Für die vielen Anleger des Fundus Fonds 34 - Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co.KG - ist der schlimmste Fall eingetreten.
Am 27.02.2012 wurde über das Vermögen der Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co.KG als auch der Komplementärin Grand Hotel Heiligendamm GmbH das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jörg Zumbaum bestellt.
Nach schwierigen Sanierungsbemühungen und Zugeständnissen der Anleger ist nun eingetreten, was den Totalverlust der vom Initiator Arno August Jagdfeld eingesammelten Anlegermillionen bedeuten kann. Offenbar bekam Jagdfeld nicht genug Geld für das Objekt und den Ausbau zur Nobelherberge zusammen. Die "Bild"-Zeitung spricht beim "Fundus Fonds 34" von einem Fehlbetrag von rund 31 Millionen Euro.
Das Objekt Heiligendamm war im Sommer 2007 durch einen G-8-Gipfel und damit verbundenen Protesten weltbekannt geworden.
"Anleger sollten unbedingt prüfen lassen, ob unter den gegebenen Umständen noch Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte oder den Vertrieb möglich sind", meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Fundus-Fonds" beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 28.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
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