Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. verurteilt die Helaba Dublin zur Erstattung des Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung gegenüber einem Anleger.
Innerhalb von nur sechs Wochen erstreitet die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte das dritte OLG-Urteil gegen die Helaba Dublin. Nach dem OLG Stuttgart (Urteil vom 29.12.2011 - nicht rechtskräftig) und dem OLG München (Urteil vom 24.01.2012 - nicht rechtskräftig) hat jetzt das OLG Frankfurt am 08.02.2012 einem Anleger Recht gegeben. Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter, die den Kläger vertritt, erklärt hierzu: "Mit diesem Urteil rückt für unsere Mandanten das Happy End in dieser tragischen Geschichte immer näher".
Erste Berufungsentscheidung zu MONTRANUS III
Mit der Entscheidung aus Frankfurt wird erstmals festgestellt, dass die von der Helaba Dublin für die Finanzierung der Beteiligung an dem Fonds MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Die vorangegangen Urteile betrafen die Fonds MONTRANUS I und II.
Die MONTRANUS Medienfonds stammen aus dem Hause HANNOVER LEASING. Überwiegend Sparkassen haben die Fonds von 2003 bis 2005 als sogenannte Steuerstundungsmodelle verkauft. Die Helaba Dublin, eine Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen Thüringen, finanzierte knapp die Hälfte der Beteiligungssumme durch obligatorische Darlehen.
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen. Infolgedessen können sie die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen die Anleger ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.
Aktuelle Situation
Alle drei MONTRANUS-Fonds laufen sowohl wirtschaftlich als auch steuerlich schlechter als geplant. Im Dezember 2011 gab es keine Ausschüttungen mehr und auch in Zukunft müssen sich die Anleger darauf einstellen, dass prognostizierte Ausschüttungen ausbleiben. Außerdem sind die bereits für letztes Jahr angekündigten geänderten Grundlagenbescheide nach den neuesten Rundschreiben der Fondsverwaltung vom Finanzamt immer noch nicht erlassen worden. Die unerfreuliche Hängepartie in steuerlicher Hinsicht dauert somit weiter an.
Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung rechtliche Optionen zum Ausstieg prüfen. VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS sowohl mehrfach Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen als auch zahlreiche Urteile gegen die finanzierende Bank, die Helaba Dublin, erstritten.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Montranus Medienfonds" beizutreten.
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte:
Die Kanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.
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