Die Lage bei den Schiffsbeteiligungen spitz sich für zahlreiche Anleger erneut zu. Laut Experten droht zahlreichen weiteren Schiffsfonds auch die Insolvenz, da die laufenden Einnahmen nicht mehr dazu ausreichen, um die Fremdfinanzierung darstellen zu können.
Der gesamt Markt befindet sich daher im Tiefflug. Anleger von Schiffsfonds sollten daher handeln. Erst letzte Woche meldete der Fonds „MS Wesertor“ Insolvenz an.
Aber auch Anlagern des Schiffsfonds „Hilde K“ droht erheblicher Schaden. Die finanzierende Bank will das Schiff Ende März 2012 versteigern, d.h. es laufen bereits Zwangsversteigerungsmaßnahmen gegen den Fond. Der Totalverlust scheint hier unabwendbar. Umso wichtiger scheint es, dass Anleger prüfen lassen sollten, ob ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler bzw. Banken zustehen, welche gleichfalls in den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen involviert waren.
Auch die Fondgesellschaften der Frachter „Herrenburg“ und „Haneburg“ stecken in der Krise. Hier bleibt abzuwarten ob die Gespräche der Fondsleitung mit den finanzierenden Banken Erfolge bringen. Zu erwarten ist dies nicht. Alle betroffenen Anleger der GHF Fonds drohen somit erhebliche Wertverluste bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Experten schätzen, dass insgesamt 2500! fahrende Fondsschiffe zurzeit notleidend sind, was zur Folge hat, dass die finanzierenden Banken Zwangsmaßnahmen beantragen und die Fonds somit in die Insolvenz treiben. So verwundert es nicht, dass zahlreiche Fondshäuser ihre Anleger zu Nachschüssen in Form von weiteren Zahlungen auf die Einlagen auffordern.
Hatte ein Anleger eine sichere Kapitalanlage, z.B. für die Altersvorsorge, abschließen wollen, wird er hierdurch neben der Einlage auch noch weiteres Kapital verlieren. Oftmals waren die Anlagen an Schiffsbeteiligungen als „völlig Sicher“ bezeichnet worden. Auch waren Banken in den Vertrieb eingeschalte. Diese sind verpflichtet hierbei auch über erhaltene Rückvergütungen aufzuklären. Anlageberater und Vermittler haben teilweise die erheblichen Risiken verschwiegen, wohl wissend, dass jedes „Hoch“ einer Branche auch enden kann.
Betroffen Anleger sollten sich daher von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Der BSZ e.V. hat hierzu eine Interessengemeinschaft „GHF Schiffsfonds“ gegründet.
Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ GHF “ beizutreten, welche von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main betreut wird.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 07.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
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