Freitag, Februar 24, 2012

Anleger in Sorge: Weitere Entwicklung der Indien Fonds I und II ungewiss!

Im Oktober 2011 sprach die Nachrichtenagentur fondstelegramm erstmals von Totalverlust im Zusammenhang mit den Development-Indien Fonds I und II. Schon damals sahen sich die Fonds des Münchner Initiators SachsenFonds – welche in Kooperation mit der Deutschen Fonds Holding AG (DFH) aufgelegt wurden – ernsten Problemen ausgesetzt. Nachdem sich die angespannte Lage nicht entschärfen lies, befürchten Anleger nun das Schlimmste: den Totalverlust ihrer Einlage.

Im letzten Jahr verzögerten sich die Immobilien-Projekte in Delhi, Mumbai und Hyderabad und steigende Kosten und Planänderungen verhinderten bis dato Ausschüttungen der Fonds. Die schlechte Fondentwicklung führte zwischenzeitlich zur Klage von SachsenFonds gegen verschiedene Partner vor Ort - darunter die Trikona Trinity Capital – in Höhe von insgesamt über 170 Millionen €. Nach Angaben des fondstelegramm allerdings ohne Ergebnis.

Das Fachmagazin Das Investment zitierte Jürgen Göbel, geschäftsführender Gesellschafter der SachsenFonds in diesem Zusammenhang: „Hervorgerufen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise ist der Fortschritt der erworbenen Beteiligungen an den Immobilienprojektentwicklungen in Indien aus Sicht des Fondsmanagements unbefriedigend.“

Gerade auch als Folge der globalen Kapital- und Finanzmarktkrise knickt der jahrelang boomende Immobilienmarkt in Indien ein. Anleger der Development-Indien Fonds erhielten bislang entweder weit unter den Erwartungen liegende Ausschüttungen oder noch gar keine Ausschüttungen und dies obwohl bereits Beträge von 116 Prozent (Fonds I) und 53 Prozent (Fonds I) vorgesehen waren.

Dazu der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Rechtsanwalt Jakob F. Brüllmann von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Für die insgesamt über 3000 Anleger der Indien Fonds bleiben weitere Ausschüttungen damit höchst ungewiss. Kurzfristige Mittel um anhaltenden Liquiditätsengpässe zu überbrücken stellen oftmals Nachschusszahlungen der betroffenen Anleger dar. Für die Development-Indien Fonds I und II ist eine solche allerdings aufgrund des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen. Betroffene Anleger sollten nun besonders genau prüfen wie sie auf die wirtschaftliche Talfahrt der Fonds reagieren und wie jetzt Schadensbegrenzung erreicht werden kann.“

Betroffene Anleger sollten sich daher der Interessengemeinschaft „Sachsenfonds/Indien Fonds“ anschließen.

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob F. Brüllmann

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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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