Zahlreiche deutsche Anleger suchen in erster Linie Sicherheit in unruhigen Zeiten. Von Banken und Beratern wird daher verstärkt auf Beteiligungsmodelle verwiesen, welche regelmäßige Mieten aus Bürogebäuden, Einkaufszentren oder Wohnungsportfolios erzielen.
Allerdings nehmen viele Fonds über das eingezahlte
Eigenkapital der Anleger hinaus Kredite auf. Anders wäre es für viele Fonds gar nicht
möglich, einerseits hohe Renditen zu versprechen und andererseits teils über 15
% Vermittlungsprovisionen zu bezahlen.
Ein Kredit kann zwar durchaus wie ein Hebel die Rendite
verstärken solange der Zins günstig und die Mieterträge hoch sind. Allerdings
liegt hierin eine praktisch nicht zu unterschätzende Gefahr, denn sobald Mieten
ausbleiben und Kredite nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden können, droht
den beteiligten Anlegern eine Nachschusspflicht. Im schlimmsten Fall muss mit
einer Insolvenz gerechnet werden.
Genau diese Entwicklung hat sich bereits mehrfach gezeigt,
exemplarisch sei nur auf den in der Vergangenheit insolvent gewordenen Falk
Immobilienfonds verwiesen. Auch zahlreiche Schiffsfonds haben nach gleichem
Muster Schiffbruch erlitten – mit Hohen Verlusten für Anleger.
Nach Studien wird von Fachleuten geschätzt, dass bis zu 10 %
der derzeit existierenden Immobilienfonds in den kommenden 3 Jahren in
Schieflage geraten könnten, da diese hohe Beträge von weit über 1 Milliarde €
refinanzieren müssen.
Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation
und der großen Zahl an Immobilienfonds mit ähnlichen Problemen könnte es für
einzelne Fonds sehr schwer werden eine
Refinanzierung tatsächlich zu stemmen. Um aber eine Zahlungsunfähigkeit
abzuwenden bleibt im Falle einer Kreditklemme nur die Nachschußpflicht der Anleger.
Diese müssten dann anstelle versprochene Renditen einzufahren, teils erhebliche
Nachschüsse leisten um eine Insolvenz
ihres Fonds zu vermeiden.
Anleger in geschlossene Immobilienfonds müssen daher nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend auf sämtliche Risiken
ausführlich und verständlich aufgeklärt werden, so die Vertrauensanwälte des
BSZ, Rechtsanwälte Seelig und Widmaier in Heidelberg. Ist dies nicht
ausreichend erfolgt oder wurde – neben der Rendite – auch mit hoher Sicherheit
geworben, bestehen gute Chancen, den Fondserwerb rückgängig zu machen und
Schadenersatz zu fordern. Wie das im Einzelnen ermöglicht werden kann, sollte
im Wege einer Einzelfallprüfung durch
einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht geprüft werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in geschlossene Immobilienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen