Donnerstag, März 08, 2012

K1-Fonds: Vienna Life-Lebensversicherung wegen Prospekthaftung in Sachen K1 Invest Fonds Police verurteilt!

Großer Erfolg für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Vienna Life-Lebensversicherung in Sachen K1 Invest Fonds-Police. Landgericht Augsburg verurteilt Vienna Life in Feststellungsurteil zum Ersatz des Schadens des Anlegers.

Großer Erfolg für die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in Sachen K1-Fonds. In einem -noch nicht rechtskräftigen- Urteil des Landgerichts Augsburg vom 16.02.2012 wurde festgestellt, dass die Vienna Life Lebensversicherung dazu verpflichtet ist, einem Anleger, der sein Geld in die "K1 Invest Fonds Police" investierte, bei der das Geld teilweise in den K1-Fonds angelegt wurde, dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass die vom Kläger im Rahmen des mit der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages mit Vermögensverwaltung Selecta 2001 F3L/2000 F 3E gezahlten monatlichen Prämien in Höhe von 150,- Euro ab dem 01.07.2008 bis einschließlich 30.10.2009 sowie die zum 01.07.2008 vorhandene Deckungsrückstellung in den K1-Fonds umgeschichtet wurde. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Der Kläger investierte sein Geld in eine sog. fondsgebundene Lebensversicherung, wobei er ab dem Jahr 2008 beantragte, dass alle von ihm bislang einbezahlten und zukünftig zu zahlenden Beträge vom Swiss Select Balance in den "K1-Fonds" einbezahlt werden sollten, nach der Insolvenz der K1-Fonds dürften die einbezahlten Beträge weitgehend wertlos sein (abzüglich einer vermutlich geringen Insolvenzquote).

Der Kläger informierte sich über dieses Angebot auf der Internetseite der Beklagten, in der in einer schriftlichen Information die Anlage ausdrücklich als "K1 Invest Fonds Police" bezeichnet wurde und auf der ersten Seite auch die Vienna Life Lebensversicherung ausgewiesen wurde. Auf Seite 4 der Unterlagen wird die Vienna-Life Lebensversicherung AG als Versicherer und im Zusammenhang mit der Vertriebskoordination erwähnt.

Das Landgericht Augsburg hat nun in einer -noch nicht rechtskräftigen- Entscheidung vom 16.02.2012 die Vienna Life Lebensversicherung ausdrücklich zum Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung verurteilt, da die Sonderregelungen des § 5a VVG a.F. i.V.m. § 10a VAG a.F. dem nicht entgegen stehen würden.

Bei den auf der Internetseite der Vienna Life abrufbaren Informationen handelt es sich nach Ansicht des LG Augsburg ausdrücklich um eine Prospekt im Sinne der Prospekthaftung, es handele sich nicht um einen bloßen Werbeflyer, sondern tatsächlich um einen Prospekt. Dieser Prospekt sei auch fehlerhaft, da in dem Prospekt selber nicht ausdrücklich auf das Risiko des Totalverlustes hingewiesen worden sei. Der Anspruch des Klägers sei auch insbesondere noch nicht verjährt.

Lediglich der dem Kläger entstandene Schaden konnte nach Ansicht des Landgerichts Augsburg noch nicht beziffert werden, da der Schaden erst nach Beendigung des Vertrages beziffert werden könne. Dass dem Kläger aber ein Schaden entstanden ist, stehe aufgrund der Wertlosigkeit der K1-Fondsanteile fest.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, der das Urteil erstritten hat, hierzu: "Wir freuen uns über diesen Erfolg für den von uns vertretenen Anleger gegen die Vienna Life Lebensversicherung. Auch andere Anleger, die über die Vienna Life-Lebensversicherung Gelder in die K1-Fonds investiert haben, sollten nun mögliche Schadensersatzansprüche prüfen."

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ Interessengemeinschaft „K 1" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 08.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Mittwoch, März 07, 2012

Lage bei Schiffsfonds spitz sich zu / Insolvenz des Fondshaus GHF

Die Lage bei den Schiffsbeteiligungen spitz sich für zahlreiche Anleger erneut zu. Laut Experten droht zahlreichen weiteren Schiffsfonds auch die Insolvenz, da die laufenden Einnahmen nicht mehr dazu ausreichen, um die Fremdfinanzierung darstellen zu können.

Der gesamt Markt befindet sich daher im Tiefflug. Anleger von Schiffsfonds sollten daher handeln. Erst letzte Woche meldete der Fonds „MS Wesertor“ Insolvenz an.

Aber auch Anlagern des Schiffsfonds „Hilde K“ droht erheblicher Schaden. Die finanzierende Bank will das Schiff Ende März 2012 versteigern, d.h. es laufen bereits Zwangsversteigerungsmaßnahmen gegen den Fond. Der Totalverlust scheint hier unabwendbar. Umso wichtiger scheint es, dass Anleger prüfen lassen sollten, ob ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler bzw. Banken zustehen, welche gleichfalls in den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen involviert waren.

Auch die Fondgesellschaften der Frachter „Herrenburg“ und „Haneburg“ stecken in der Krise. Hier bleibt abzuwarten ob die Gespräche der Fondsleitung mit den finanzierenden Banken Erfolge bringen. Zu erwarten ist dies nicht. Alle betroffenen Anleger der GHF Fonds drohen somit erhebliche Wertverluste bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Experten schätzen, dass insgesamt 2500! fahrende Fondsschiffe zurzeit notleidend sind, was zur Folge hat, dass die finanzierenden Banken Zwangsmaßnahmen beantragen und die Fonds somit in die Insolvenz treiben. So verwundert es nicht, dass zahlreiche Fondshäuser ihre Anleger zu Nachschüssen in Form von weiteren Zahlungen auf die Einlagen auffordern.

Hatte ein Anleger eine sichere Kapitalanlage, z.B. für die Altersvorsorge, abschließen wollen, wird er hierdurch neben der Einlage auch noch weiteres Kapital verlieren. Oftmals waren die Anlagen an Schiffsbeteiligungen als „völlig Sicher“ bezeichnet worden. Auch waren Banken in den Vertrieb eingeschalte. Diese sind verpflichtet hierbei auch über erhaltene Rückvergütungen aufzuklären. Anlageberater und Vermittler haben teilweise die erheblichen Risiken verschwiegen, wohl wissend, dass jedes „Hoch“ einer Branche auch enden kann.

Betroffen Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Der BSZ e.V. hat hierzu eine Interessengemeinschaft „GHF Schiffsfonds“ gegründet.
Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ GHF “ beizutreten, welche von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main betreut wird.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen


Dienstag, März 06, 2012

Erneut schlechte Nachrichten für Anleger der SAMIV AG.

Konkursamt geht nicht von der Auszahlung einer Konkursdividende aus. Totalverlust droht. BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte macht Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, haben zahlreiche Anleger der SAMIV AG i.L. in den letzten Tagen Post vom Betreibungsamt Appenzeller Vorderland, Konkursamt Appenzell Ausserrhoden erhalten. Das Konkursamt teilt den Gläubigern der SAMIV AG i.L. mit, dass trotz intensiver Recherchen keine Geldmittel gefunden worden sein. Die Forderung der Anleger im Konkurs dürfte wohl mit einem Verlust von 100% abgeschlossen werden.

Allerdings besteht für die einzelnen Gläubiger die Möglichkeit, sich Rechtsansprüche der Konkursmasse - sofern die Konkursmasse auf die Geltendmachung dieser Ansprüche verzichtet hat - abtreten zu lassen. "Gläubiger der SAMIV sollten sich von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, ob dieses Vorgehen im Einzelfall Sinn macht" rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte..

Für Anleger, die sich aufgrund der Beratung einer Anlageberatungsgesellschaft oder eines Anlageberaters an der SAMIV AG beteiligt haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob sie im Rahmen dieser Beratung ordnungsgemäß über die Risiken, Strukturen und Mechanismen der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater vor. "Auffallend ist, dass uns bislang verhältnismäßig viele Anleger mitgeteilt haben, sie seien auf Grund der Beratung davon ausgegangen, sie hätten ihr Geld bei einer Bank angelegt" teilt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit..

DieBSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen geschädigten Anlegern der SAMIV AG, die sich unzureichend beraten fühlen, die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen überprüfen zu lassen.

Betroffene Anleger können sich der BSZe.V. Interessengemeinschaft Samiv AG“ anschließen
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

Samstag, März 03, 2012

Lloyd-Fonds Britische Kapital Leben I-VIII: Teilweise hohe Verluste für Anleger

Teilweise hohe Verluste für Anleger bei British Lloyd Fonds I-VIII. BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger!

Anleger diverser Lloyd-Fonds Britische Kapital Leben I-VIII haben sich beim BSZ e.V. gemeldet, weil, wie Presseberichten zu entnehmen ist, für die Anleger der Lloyd Fonds Britische Kapital Leben Verluste zu befürchten sind, schlimmstenfalls sogar ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann, teilweise wurden auch bereits keine Ausschüttungen mehr geleistet.

Zum Beispiel wurden laut der Leistungsbilanz der Lloyd Fonds AG für den Fonds Britische Kapital Leben V für das Jahr 2010 Planausschüttungen von 8,00 % erwartet, tatsächlich ausgeschüttet wurden jedoch 0 %, laut Leistungsbilanz wurde von kumulierten Planausschüttungen bis 2010 in Höhe von 22,60 % ausgegangen, die tatsächlichen kumulierten Ausschüttungen bis in das Jahr 2010 belaufen sich jedoch nur auf 3,69 %.

Auch bei der Deutschen Zweitmarkt AG werden die British Lloyd-Fonds inzwischen teilweise mit erheblichem Abschlag gehandelt, so wurde z.B. ein Nominalkapitalanteil in Höhe von 20.000,- € des Fonds Britische Kapital Leben III am 16.11.2011 bei der Deutschen Zweitmarkt AG zum Kurs von lediglich 21,2 % gehandelt (siehe www.deutsche –zweitmarkt.de/handel), ein Nominalkapitalanteil in Höhe von 10.000,- € des Fonds Britische Kapital Leben VII wurde bei der Deutschen Zweitmarkt AG am 30.11.2011 zum Kurs von nur noch 20 % verkauft, so dass in diesem Fall von dem ursprünglichen Anlagebetrag in Höhe von 10.000,- € nur noch ein Betrag in Höhe von 2.000,- € erlöst werden konnte (sieh www.deutsche-zweitmarkt.de/handel), und der Wertverlust bei dem aktuellen Verkauf somit bereits 80 % beträgt.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen heraus gefunden, dass die Beratungen durch Banken, Sparkassen und andere Berater teilweise fehlerhaft waren und somit in vielen Fällen gute Chancen auf Schadensersatz für die betroffenen Anleger bestehen dürften:

Anlageberater trifft die Verpflichtung zur anleger- und anlagegerechten Beratung, d.h., er muss die von ihm betreuten Anleger auch auf alle Risiken der Anlage hinweisen.
Bei einer Anlage in Lebensversicherungen handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Beteiligung mit prinzipiellem Totalverlustrisiko. Dieses wurde zwar in den Prospekten erwähnt, aber teilweise in den jeweiligen Beratungsgesprächen als lediglich theoretisches Risiko dargestellt.

Auch wurden die Anleger in den jeweiligen Beratungsgesprächen teilweise nicht auf weitere Risiken wie das Blindpool-Risiko oder die nur eingeschränkte Fungibilität hingewiesen, was ebenfalls eine Schadensersatzverpflichtung des Beraters auslösen kann.

Auch bietet die sog. „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH teilweise gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen:
Der Bundesgerichtshof hat nun bereits mehrfach eindeutig entschieden, dass eine Bank (oder auch Sparkasse) jedenfalls im Rahmen eines Beratungsvertrages auch ungefragt auf die erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen hinweisen muss, z.B. mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006, Az. XI ZR 56/05, vom 20.01.2009, Az. XI ZR ZR 510/07 sowie vom 12.05.2009, Az.: XI ZR 586/07.

Diese Aufklärung wird vom BGH deshalb für notwendig erachtet, weil dem Kunden erst durch die Mitteilung der erhaltenen Provisionen und Rückvergütungen ein möglicherweise bestehender Interessenkonflikt der Bank offen gelegt wird und er in die Lage versetzt wird, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen sowie zu beurteilen, ob diese ihm letztendlich eine bestimmte Geldanlage nur deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran in Form hoher Provisionen verdient.
Dieser Aufklärungspflicht wurde nach der Erfahrung der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in der Vergangenheit von den beteiligten Banken nur selten nachgekommen, so dass sich auch allein aus dieser Nichtaufklärung Schadensersatzansprüche ergeben können.
Da im Fall der Lloyd-Fonds Britische Kapital Leben I-VIII in vielen Fällen die Fonds von Banken und Sparkassen vertrieben wurden, bieten sich hier durch die Kick-back-Rechtsprechung des BGH teilweise gute Schadensersatzmöglichkeiten.

Sofern die jeweiligen (Bank)-Berater eine oder mehrere der obigen Aufklärungsverpflichtungen nicht erfüllt haben, kann der betroffene Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung und somit die Rückzahlung des Anlagebetrages geltend machen, außerdem teilweise darüber hinaus noch Zinsen als entgangenen Gewinn für eine ansonsten getätigte Alternativanlage.

In vielen Fällen dürften Anleger der Fonds Britische Kapital Leben damit gute Chancen haben, ihre Beteiligung im Wege des Schadensersatzes rück abzuwickeln und somit das investierte Kapital zurück zu erhalten.

Betroffene Anleger können sich der Interessengemeinschaft Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I-VIII anschließen
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

Solar- Millennium- Pleite: Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle!

Für alle Geschädigten der Solar- Millennium AG besteht dringender Handlungsbedarf. Wie bereits in den vorangegangenen Mitteilungen ausgeführt, sind die Solar- Millennium- Geschädigten in 3 Gruppen einzuteilen. Die Aktionäre, die Fondszeichner sowie die Anleihe- Gläubiger.

Auf die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen wurde bereits hingewiesen. Ungeachtet individueller Schadensersatzansprüche sollten alle Geschädigten ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Inwieweit eine Befriedigung aus der Insolvenzmasse möglich ist, wird sich ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen. Hierbei spielt eine erhebliche Rolle, ob das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen verkauft werden kann, oder ob die vorhandenen Vermögensgegenstände veräußert werden müssen, um dann eine entsprechende Quote im Insolvenzverfahren zu bilden.

Aufgrund der Tatsache, dass die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand und mit verhältnismäßig geringen Kosten erledigt werden kann, sollten alle Geschädigten rein vorsorglich ihre Ansprüche anmelden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens von KWAG Bremen.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass diejenigen Forderungen, die vom Insolvenzverwalter nicht bestritten werden bei der Verteilung der Masse berücksichtigt werden, so Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens weiter.

Für die Anmeldung zur Insolvenztabelle fallen bei Forderungen zwischen 10.000,-- € und 50.000,-- € etwa 200,-- € bis 500,-- € an. Die genaue Höhe der Gebühr hängt vom individuellen Streitwert ab.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar Millennium beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen

Donnerstag, März 01, 2012

Praktiker: Anleihegläubiger sollen auf Zinsen verzichten

Anleger, die in die Anleihe der Baumarktkette Praktiker investierten, sollen einer wesentlichen Zinssenkung zustimmen. Geplant ist, die Zinsen von ursprünglich 5,875 Prozent auf 1 Prozent zu senken.

Damit könnte Praktiker im Jahr über 12 Mio. Euro an Zinszahlungen sparen, es wurden insgesamt 250 Mio. Euro über die Anleihe hauptsächlich bei Privatanlegern eingesammelt.

Die beabsichtigte Zinssenkung ist ein weiterer Schritt der angeschlagenen Baumarktkette, die Finanzen weiter zu konsolidieren. Insgesamt fehlen ca. 300 Mio. Euro zum Überleben. Bekannt geworden war Praktiker durch die „20 Prozent auf Alles“ Werbung, was jedoch zu wesentlichen Verlusten führte. Insgesamt scheinen die Zukunftsaussichten für Praktiker trübe. Sollte eine Sanierung scheitern, so droht den Anlegern der Totalverlust.

„Betroffenen Anlegern könnte für den Fall einer unzureichenden Aufklärung über die mit der Anleihe verbundenen Risiken im Zuge der Zeichnung ein Schadensersatzanspruch gegen die beratenden Banken oder Vertriebe zustehen“ meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena. „Die Anleger sollten sich daher von einem auf das Gebiet spezialisierten Fachanwalt beraten und mögliche Ansprüche prüfen lassen. Gerade im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zu Anleihen scheint eine Beratung geboten“, empfiehlt Geißler weiter.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Praktiker" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Debi Select: Klage gegen die Debi Select wegen Prospektfehlern eingereicht.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat diese Woche für einen Anleger eine Prospekthaftungsklage gegen die Debi Select Verwaltungs GmbH in Landshut eingereicht.

Hintergrund der Klage ist, dass nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der Verkaufsprospekt der Debi Select Classic Fonds 2 GmbH & Co. KG in wesentlichen Punkten fehlerhaft ist. Nach der Rechtsprechung haftet der Anbieter eines geschlossenen Fonds, wenn der Verkaufsprospekt der Beteiligung unrichtige oder irreführende Angaben enthält, dem Anleger auf Schadensersatz, wenn dieser die Anlageentscheidung auf Grund des Prospektes getroffen hat. Der Anleger kann sodann Rückabwicklung der Beteiligung, d.h. die Rückzahlung des Erwerbspreises Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, fordern.

Darüber hinaus hat die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte auch bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Denn zahlreiche Anleger, die sich bislang bei CLLB Rechtsanwälte gemeldet haben, sind bei Erwerb der Beteiligung nicht ordnungsgemäß beraten worden. So wurde u.a. nicht auf das Totalverlustrisiko und die eingeschränkte Handelbarkeit der Beteiligung hingewiesen. Stattdessen wurde die Anlage als sehr sicher dargestellt. Klärt der Berater den Anleger nicht ordnungsgemäß auf, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche des Anlegers. Dieser kann dann nicht nur Rückabwicklung der Beteiligung und die Auszahlung des investierten Betrages geltend machen, sondern darüber hinaus Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher den Anlegern der Debi Select Fonds, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Insbesondere hinsichtlich der Prospekthaftungsansprüche ist dabei Eile geboten, da diese Ansprüche einer sehr kurzen Verjährung unterliegen.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Debi Select" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG wegen LF – Flottenfonds IV

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Schiffsfonds MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank AG, Filiale Neuss, auf Schadensersatz vorbereitet, die zur Anlage in diesem Fonds geraten hatte. Er war neben einer Kommanditbeteiligung MS „Fernando“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Bestandteil des LF – Flottenfonds IV.

Da der Weiterbetrieb des MS "MANHATTAN" aufgrund des deutlich höheren Kapitalbedarfs nicht mehr durch eine Quersubventionierung des MS "FERNANDO" abgedeckt werden kann, droht mit Beendigung der aktuellen Charter im April 2012 die Zahlungsunfähigkeit der MANHATTAN KG. Dies teilte die LLOYD TREUHAND in einer Einladung zu einer für den 07.03.2012 anberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlung mit. Die Geschäftsführung des Fonds unterrichtete die Gesellschafter, dass ihnen bei einer finanziellen Schieflage der Schifffahrtsgesellschaft zusätzlich auch die Rückforderung an sie geleisteter Auszahlungen drohen kann.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ MS „MANHATTAN“  beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Solar Millenium AG: Insolvenzverfahren offiziell eröffnet! BZS e.V. Interessengemeinschaft hilft!

Insolvenzverfahren offiziell eröffnet! Anleger können Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Ansprüche für Geschädigte!

Am 28.02.2012 wurde das Insolvenzverfahren über die Solar Millenium AG eröffnet. Das zuständige Amtsgericht in Fürth bestellte den Nürnberger Rechtsanwalt Volker Böhm von der Kanzlei Schulze & Braun zum Insolvenzverwalter, der bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden war.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Gläubigerversammlung für die rund 16.000 Anleihegläubiger wird voraussichtlich am 15.05.2012 stattfinden. Zu einer möglichen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth hierzu: "Wir empfehlen Geschädigten auf jeden Fall eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, da nicht ausgeschlossen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch Forderungen bzw. eine Insolvenzquote realisiert werden können."

Auf Wunsch können sich Anleger im Insolvenzverfahren auch kostenpflichtig von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertreten lassen.

"Allerdings raten wir auch zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die diversen in Betracht kommenden Verantwortlichen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, "da alleine über das Insolvenzverfahren erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurück geführt werden kann."

Die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche über die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte läuft daher auf Hochdruck. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sehen hier bereits mehrere viel versprechende Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, zum Beispiel waren nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die positiven Geschäftszahlen durchaus sehr optimistisch angegeben, was ein Ansatz für möglicherweise in Betracht kommende Prospekthaftungsklagen sein könnte.

Demnächst werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hierzu ihre Erkenntnisse präsentieren.
Bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche sollten Geschädigte berücksichtigen, dass das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar Millennium beizutreten.

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Mittwoch, Februar 29, 2012

DS-Rendite-Fonds Nr. 101: Lebensversicherungsfonds kurz vor dem Kollaps. Investoren müssen mit hohen Verlusten rechnen.

Die Investoren im Lebensversicherungsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 101 GmbH & Co. Life Value I KG müssen sich auf erhebliche Vermögenseinbußen gefasst machen. Bei der Gesellschafterversammlung am 7. März soll ein Sanierungskonzept vorgelegt werden. Die auf Investorenschutz spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht warnt Fondsanleger, den Vorschlägen des Treuhänders und/oder der Beiratsmitglieder zuzustimmen. Nach derzeitigem Stand droht ein Verlust von mehr als 60 Prozent des investierten Kapitals.

Die auf US-amerikanische Policen ausgerichtete Beteiligung wurde im Jahr 2003 vom Emissionshaus Dr. Peters (Dortmund) angeboten und platziert. Das Fondsvolumen betrug seinerzeit 39,6 Millionen Euro, davon knapp 38 Millionen Euro Eigenkapital der rund 1.400 Investoren. „Die Anleger stehen vor einem Trümmerhaufen“, glaubt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Denn „bis heute hätten sie 76,7 Prozent des Kommanditkapitals als Ausschüttungen erhalten sollen. Tatsächlich bekommen haben sie jedoch nur 12,5 Prozent“, erläutert Gieschen.

Konkret bedeutet dies: Ausschüttungen gab es nur in den Jahren 2005, 2007 und 2008. In den Jahren 2006, 2009 sowie 2010 erhielten die Anleger keine Ausschüttungen. „Gleiches gilt angesichts des jetzt vorliegenden Sanierungskonzepts wohl auch für das Jahr 2011“, ist sich Gieschen sicher.

Über dieses Konzept soll bei einer Gesellschafterversammlung, die am 7. März im Kongresszentrum der Westfalenhallen in Dortmund stattfindet, entschieden werden. Vorgeschlagen werden soll eine Kapitalerhöhung bis Ende des Jahres 2012 in Höhe von 6,25 Millionen Dollar. Für das kommende Jahr wird voraussichtlich eine weitere Kapitalerhöhung im gleichen Umfang benötigt.

„Wir warnen Investoren dringend davor, den Bock zum Gärtner zu machen. Nämlich dem Treuhänder und/oder dem Beirat Vollmachten zu erteilen, damit die aktuelle und die voraussichtlich zukünftige Kapitalerhöhung durchkommt“, sagt Gieschen. Stattdessen gebe es gute Alternativen, die es allen Anlegern ermöglichten, ohne nennenswerte Verluste aus diesem Fonds auszusteigen. „Dann kann auch geklärt werden, weshalb die Fondsgesellschaft weiterhin exorbitant hohe Verwaltungsgebühren kassiert, obwohl der Fonds de facto zahlungsunfähig ist“, sagt Gieschen.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Dr. Peters DS-Fonds Nr. 101 Life Value I" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

MONTRANUS MEDIENFONDS: Dritter Flop für Helaba Dublin vor Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung gegenüber einem Anleger.

Innerhalb von nur sechs Wochen erstreitet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte das dritte OLG-Urteil gegen die Helaba Dublin. Nach dem OLG Stuttgart (Urteil vom 29.12.2011 - nicht rechtskräftig) und dem OLG München (Urteil vom 24.01.2012 - nicht rechtskräftig) hat jetzt das OLG Frankfurt am 08.02.2012 einem Anleger Recht gegeben. Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter, die den Kläger vertritt, erklärt hierzu: "Mit diesem Urteil rückt für unsere Mandanten das Happy End in dieser tragischen Geschichte immer näher".

Erste Berufungsentscheidung zu MONTRANUS III
Mit der Entscheidung aus Frankfurt wird erstmals festgestellt, dass die von der Helaba Dublin für die Finanzierung der Beteiligung an dem Fonds MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die vorangegangen Urteile betrafen die Fonds MONTRANUS I und II.

Die MONTRANUS Medienfonds stammen aus dem Hause HANNOVER LEASING. Überwiegend Sparkassen haben die Fonds von 2003 bis 2005 als sogenannte Steuerstundungsmodelle verkauft. Die Helaba Dublin, eine Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen Thüringen, finanzierte knapp die Hälfte der Beteiligungssumme durch obligatorische Darlehen.

Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen. Infolgedessen können sie die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen die Anleger ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.

Aktuelle Situation
Alle drei MONTRANUS-Fonds laufen sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich schlechter als geplant. Im Dezember 2011 gab es keine Ausschüttungen mehr und auch in Zukunft müssen sich die Anleger darauf einstellen, dass prognostizierte Ausschüttungen ausbleiben. Außerdem sind die bereits für letztes Jahr angekündigten geänderten Grundlagenbescheide nach den neuesten Rundschreiben der Fondsverwaltung vom Finanzamt immer noch nicht erlassen worden. Die unerfreuliche Hängepartie in steuerlicher Hinsicht dauert somit weiter an.

Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung rechtliche Optionen zum Ausstieg prüfen. VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS sowohl mehrfach Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen als auch zahlreiche Urteile gegen die finanzierende Bank, die Helaba Dublin, erstritten.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Montranus Medienfonds" beizutreten.

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte:
Die Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.


Stadtsparkasse Düsseldorf: Prozessniederlage wegen Medienfonds Mediastream

Filmfonds Mediastream Zweite, Dritte und Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG. Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, vor dem Landgericht Düsseldorf geführten Prozess zu Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag im Zusammenhang mit den Medienfonds Mediastream verurteilt worden.

Sie hat der Klägerin mehr als € 69.000,- zu zahlen und jeden Schaden zu ersetzen, der im Zusammenhang mit der Beteiligung an den Filmfonds noch entstehen wird. Dem Rechtsstreit zugrunde lagen teilfinanzierte Beteiligungen an den Filmfonds Mediastream Zweite, Dritte und Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG.

Die Kammer des Landgerichts hat sich mit überzeugender Begründung ohne Durchführung einer Beweisaufnahme dem Vortrag der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vom Vorliegen von Beratungssituationen angeschlossen. Zu Recht hat sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, wonach ein Anleger bei Empfehlung von Fondsbeteiligungen vor Vertragsabschluss auf an das Kreditinstitut fließende Provisionen hinzuweisen ist. Diese Verpflichtung der Stadtsparkasse Düsseldorf wurde als nicht erfüllt angesehen. In den Emissionsprospekten enthaltene Angaben zu Vertriebsaufwendungen sah das Gericht nicht als ausreichende Informationserteilung an.

Das Landgericht Düsseldorf hat sich ein weiteres Mal dieser von Anfang an von der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in den Vordergrund gestellten Argumentation, die auf eine mehrjährige intensive Befassung mit dem Thema Beeinflussung durch Zuwendungen zurück geht, angeschlossen. Die Entscheidung halten wir für übertragbar auf alle Fälle unserer Mandanten, insbesondere, wie dem Standartargument der Kreditwirtschaft nicht gefolgt wurde, ein Kundenwunsch nach einer steueroptimierten Anlagemöglichkeit lasse die Haftung eines Kreditinstituts entfallen. Das Gericht ist dem mit der Begründung entgegengetreten, diese Behauptung sei schon an sich unerheblich.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Mediastream" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten.

Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren. Jedoch ist diese verfassungsgerichtliche Mahnung für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer, frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei bestimmten Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen, Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Auch die Verbraucherzentralen vermögen hier keine positiven Impulse zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus anerkennenswert, wenn ein Schutzverein geschädigte Kapitalanleger öffentlich vor teuren und unqualifizierten Beratungsangeboten warnt. Der BSZ e.V. gratuliert den Kollegen und Kolleginnen vom DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. zu ihrem mutigen und schlussendlich auch erfolgreichen Vorgehen.

Was ist passiert, dass der BSZ e.V. einem anderen Anlegerschutzverein öffentlich seine Hochachtung ausspricht? Dies ergibt sich am besten aus einem Auszug eines Presseberichts des DVS e. V.:

„Seit Jahren beraten die Verbraucherzentralen unter dem Label des Verbraucherschutzes zu vielen Problemfeldern. In letzter Zeit war zu beobachten, dass die Beratungsfelder auf den Bereich der offenbar lukrativen Beratungen zum Grauen Kapitalmarkt und anderen Kapitalanlagefällen ausgeweitet wurden und dabei auch individuelle Rechtsberatungen angeboten werden. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern wurden solche Rechtsberatungen eines Beraters der Verbraucherzentrale Thüringen für Opfer des Phoenix-Geldanlageskandals überprüft. Mit erschreckendem Ergebnis. Der Verbraucherzentrale wurde seitens der Beratenen ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unqualifiziert und inhaltlich falsch seien die Beratungen. Das Landgericht Erfurt bestätigte nun, dass die öffentlich Kritik an der Verbraucherzentrale Thüringen in dem konkreten Fall im Lichte der Meinungsfreiheit gerechtfertigt war.“

In dem DSV Bericht wird weiter dargelegt:
Hintergrund: Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet zu Pauschalpreisen anwaltliche Beratungen und Rechtsberatungen durch Nichtjuristen an. Im Kapitalanlageskandal Phoenix wurde seitens des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. festgestellt, dass ein konkreter Berater der Verbraucherzentrale dabei unqualifiziert berät und stattdessen Wettbewerber herabwürdigte. Der Berater war auch kein ausgebildeter Volljurist und seine Ratschläge führten nach Auffassung des DVS bei den Verbrauchern, die den Ratschlägen folgten, zu einem weiteren Schaden. Nach Auswertung der Gesprächsprotokolle empfahl der DVS geschädigten Anlegern, sich nicht von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, sondern lieber zu einem qualifizierten Rechtsanwalt zu gehen. Die Beratungsleistung bewerteten sie wegen der mangelhaften Beratungsqualität mit „nicht empfehlenswert“. Gegen diese Einschätzungen war die Verbraucherzentrale Thüringen vor das Landgericht Erfurt gezogen – ohne Erfolg. Mit Urteil vom 22.12.2011, Az.: 10 O 474/11 darf der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. nun u. a. behaupten, dass der Berater der Verbraucherzentrale Thüringen mangelhaft qualifiziert ist, dass in der Verbraucherzentrale Thüringen diesbezüglich eine mangelhafte Beratung erfolgt und dass die Verbraucherzentrale Thüringen im Kapitalanlagefall „Phoenix“ in der Vergangenheit keine gute Adresse gewesen ist. In der Gesamtschau aller Fakten stellte das Gericht fest, dass der Vorwurf der mangelhaften Qualifizierung einen gewissen wahren Tatsachenkern enthält, auf den sich der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. im Rahmen der Meinungsfreiheit auch berufen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Mit Geld können geschädigte Kapitalanleger viele Helfer kaufen - aber sie können kaum erkennen, ob einer seinen Preis wert ist. Klar und eindeutig mit „Ja“ lässt sich dies jedoch bei Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, die von fachkundigen Rechtsanwälten geführt werden, beantworten! Anders sieht es aus, wenn man den Eindruck vermittelt, man biete geschädigten Kapitalanlegern selbstlos eine qualifizierte Beratung zur Wiederbeschaffung seiner verlorenen Kapitalanlage an. In vielen Fällen ist diese Beratung nämlich nichts anderes als der Versuch der Akquisition möglichst vieler weiterer Mandanten. Darüber hinaus betreffen die einzelnen Fälle in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einer Kurzberatung durch Nichtanwälte abhandeln lassen. Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen „Beratung“ fernbleibt.

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl der richtigen Helfer verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V.

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Dienstag, Februar 28, 2012

Clerical Medical auf dem Rückzug

Englischer Lebensversicherer zieht Revision beim BGH zurück und bestärkt Anlegeranwälte in ihrer Rechtsauffassung.

Der englische Lebensversicherer Clerical Medial kommt einem Urteil des BGH zuvor und erkennt die Ansprüche eines Anlegers auf Zahlung der Versicherungsleistung von mehr als € 250.000 an, nachdem Clerical Medical zuvor seine eigene Revision beim BGH noch vor dem Verhandlungstermin am 08.02.2012 zurückgenommen hatte.

Dies dürfte die Clerical-Medical-Geschädigten ermutigen stell der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Hans G. Keitel fest. Es sind bereits zahlreiche Klagen in ganz Deutschland gegen die Tochtergesellschaft der britischen Großbank Lloyds anhängig. Lloyds hat im III. Quartal 2011 nach einer Meldung der Financial Times Deutschland bereits vorsorglich 175 Mio. Pfund (204 Mio. Euro) für mögliche Belastungen aus Klagen deutscher Kunden gegen ihre Versicherungstochter Clerical Medical zurückgestellt.

Damit sind die Aussichten für die laufenden Klagen von Anlegern gegen Clerical Medical deutlich besser geworden, nachdem zuvor bereits mehrere Gerichte zugunsten der Anleger entschieden haben. Möglich ist auch, dass zukünftig bereits die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch einen Anwalt ausreicht und eine Klage sich erübrigt.

Im Kern geht es rechtlich insbesondere um die Frage, ob bei den von Clerical Medical unter dem klingenden Namen „Wealthmaster Noble“ abgeschlossenen fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen gegen Einmalprämie der Anleger Anspruch auf die im Versicherungsschein genannten festen Auszahlungen hat, oder nicht.

In vielen Fällen wurde den Anlegern von den Vermittlern die Einmalzahlung in die Kapitallebensversicherungen durch einen Bankkredit empfohlen, den der Berater dann gleich mit vermittelte. Aber das vermeintlich pfiffige Konzept einer Geldschöpfung ohne eigenen Kapitaleinsatz ging nicht auf. Die Wertentwicklung der Lebensversicherung trat nicht annähernd ein, wie in Aussicht gestellt. Gerade die Anleger, die ihre Einlage fremdfinanziert haben, sitzen nun auf einem ungetilgten Darlehen. Zugleich wird ihnen von Clerical Medical ein Versicherungswert mitgeteilt, der nur noch einem Bruchteil der ursprünglichen Einlage entspricht.

Angesichts der offensichtlich auch beim BGH aus Anlegersicht günstigen und für Clerical Medical ungünstigen Rechtslage, sollten die Betroffenen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei das ihnen vermittelte Clerical-Medical-Produkt prüfen lassen. Ist das Anlagemodell wie das häufig der Fall ist, zu beanstanden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Anleger entweder die in Aussicht gestellten zukünftigen Ausschüttungen aus dem Versicherungsschein gegenüber Clerical Medical durchsetzen können, wie dies auch gerade kürzlich in einem erfreulichen Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 12.5.2011, 7 U 144/10), aber auch von anderen Gerichten, entschieden wurde. Dies trifft auch auf Verträge zu, die zehn und mehr Jahre zurück liegen. Auf Fragen der Verjährung kommt es dann wegen des bestehenden Versicherungsvertrages noch nicht einmal mehr an.

So können auch die Vermittler ihren Kunden noch aus der Patsche helfen, indem sie diesen für die Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Clerical Medical professionelle Hilfe vermitteln.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Clerical Medical" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans G. Keitel

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Fundus 34: Grand Hotel Heiligendamm insolvent

Für die vielen Anleger des Fundus Fonds 34 - Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co.KG - ist der schlimmste Fall eingetreten.

Am 27.02.2012 wurde über das Vermögen der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co.KG als auch der Komplementärin Grand Hotel Heiligendamm GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jörg Zumbaum bestellt.

Nach schwierigen Sanierungsbemühungen und Zugeständnissen der Anleger ist nun eingetreten, was den Totalverlust der vom Initiator Arno August Jagdfeld eingesammelten Anlegermillionen bedeuten kann. Offenbar bekam Jagdfeld nicht genug Geld für das Objekt und den Ausbau zur Nobelherberge zusammen. Die "Bild"-Zeitung spricht beim "Fundus Fonds 34" von einem Fehlbetrag von rund 31 Millionen Euro.

Das Objekt Heiligendamm war im Sommer 2007 durch einen G-8-Gipfel und damit verbundenen Protesten weltbekannt geworden.

"Anleger sollten unbedingt prüfen lassen, ob unter den gegebenen Umständen noch Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte oder den Vertrieb möglich sind", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Fundus-Fonds" beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

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Montag, Februar 27, 2012

Vier weitere Schiffsfonds in Seenot: Voraussichtliche Mindestverluste zwischen 23 und 47 Prozent des Eigenkapitals.

Die schlechten Nachrichten für Schiffs-Investoren reißen nicht ab. So sind nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen vier weitere Schiffsbeteiligungen in akuter Seenot.

Bei den Fonds MS Stadt Wismar, MS Rio Alster, MS Rio Adour sowie MS Cape Ray droht Anlegern nach derzeitigem Stand der Verlust von bis zu fast der Hälfte ihres eingesetzten Kapitals.

"Auch bei den vier genannten Schiffsbeteiligungen stehen Fondsinvestoren auf der Verliererseite, sofern sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen", sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Auch wenn jede Schiffsbeteiligung für sich genommen ein individuelles Geschäftsmodell hat, so gibt es für die aktuellen Probleme weit gehend identische Ursachen.

So "reichen die Charterraten der Schiffe schon seit Längerem nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu gewährleisten", sagt Fachanwalt Ahrens. Überdies belastet der weiterhin schwache Euro die Bilanzen zahlreicher Schiffsfonds, die oft in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken oder sogar dem japanischen Yen finanziert wurden. Schließlich "ziehen die finanzierenden Banken immer mehr die Daumenschrauben an, um ihre eigenen Bilanzen ins Reine zu bringen, und setzen bei den Fonds deshalb Sanierungskonzepte insbesondere zulasten der Investoren durch", fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu. Die wichtigsten Fakten der genannten vier Krisen-Fonds im Überblick:

MS Stadt Wismar.
Diese vom Emissionshaus König & Cie. aufgelegte Schiffsbeteiligung hat mehr als 400 Anleger inklusive 140 Treuhandkommanditisten. Ein Betriebsfortführungskonzept wurde bereits umgesetzt. Zum 31.12.2010 und 30.6.2011 wurden von den Altkommanditisten Zuzahlungen von insgesamt rund 2,3 Millionen Euro abgerufen. Im Jahr 2009 erhielten Investoren keine Ausschüttungen, im Jahr 2010 wurden vorherige Ausschüttungen vom Emissionshaus König & Cie. zurückgefordert. Zuletzt wurde ein Fondsanteil an der Fondsbörse Deutschland-Zweitmarkt.de Mitte Dezember 2009 zum Kurs von nur noch 29 Prozent des Nominalwertes gehandelt. "Der Mindestverlust für Investoren beträgt nach unseren Erkenntnissen mehr als 44 Prozent ihres Kapitaleinsatzes", sagt Jan-Henning Ahrens.

MS Rio Alster.
An diesem vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegten Schiffsfonds sind rund 500 Investoren inklusive Treuhandkommanditisten beteiligt. In den Jahren 2008 bis 2009 erhielten Anleger keine Ausschüttungen, im Jahr 2007 nur einen Teil der prospektierten Gewinnbeteiligung von acht Prozent des Kommanditkapitals. Zuletzt gehandelt am Zweitmarkt wurde der Fonds Anfang Februar 2010 zu einem Kurs von 25 Prozent des Nominalwerts. Hier droht Investoren ein Mindestverlust von mehr als 46 Prozent ihres Kapitaleinsatzes.

MS Rio Adour.
Bereits bei Emission beurteilten Fondsanalysehäuser diese Schiffsbeteiligung verhalten bis negativ. So hielt das Investoren-Portal www.anlegerschutzauskunft.de die Fondskonzeption und die Prospektausarbeitung für nur teilweise transparent. Das "Fondstelegramm" äußerte eine neutrale Meinung. Das Rating-Haus Scope Analytics bewertete den Fonds bei Emission mit der vergleichsweise schlechten Note BBB. "Bei dieser Beteiligung bestehen erhebliche Fremdwährungsrisiken, da die Schiffsfinanzierung in japanischen Yen und die Chartereinnahmen in US-Dollar laufen", erläutert Fachanwalt Ahrens. Ausschüttungen an die Anleger gab es nur bis zum Jahr 2008. Der letzte Handel am Zweitmarkt fand im Mai 2010 statt zu einem Preis von 40 Prozent des Nominalwerts. Nach Berechnungen von KWAG droht Investoren ein Mindestverlust von nahezu 40 Prozent ihres Kapitaleinsatzes. An diesem Fonds des Emissionshauses MPC Capital beteiligten sich mehr als 800 Anleger.

MS Cape Ray.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 erfolgten die Ausschüttungen wie im Prospekt angekündigt. Seit dem Jahr 2010 haben Investoren keine Gewinnbeteiligung mehr erhalten. "Mittlerweile haben das Emissionshaus König & Cie, die finanzierenden Banken und die Wirtschaftsprüfer ein Sanierungskonzept abgestimmt, das von den gut 400 Investoren inklusive der Treuhandkommanditisten gebilligt wurde", erläutert Jan-Henning Ahrens. Nach KWAG-Erkenntnissen droht Investoren ein Mindestverlust von rund 23 Prozent ihres Kapitaleinsatzes. Dieser könnte allerdings noch spürbar größer werden, da der Chartervertrag im Juni 2012 ausläuft und im Anschluss möglicherweise nochmals niedrigere Tagescharter als derzeit akzeptiert werden müssen.

"Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den vier genannten Fonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu vermeiden", rät Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Als Begründungen kommen in Betracht fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden. Und auch mangelhafte Prospektgestaltung durch das jeweilige Emissionshaus.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Vier weitere“ beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens

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Samstag, Februar 25, 2012

Solar Millennium Pleite: Je früher Ansprüche geltend gemacht werden, desto größer die Chancen, dass noch Geld da ist

Nach der Pleite der Solar Millennium AG bangen rund 30.000 Investoren um ihr Geld. Die Chancen, Teile des investierten Kapitals oder sogar das gesamte Kapital zurückzuerhalten, sind gering. Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen Gründungsgesellschafter scheinen aber Erfolg versprechend.

"Viele Anleger haben sich von der vermeintlichen Erfolgsstory blenden lassen" sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Hamburg und Bremen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Plausibilität der in der Vergangenheit von Solar Millennium behaupteten positiven Geschäftsentwicklung.

Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen sowie gegen Gründungsgesellschafter hält Ahrens für Erfolg versprechend. KWAG prüft derzeit die Einreichung entsprechender Prospekthaftungsklagen. "Grundsätzlich gilt: Je früher Investoren ihre Ansprüche geltend machen, desto größer die Chancen, dass noch Geld da ist, um berechtigte Forderungen zu bedienen", ist sich Fachanwalt Ahrens sicher.

Die Vermittlung der Inhaber-Schuldverschreibungen in Höhe von insgsamt 290 Millionen Euro, wovon noch rund 270 Millionen Euro offen sind, also getilgt werden müssen, hat über die Solar Invest AG stattgefunden. Diese Gesellschaft ist nach gegenwärtigem Stand noch nicht insolvent. "Es könnten somit Ansprüche gegen die Solar Invest AG aufgrund der Tätigkeit als Vermittlerin der Anleihen bestehen", erläutert Ahrens. Grund: Der Vermittler einer Kapitalanlage hat diese auf Plausibilität zu prüfen, bevor er diese Investoren anbietet. Nach Durchsicht der Anleiheprospekte hat sich herausgestellt, dass diese im Wesentlichen "heiße Luft beinhalten", betont Ahrens. So sei an keiner Stelle des Prospektes erkennbar, durch welche konkrete Geschäftstätigkeit der prognostizierte und versprochene Unternehmenserfolg herbeigeführt werden soll.

Die Investoren bei der Solar Millenium AG teilen sich in Aktionäre, Fondszeichner und Inhaber der Schuldverschreibungen. In punkto Schadenersatz ist deshalb zu unterscheiden, um welchen Anlegertypus es sich im Einzelfall handelt.

Aktionäre.
Wer sich mit dem Kapitalverlust nicht abfinden will, muss andere Wege zum Ausgleich des Schadens finden. Als Anspruchsgegner kommen die Prospektverantwortlichen sowie die Unternehmensgründer als Anspruchsgegner in Betracht. Möglicherweise auch Vermittler oder Anlageberater. Wichtig: Ansprüche wegen eines fehlerhaften und/oder unvollständigen Emissionsprospekts unterliegen der kurzen kenntnisunabhängigen Verjährung. "Ratsam ist, zur Einschätzung etwaiger Handlungsoptionen rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen", empfiehlt Ahrens.

Fondszeichner.
Die in der Rechtsform der GmbH & Co. KG aufgelegten Fonds sind rechtlich unabhängig von der Solar Millennium AG. Dies bedeutet, dass die Insolvenz der Aktiengesellschaft nicht die Insolvenz der Fonds nach sich zieht. Möglich ist aber, dass aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und der Solar Millennium AG und/oder verbundener Unternehmen Weiterungen aufgrund der Insolvenz nicht ausgeschlossen werden können. "Wir prüfen zurzeit, welche wirtschaftlichen Verflechtungen sich nachteilig auf Fondszeichner auswirken können" erklärt Fachanwalt Ahrens.

Anleihen-Investoren.
Zwei wichtige Aspekte für alle Anleihegläubiger: Sie sind "echte" Gläubiger in der Insolvenz der Aktiengesellschaft. Deshalb sollten sie umgehend, falls noch nicht geschehen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Weil die Anleihen in den Jahren 2006 bis 2011 gezeichnet worden sind, bestehen unterschiedliche Verjährungsfristen. Grundsätzlich besteht bei Anleihen eine kurze kenntnisunabhängige Verjährung von längstens drei Jahren ab Erwerb der Anleihe. Die Vermittlung der Schuldverschreibungen erfolgte über die Solar Invest AG. Als Vermittlerin haftet die Solar Invest AG auf Schadensersatz, sofern sie die Anlage nicht auf Plausibilität geprüft hat. "Wir gehen davon aus, dass die im Prospekt genannten Erfolgsaussichten des Unternehmens in weiten Teilen vom Prinzip Hoffnung geprägt waren und weniger von nachprüfbaren Fakten", betont Fachanwalt Ahrens. Der Prospekt enthalte beinahe keine Aussagen zu den konkreten unternehmerischen Zielen und den dafür zu ergreifenden Maßnahmen. Insbesondere könne anhand des Prospekts keine Prognose über zu erwartende, zukünftige Einnahmen getroffen werden. "Der Prospekt enthält nicht einmal einen nachvollziehbaren Businessplan", wundert sich Ahrens.

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Freitag, Februar 24, 2012

Anleger in Sorge: Weitere Entwicklung der Indien Fonds I und II ungewiss!

Im Oktober 2011 sprach die Nachrichtenagentur fondstelegramm erstmals von Totalverlust im Zusammenhang mit den Development-Indien Fonds I und II. Schon damals sahen sich die Fonds des Münchner Initiators SachsenFonds – welche in Kooperation mit der Deutschen Fonds Holding AG (DFH) aufgelegt wurden – ernsten Problemen ausgesetzt. Nachdem sich die angespannte Lage nicht entschärfen lies, befürchten Anleger nun das Schlimmste: den Totalverlust ihrer Einlage.

Im letzten Jahr verzögerten sich die Immobilien-Projekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad und steigende Kosten und Planänderungen verhinderten bis dato Ausschüttungen der Fonds. Die schlechte Fondentwicklung führte zwischenzeitlich zur Klage von SachsenFonds gegen verschiedene Partner vor Ort - darunter die Trikona Trinity Capital – in Höhe von insgesamt über 170 Millionen €. Nach Angaben des fondstelegramm allerdings ohne Ergebnis.

Das Fachmagazin Das Investment zitierte Jürgen Göbel, geschäftsführender Gesellschafter der SachsenFonds in diesem Zusammenhang: „Hervorgerufen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise ist der Fortschritt der erworbenen Beteiligungen an den Immobilienprojektentwicklungen in Indien aus Sicht des Fondsmanagements unbefriedigend.“

Gerade auch als Folge der globalen Kapital- und Finanzmarktkrise knickt der jahrelang boomende Immobilienmarkt in Indien ein. Anleger der Development-Indien Fonds erhielten bislang entweder weit unter den Erwartungen liegende Ausschüttungen oder noch gar keine Ausschüttungen und dies obwohl bereits Beträge von 116 Prozent (Fonds I) und 53 Prozent (Fonds I) vorgesehen waren.

Dazu der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Jakob F. Brüllmann von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Für die insgesamt über 3000 Anleger der Indien Fonds bleiben weitere Ausschüttungen damit höchst ungewiss. Kurzfristige Mittel um anhaltenden Liquiditätsengpässe zu überbrücken stellen oftmals Nachschusszahlungen der betroffenen Anleger dar. Für die Development-Indien Fonds I und II ist eine solche allerdings aufgrund des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen. Betroffene Anleger sollten nun besonders genau prüfen wie sie auf die wirtschaftliche Talfahrt der Fonds reagieren und wie jetzt Schadensbegrenzung erreicht werden kann.“

Betroffene Anleger sollten sich daher der Interessengemeinschaft „Sachsenfonds/Indien Fonds“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob F. Brüllmann

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.