Gleich die erste Auszahlung fiel aus. Für die Anleger des AXA Immoselect ist die Abwicklung nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds bislang nicht besonders erfreulich abgelaufen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anleger, die z. B. von der Haspa beraten wurden, helfen.
Vielen Anlegern wurde von Banken und Sparkassen wie z. B.
der Haspa die Investition in einen offenen Immobilienfonds mit der
jederzeitigen Verfügbarkeit des Geldes schmackhaft gemacht. Doch dieser
Rechnung machte zuerst die Aussetzung der Anteilsrücknahme und jetzt die
Abwicklung einen Strich durch die Rechnung. Im April 2012 mussten sie erfahren,
dass die erste der halbjährlichen Auszahlungen ausfällt und sie kein Geld
erhalten werden. Auch die sonstigen Nachrichten über den AXA Immoselect sind
nicht unbedingt hoffnungsverheißend. Im Monatsbericht Mai 2012 werden zwei
Abwertungen in Höhe von 3,23 Mio. Euro bekannt gegeben, und auch im
Monatsbericht Juni 2012 wird über weitere Abwertungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro
berichtet.
Vergleiche mit Haspa und weiteren Banken
Doch was können die Haspa-Kunden und all die anderen Anleger
des AXA Immoselect angesichts dieser wenig erfreulichen Perspektiven
unternehmen? Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz
der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf
Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei ca. 50 % des Rückkaufswerts
eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf
momentan sicherlich nicht die erste Wahl für die Anleger des AXA Immoselect.
Eine Alternative zum
weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung
der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für
Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung - zum Beispiel durch die
Haspa - geltend zu machen auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des
AXA Immoselect bereits zahlreichen Vergleiche mit Banken abschließen. Zum
Beispiel mit der Haspa.
Anleger, die nach der ausgefallenen Ausschüttung im April
2012 nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten,
können sich bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über ihre
Handlungsmöglichkeiten informieren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "AXA Immoselect" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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