Donnerstag, März 01, 2012

MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG wegen LF – Flottenfonds IV

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Schiffsfonds MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage geschädigt sieht. Es wird die Inanspruchnahme der Commerzbank AG, Filiale Neuss, auf Schadensersatz vorbereitet, die zur Anlage in diesem Fonds geraten hatte. Er war neben einer Kommanditbeteiligung MS „Fernando“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Bestandteil des LF – Flottenfonds IV.

Da der Weiterbetrieb des MS "MANHATTAN" aufgrund des deutlich höheren Kapitalbedarfs nicht mehr durch eine Quersubventionierung des MS "FERNANDO" abgedeckt werden kann, droht mit Beendigung der aktuellen Charter im April 2012 die Zahlungsunfähigkeit der MANHATTAN KG. Dies teilte die LLOYD TREUHAND in einer Einladung zu einer für den 07.03.2012 anberaumten außerordentlichen Gesellschafterversammlung mit. Die Geschäftsführung des Fonds unterrichtete die Gesellschafter, dass ihnen bei einer finanziellen Schieflage der Schifffahrtsgesellschaft zusätzlich auch die Rückforderung an sie geleisteter Auszahlungen drohen kann.

Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Gefloppte Anlagen in Milliardenhöhe können rückabgewickelt werden. Denn sehr häufig haften Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zu Anlagen insbesondere in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz. In etlichen Fällen trifft die nämliche Haftung auch Initiatoren und Gründungsgesellschafter.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ MS „MANHATTAN“  beizutreten.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 01.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Fakten zur BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 23 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Düsseldorf als einem der Zentren der inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

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