Die Wirtschaftskrise macht auch vor den Schifffondsanbietern nicht halt. Für Experten kommt dies nicht überraschend. Beispielsweise hatte das Manager Magazin bereits im Jahre 2002 darauf hingewiesen, dass die Containerschifffahrt in einer tiefen Krise steckt. Dies hat aber die Anleger nicht davon abgehalten, weiter in großer Zahl Schifffonds zu zeichnen. In vielen Fällen wurden den Anlegern diese Fondsprodukte sogar von Banken oder freien Anlageberatern/Anlagevermittlern empfohlen, ohne dass den Anlegern die Risiken dieser Fonds vor Augen geführt wurden.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Anbieter von Schifffondsbeteiligungen meist vor allem am Verkauf der Schiffe und nicht so sehr an deren Betrieb verdienen. Um den Banken und Beraten den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen schmackhaft zu machen, bot man den Kreditinstituten nicht selten auch attraktive Provisionen, wenn diese Schifffondsprodukte an ihre Kundschaft brachten. Häufig betrugen diese Provisionen, die den beratenden Banken/Beratern zuflossen, 10 % und mehr (bezogen auf die Beteiligungssumme).
In den meisten uns bekannten Fällen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit ihren Büros in München, Berlin und Zürich, wurden die von den Banken/Beratern vereinnahmten Provisionen nicht gegenüber dem Kunden offen gelegt. Dies stellt bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags eine Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zum Schadenersatz berechtigt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) muss auf diese (versteckten) Innenprovisionen vor der Zeichnung hingewiesen werden.
Zahlreiche Anleger waren sich bei Zeichnung auch nicht über die Risiken im Klaren, die eine Schifffondsbeteiligung birgt. Im Extremfall kann ein Anleger auch bei diesem Anlageprodukt einen Totalverlust erleiden.
So wurde gemeldet, dass die Fonds MS Charline (Fafa Capital), MS Carl C und MS Hannes C (jeweils Embdena) bereits von einer Insolvenz betroffen sind.
Auch bei zwei Fonds des Dachfonds Ownership V ist ein Insolvenzverfahren zu beklagen. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert.
In wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist auch der HCI Shipping Select XV.
Bei Lloyds Fonds läuft ebenfalls nicht alles so wie gewünscht, da beispielsweise bei der MS Wehr Weser und bei der MS Emilia Schulte Sanierungsbedarf besteht.
Gleiches gilt auch bei mehreren Fonds des Fondshauses Hamburg (beispielsweise FHH Fonds 22 und 24).
Bei den DS Fonds 38 und 39 (Cape Hatteras/Cape Horn) gab es bereits eine Aufforderung an die Anleger einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen.
Sanierungskonzepte gibt es für die MS Champion, MS Elisabeth und MS Eyrene des Anbieters Gehab.
Anleger, die ihr Kapital in Schifffonds investiert haben, sollten daher die wirtschaftliche Situation des von Ihnen erworbenen Fonds einer Prüfung unterziehen bzw. unterziehen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Wurde dem Anleger im Rahmen eines Beratungsgespräch nicht mitgeteilt, dass er erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückzahlen muss, dass ein Totalverlustrisiko besteht, die Beteiligung nicht jederzeit veräußerbar ist und/oder in welcher Höhe die Bank bzw. der Berater an diesem Produkt verdienen, so kann nur angeraten werden, sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Anbieter von Schifffondsbeteiligungen meist vor allem am Verkauf der Schiffe und nicht so sehr an deren Betrieb verdienen. Um den Banken und Beraten den Vertrieb von Schiffsbeteiligungen schmackhaft zu machen, bot man den Kreditinstituten nicht selten auch attraktive Provisionen, wenn diese Schifffondsprodukte an ihre Kundschaft brachten. Häufig betrugen diese Provisionen, die den beratenden Banken/Beratern zuflossen, 10 % und mehr (bezogen auf die Beteiligungssumme).
In den meisten uns bekannten Fällen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit ihren Büros in München, Berlin und Zürich, wurden die von den Banken/Beratern vereinnahmten Provisionen nicht gegenüber dem Kunden offen gelegt. Dies stellt bei Vorliegen eines Anlageberatungsvertrags eine Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zum Schadenersatz berechtigt. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) muss auf diese (versteckten) Innenprovisionen vor der Zeichnung hingewiesen werden.
Zahlreiche Anleger waren sich bei Zeichnung auch nicht über die Risiken im Klaren, die eine Schifffondsbeteiligung birgt. Im Extremfall kann ein Anleger auch bei diesem Anlageprodukt einen Totalverlust erleiden.
So wurde gemeldet, dass die Fonds MS Charline (Fafa Capital), MS Carl C und MS Hannes C (jeweils Embdena) bereits von einer Insolvenz betroffen sind.
Auch bei zwei Fonds des Dachfonds Ownership V ist ein Insolvenzverfahren zu beklagen. Hier besteht die konkrete Gefahr, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert.
In wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist auch der HCI Shipping Select XV.
Bei Lloyds Fonds läuft ebenfalls nicht alles so wie gewünscht, da beispielsweise bei der MS Wehr Weser und bei der MS Emilia Schulte Sanierungsbedarf besteht.
Gleiches gilt auch bei mehreren Fonds des Fondshauses Hamburg (beispielsweise FHH Fonds 22 und 24).
Bei den DS Fonds 38 und 39 (Cape Hatteras/Cape Horn) gab es bereits eine Aufforderung an die Anleger einen Teil der erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen.
Sanierungskonzepte gibt es für die MS Champion, MS Elisabeth und MS Eyrene des Anbieters Gehab.
Anleger, die ihr Kapital in Schifffonds investiert haben, sollten daher die wirtschaftliche Situation des von Ihnen erworbenen Fonds einer Prüfung unterziehen bzw. unterziehen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Wurde dem Anleger im Rahmen eines Beratungsgespräch nicht mitgeteilt, dass er erhaltene Ausschüttungen eventuell wieder zurückzahlen muss, dass ein Totalverlustrisiko besteht, die Beteiligung nicht jederzeit veräußerbar ist und/oder in welcher Höhe die Bank bzw. der Berater an diesem Produkt verdienen, so kann nur angeraten werden, sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte abschließend.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.