Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 23.03.2012 (Az.: 2-19 O 334/11) entschieden, dass ein Anleger eines offenen Immobilienfonds über die im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme bestehenden Kapitalverlustrisiken aufgeklärt werden muss. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so macht sich die beratende Bank grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dieses Urteil ist auch für die Anleger des AXA Immoselect von Bedeutung.
Die Krise der offenen Immobilenfonds hatte auch den AXA
Immoselect erfasst. Nachdem zunächst die Rücknahme der Anteile ausgesetzt
worden war, sahen sich die Fondsverantwortlichen gezwungen, den Fonds zu
liquidieren. Dies hat zur Folge, dass die Anleger nun lange auf ihr Geld warten
müssen und auch Kapitalverluste drohen. Die Anleger sind aber nicht rechtlos
gestellt, insbesondere wenn die Fondsanteile auf Grund einer fehlerhaften
Beratung erworben wurden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander
Kainz der bereits zahlreiche Fondsanleger rechtlich betreut. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger über die Risiken des
Anlageprodukts zutreffend und vollständig aufzuklären. Hierunter fällt
insbesondere der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass die
Rücknahme der Anteile ausgesetzt wird oder auch auf die kick-backs. Eine
Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in
den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt
wird.
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so
kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hat der
Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem
Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der
Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und
bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In
beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht
werden.
Bereits mehrere Anleger, die in derartige Fondsprodukte
investiert haben, konnten mit den beratenden Banken auch außergerichtlich
Vergleiche schließen bzw. Vergleichsangebote von Banken erhalten.
Zu beachten ist aber die Verjährung möglicher
Schadenersatzansprüche, die unter gewissen Umständen schon drei Jahre nach
Erwerb der Fondsanteile eintritt. Anleger, die sich im Zusammenhang mit
Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf
Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen
zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cllb
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