht Totalverlust nach Insolvenz


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern des Schiffsfonds helfen, den möglichen Totalverlust ihres Geldes abzuwenden. Das Schicksal des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin ist besiegelt. Der Tanker MT King Edwin wird im Rahmen der Insolvenz des Schiffsfonds zwangsverwaltet. Für die Anleger des Schiffsfonds verwirklicht sich damit der denkbar schlechteste Ausgang der Zitterpartie.


Bereits 2010 mussten erstmals Rettungspläne für den Tanker geschmiedet werden, allerdings war den Sanierungsversuchen letztendlich kein Erfolg beschieden. Für die Anleger bedeutet dies, dass ihr investiertes Geld in Gefahr ist und möglicherweise sogar der Totalverlust droht. Die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin müssen diesen drohenden Totalverlust nicht hinnehmen und können sich wehren. Anleger des Schiffsfonds Renditefonds 62 MT King Edwin sollten erwägen, sich von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, sodass sie dem eventuellen Komplettverlust ihrer Anlage vorbeugen können.

Ansatzpunkt ist die meist unzureichende Aufklärung bei der Anlageberatung. Die Anlageberater und Banken treffen viele Aufklärungspflichten gegenüber ihren Kunden. Häufig wiesen weder Bank noch Anlageberater auf die Provision hin, die bei der Vermittlung des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin an sie flossen. Weiterhin hätten die Anleger auch ausführlich über den unternehmerischen Charakter der Anlage aufgeklärt werden müssen. Zum einen trägt jedes Unternehmen das Risiko des Totalverlusts in sich. Die Anleger müssen auch über die Fremdwährungskredite, zum Beispiel in japanischen Yen, und die damit verbundenen Unwägbarkeiten ausführlich von Anlageberater und Bank aufgeklärt werden.

Anleger müssen drohende Verluste nicht einfach hinnehmen

Zeigt sich, dass Banken und Anlageberater in der Anlageberatung Fehler unterliefen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger des König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin im Raum. Anleger des Schiffsfonds sollten angesichts der aktuellen Lage des Schiffsfonds nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger des König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin sind, ihre drohenden Verluste durch Schadensersatzforderungen kompensieren zu können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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drst


Freitag, Juli 13, 2012

Commerzbank Fonds CFB 130 Deutsch Börse vor dem aus?


Anlegern des CFB Fonds Nr. 130 Objekt Deutsche Börse wurde seitens der Fondsverwaltung mit Rundschreiben vom 09. Juli 2012 mitgeteilt, dass am 19. Juli 2012 eine außerordentliche Gesellschafterversammlung stattfinden soll.


Grund der Gesellschafterversammlung ist die drohende Insolvenz der Fondsgesellschaft. Die Anleger sollen darüber entscheiden, ob ein letzter Sanierungsversuch unternommen wird oder aber innerhalb einer Frist von 3 Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Dies würde für die Anleger die Gefahr eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals wesentlich erhöhen. Es wurde bereits durch ein Gutachten festgestellt, dass die Gesellschaft zahlungsunfähig ist.

Die Commerzbank Tochter CFB hatte die Anteile seit 1999 größtenteils über die Commerzbank AG selbst vertreiben lassen. Diese wiederrum hatte hierfür erhebliche Provisionen erhalten. Die Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds wurde den Anlegern teils als sichere Geldanlage angeboten. In den Vordergrund wurden hierbei die Steuervorteile gestellt. Insbesondere bewarb man aber die Anteile mit der Tatsache, dass ja die „Deutsche Börse“ Mieterin des Fondsobjektes sei. Dass der Mietvertrag aber zeitliche begrenzt war, wurde oft verschwiegen. Auch wurde weder auf die hohen sog. „weichen Kosten“ hingewiesen. Provisionen, welche neben dem Agio gezahlt wurden, wurden in den meisten Fällen verschwiegen.

Nunmehr stehen die Anleger vor dem aus. Problematisch hierbei ist, dass die meisten Anleger ihre Beteiligung vor dem 01.01.2002 gezeichnet haben dürften, so dass bereits eine absolute Verjährung gegeben ist. Anleger, welche Ihre Anlage hiernach gezeichnet habe, d.h. im Jahre 2002 könnten Ansprüche wiederum nur dann durchsetzen, wenn seit der Zeichnung keine 10 Jahre vergangen sind, d.h. zum Beispiel Zeichnung zum 15. Juli 2002, Verjährungsablauf 15. Juli 2012.

Es bestehen daher noch Möglichkeiten, die Ansprüche durchzusetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in den CFB Fonds 130  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CFB Fonds Nr. 130" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Sind Schiffsfonds als Steuersparmodell interessant? Schiff ist weg, Steuernachzahlung droht!


Bekannterweise sind Schiffsfonds geschlossene Fonds mit unternehmerischen Risiken - dazu gehören auch die Risiken eines Steuersparmodells. In der Krise kann es zu negativen steuerlichen Aspekten kommen - die Vorteile sind dann schon lange weg.


Schiffsfonds sind als Steuersparmodell interessant. Der Schiffsfonds erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Ergebnis aus diesem Gewerbebetrieb wird auf die Anleger verteilt, die dann im Rahmen ihrer Einkommensteuer auf Gewinne die Steuern zahlen. Der Schiffsfonds selbst zahlt keine Steuer. Anfallende Verluste können von den Anlegern abgesetzt werden.

Im Jahre 1999 hat der Gesetzgeber in § 5a EStG die sog. Tonnagesteuer eingeführt. Dabei handelt es sich um die Besteuerung des fiktiven Gewinns. Dieser Gewinn berechnet sich nach der Nettoraumzahl des jeweiligen Schiffes, welches vom Fonds betrieben wird. Die Tonnagesteuer bewirkt, dass dem Anleger pauschal ein Gewinn zugewiesen wird, den er dann mit seinem individuellen Steuersatz versteuern muss. Ab einer Gesetzesänderung in 2005 muss ein Fonds von Anfang an festlegen, ob er nach Tonnage versteuern will. Er ist dann 10 Jahre daran gebunden. Bis 2005 war das Kombimodell beliebt. Danach konnten Gewinne und Verluste in den ersten Jahren normal versteuert werden und danach wurde zur Tonnagesteuer übergegangen. Hintergrund war der Umstand, dass ein Schiffsfonds zu Beginn meist Verluste macht, die steuerlich gut absetztbar waren. Kommt der Schiffsfonds dann in die Gewinnzone, ist die Tonnagesteuer günstiger, weil jetzt weniger Gewinn zu versteuern ist.

In der Krisenphase mit Verlusten des Schiffsfonds muss der Anleger dennoch die fiktiven Gewinne versteuern. Er hat nicht die Möglichkeit, die Verluste steuerlich absetzen zu können.

Das Kombimodell birgt zudem ein weiteres häufig unbekanntes Risiko, warnt der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens: Beim Wechsel von der "normalen" Besteuerung zur Tonnagesteuer wurden Buchwert und der damals aktuelle Marktwert des Schiffes festgelegt. Der Differenzbetrag wird stuerwirksam, sobald das Schiff verkauft wird.

Der Buchwert des Schiffes wurde in den ersten Jahren meist so stark wie steuerrechtlich möglich nach unten festgelegt. Der Marktwert von Containerschiffen war jedoch besonders in den Boomjahren relativ hoch. Sollte ein Fonds gezwungen sein, sein Schiff/seine Schiffe nun zu verkaufen, wird der Erlös höchstwahrscheinlich deutlich widriger ausfallen, als der zuvor festgesetzte Marktwert. Es kann vorkommen, dass der Verkaufspreis dann nicht ausreicht, um die Steuerschuld zu tilgen. Dies hat zur Folge, dass die Anleger noch Steuern aus dem Verkauf nachzahlen müssen. Also das Schiff ist weg und es kommt noch zu einer Steuernachzahlung.

Wenn Sie sich jetzt an das Gespräch bei der Zeichnung des Schiffsfonds erinnern, wird dieser steuerliche Umstand bestimmt kein Thema gewesen sein. Häufig hat der Vertrieb der Schiffsfonds nur die steuerlichen Vorteile in den Vordergrund gerückt. Sie wurden als Anleger auf die negativen steuerlichen Aspekte nicht ausreichend hingewiesen. Jetzt wären aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zu prüfen. Damit sollten Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds 2012" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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Der Trend in geschlossene Immobilienfonds zu investieren setzt sich fort.


Zahlreiche deutsche Anleger suchen in erster Linie Sicherheit in unruhigen Zeiten. Von Banken und Beratern wird daher verstärkt auf Beteiligungsmodelle verwiesen, welche regelmäßige Mieten aus Bürogebäuden, Einkaufszentren oder Wohnungsportfolios erzielen.


Allerdings nehmen viele Fonds über das eingezahlte Eigenkapital der Anleger hinaus Kredite auf.  Anders wäre es für viele Fonds gar nicht möglich, einerseits hohe Renditen zu versprechen und andererseits teils über 15 % Vermittlungsprovisionen zu bezahlen.

Ein Kredit kann zwar durchaus wie ein Hebel die Rendite verstärken solange der Zins günstig und die Mieterträge hoch sind. Allerdings liegt hierin eine praktisch nicht zu unterschätzende Gefahr, denn sobald Mieten ausbleiben und Kredite nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden können, droht den beteiligten Anlegern eine Nachschusspflicht. Im schlimmsten Fall muss mit einer Insolvenz gerechnet werden.

Genau diese Entwicklung hat sich bereits mehrfach gezeigt, exemplarisch sei nur auf den in der Vergangenheit insolvent gewordenen Falk Immobilienfonds verwiesen. Auch zahlreiche Schiffsfonds haben nach gleichem Muster Schiffbruch erlitten – mit Hohen Verlusten für Anleger.

Nach Studien wird von Fachleuten geschätzt, dass bis zu 10 % der derzeit existierenden Immobilienfonds in den kommenden 3 Jahren in Schieflage geraten könnten, da diese hohe Beträge von weit über 1 Milliarde € refinanzieren müssen.

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation und der großen Zahl an Immobilienfonds mit ähnlichen Problemen könnte es für einzelne Fonds sehr schwer werden  eine Refinanzierung tatsächlich zu stemmen. Um aber eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden bleibt im Falle einer Kreditklemme nur die Nachschußpflicht der Anleger. Diese müssten dann anstelle versprochene Renditen einzufahren, teils erhebliche Nachschüsse leisten um eine Insolvenz  ihres Fonds zu vermeiden.

Anleger in geschlossene Immobilienfonds müssen daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend auf sämtliche Risiken ausführlich und verständlich aufgeklärt werden, so die Vertrauensanwälte des BSZ, Rechtsanwälte Seelig und Widmaier in Heidelberg. Ist dies nicht ausreichend erfolgt oder wurde – neben der Rendite – auch mit hoher Sicherheit geworben, bestehen gute Chancen, den Fondserwerb rückgängig zu machen und Schadenersatz zu fordern. Wie das im Einzelnen ermöglicht werden kann, sollte im Wege einer  Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht geprüft werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  in geschlossene Immobilienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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AXA Immoselect: Was können Kunden der Haspa angesichts der bislang enttäuschenden Abwicklung unternehmen?


Gleich die erste Auszahlung fiel aus. Für die Anleger des AXA Immoselect ist die Abwicklung nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds bislang nicht besonders erfreulich abgelaufen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anleger, die z. B. von der Haspa beraten wurden, helfen.


Vielen Anlegern wurde von Banken und Sparkassen wie z. B. der Haspa die Investition in einen offenen Immobilienfonds mit der jederzeitigen Verfügbarkeit des Geldes schmackhaft gemacht. Doch dieser Rechnung machte zuerst die Aussetzung der Anteilsrücknahme und jetzt die Abwicklung einen Strich durch die Rechnung. Im April 2012 mussten sie erfahren, dass die erste der halbjährlichen Auszahlungen ausfällt und sie kein Geld erhalten werden. Auch die sonstigen Nachrichten über den AXA Immoselect sind nicht unbedingt hoffnungsverheißend. Im Monatsbericht Mai 2012 werden zwei Abwertungen in Höhe von 3,23 Mio. Euro bekannt gegeben, und auch im Monatsbericht Juni 2012 wird über weitere Abwertungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro berichtet.

Vergleiche mit Haspa und weiteren Banken

Doch was können die Haspa-Kunden und all die anderen Anleger des AXA Immoselect angesichts dieser wenig erfreulichen Perspektiven unternehmen? Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei ca. 50 % des Rückkaufswerts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan sicherlich nicht die erste Wahl für die Anleger des AXA Immoselect.

 Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung - zum Beispiel durch die Haspa - geltend zu machen auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits zahlreichen Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Haspa.

Anleger, die nach der ausgefallenen Ausschüttung im April 2012 nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Donnerstag, Juli 12, 2012

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen Schadenersatzansprüche für Anleger des AXA Immoselect


Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 23.03.2012 (Az.: 2-19 O 334/11) entschieden, dass ein Anleger eines offenen Immobilienfonds über die im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehenden Kapitalverlustrisiken aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so macht sich die beratende Bank grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dieses Urteil ist auch für die Anleger des AXA Immoselect von Bedeutung.


Die Krise der offenen Immobilenfonds hatte auch den AXA Immoselect erfasst. Nachdem zunächst die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden war, sahen sich die Fondsverantwortlichen gezwungen, den Fonds zu liquidieren. Dies hat zur Folge, dass die Anleger nun lange auf ihr Geld warten müssen und auch Kapitalverluste drohen. Die Anleger sind aber nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn die Fondsanteile auf Grund einer fehlerhaften Beratung erworben wurden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz der bereits zahlreiche Fondsanleger rechtlich betreut. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt insbesondere der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt wird oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.

Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.   

Bereits mehrere Anleger, die in derartige Fondsprodukte investiert haben, konnten mit den beratenden Banken auch außergerichtlich Vergleiche schließen bzw. Vergleichsangebote von Banken erhalten.

Zu beachten ist aber die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb

Schiffsfonds: Schifffahrtskrise spitzt sich im Sommer 2012 zu.


Die Krise der Schifffahrt verursacht viele Probleme bei Schiffsfonds. Was können Anleger tun, deren Schiffsbeteiligung von der Krise heimgesucht wurde? Die Zahl der notleidenden Schiffsfonds steigt und steigt. Seit Wochen reißen die Meldungen über Pleiten, Sanierungen, Forderungen nach frischem Geld und geplatzten Verhandlungen mit den Banken nicht ab.


Die Financial Times Deutschland rechnete am 08.07.2012 aus, dass binnen 12 Monaten über 100 Schiffsfonds Insolvenz anmelden mussten. Ein beängstigende Zahl, zumal die Schifffahrtskrise noch längst nicht am abflauen ist. Mittlerweile leiden nicht nur Schiffsfonds und deren Anleger unter den schwierigen Marktbedingungen, sondern auch Reedereien sind in den Sog der Krise geraten. Die japanische Reederei The Sanko Steamship, die auch Schiffe deutscher Schiffsfonds charterte, musste Anfang Juli 2012 ihre Zahlungsunfähigkeit bekannt geben. Eine Woche später folgte die Reederei Global Hanseatic Shipping (GHS), die auch für das Emissionshaus GHF tätig war und die technische Wartung der Schiffe übernahm.

 Und die Schifffahrtskrise wird in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch nicht abflauen. Im Gegenteil; in den letzten Wochen wurde weiteres Öl ins Feuer gegossen. Die Commerzbank verabschiedet sich aus dem brenzligen Schifffahrtsgeschäft und übernimmt zukünftig keine Schiffsfinanzierungen mehr. Doch über den Ausstieg der Commerzbank hinaus hat sich das Verhalten der Banken in den vergangenen Monaten geändert. Die Kreditinstitute drehen Schiffsfonds, die in einen finanziellen Engpass geraten sind, recht schnell den Geldhahn zu. Einige kriselnde Schiffsfonds mussten auch auf Druck der finanzierenden Banken die Fondsschiffe verkaufen.

Schifffahrtsbranche kämpft mit niedrigen Charterraten

Die Gründe für die dramatische Schieflage der Transportschifffahrt sind so einfach wie schwierig zu bekämpfen: Wegen der weltweit verhaltenen Konjunktur ist die Nachfrage nach Schiffstransporten verhalten. Gleichzeitig wurde (gerade durch Schiffsfonds) in den vergangenen Jahren eine Überangebot an Transportkapazitäten aufgebaut, da immer neue Schiffe vom Stapel liefen. Heute konkurrieren (zu) viele Schiffe um die vorhandenen Aufträge. Die gezahlten Preise für Schiffstransporte (Charter) können nicht allen Schiffen das wirtschaftliche Überleben sichern. Für jene Schiffsfonds, deren Schiff der Konkurrenz nicht gewachsen war, bedeutete dies allzu oft  das Aus.

Zu den Leidtragenden dieser Entwicklung gehören viele Tausend Anleger, denen Schiffsfonds vor Jahren als Steuersparmodelle und sichere Kapitalanlagen angepriesen wurden. Anleger notleidender Schiffsfonds müssen im „besten“ Fall nur auf Ausschüttungen verzichten, im schlechtesten Fall droht ihnen bei der Insolvenz ihres Schiffsfonds der Totalverlust ihres Kapitals. Denn im Fall einer Insolvenz haben Anleger schlechte Karten, ihr investiertes Geld vollständig zurückzuerhalten. Für viele Anleger ist die Investition in einen Schiffsfonds in ein finanzielles Desaster gemündet.

Anleger betroffener Schiffsfonds können sich wehren

Dennoch müssen die Anleger der von der Krise heimgesuchten Schiffsfonds nicht einfach tatenlos zu sehen, wie ihre Kapitalanlage kentert. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, wie gut die Chancen der betroffenen Anleger sind, dass sie Schadensersatz fordern können. Da die Anlageberatung durch Banken und Finanzberater oft zu wünschen übrig ließ, haben Anleger gute Chancen, Schadensersatz wegen Falschberatung zu fordern. Beispielsweise wurde kaum ein Anleger auf die hohen Provisionen hingewiesen, die bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds an die Berater flossen. Auch musste Anlegern erläutert werden, wie ein Schiffsfonds funktioniert und dass es sich bei einem Schiffsfonds um eine Unternehmen handelt. Dass Unternehmen auch pleite gehen können, mussten Anleger mitten in der Schifffahrtskrise bereits erfahren. Daher sollten Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, nicht zögern und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Dr. Peters DS-Fonds Schiffsfonds - Hilfe für Anleger von Schiffsfonds - Fachanwalt klagt für Anleger.


Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory investierte in einen Rohöltanker der VLCC-Klasse (Very Large Crude Carrier). Die VLCC Younara Glory wurde bereits 2003 gebaut und im November 2007 von dem geschlossenen Fonds übernommen.  An dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory beteiligten sich 1.549 Anleger, die Kapital in Höhe von 51,4 Mio. Euro einbrachten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds ließen bislang zu wünschen übrig.


Anleger, die angesichts der mageren Rückzahlung ihres investierten Kapitals mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich ohne Verluste von ihrer Kapitalanlage trennen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.

Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung zählt die unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. Daher war nicht jedem Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory unternehmerischen Charakter hat. Wie bei jedem Unternehmen besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich dessen bewusst sein, dass das reguläre Ende des Fonds erst im Jahr 2024 vorgesehen ist. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligung trennen. Auch mussten Anleger über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt werden.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Dr. Peters DS-Fonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll


Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst