Der 2007 aufgelegte Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory investierte in einen Rohöltanker der VLCC-Klasse (Very Large Crude Carrier). Die VLCC Younara Glory wurde bereits 2003 gebaut und im November 2007 von dem geschlossenen Fonds übernommen. An dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory beteiligten sich 1.549 Anleger, die Kapital in Höhe von 51,4 Mio. Euro einbrachten. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds ließen bislang zu wünschen übrig.
Anleger, die angesichts der mageren Rückzahlung ihres
investierten Kapitals mit dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory
unzufrieden sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der
Beteiligung an dem Schiffsfonds kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr.
Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich ohne Verluste von ihrer
Kapitalanlage trennen können. Dies kann beispielsweise durch die Überprüfung
der Anlageberatung auf Fehler erreicht werden.
Zu den typischen Fehlern einer Anlageberatung zählt die
unzureichende Aufklärung der Anleger über Risiken. Daher war nicht jedem
Anleger bekannt, dass ein Schiffsfonds wie der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC
Younara Glory unternehmerischen Charakter hat. Wie bei jedem Unternehmen
besteht das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Dieses Risiko
widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer
Altersvorsorge. Auch müssen Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC
Younara Glory sich dessen bewusst sein, dass das reguläre Ende des Fonds erst
im Jahr 2024 vorgesehen ist. Wegen der langen Laufzeit und des nicht geregelten
Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters
DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sich nicht jederzeit problemlos von ihren
Beteiligung trennen. Auch mussten Anleger über eventuelle
Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von
Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt werden.
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory,
die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Defizite
aufwies, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, sind die Chancen, dass sie sich
von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz
fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst.
Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory sollten
sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um abklären zu
lassen, ob sie sich verlustfrei von ihrer Beteiligung lösen können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Dr. Peters DS-Fonds " gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen