Freitag, Januar 08, 2010

ACCESSIO haftet. Gericht spricht Anlegerin wegen Falschberatung Schadensersatz zu.

Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten Kundin der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Recht gegeben. Es stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt hat. Jetzt muss er den Kaufpreis und die Verfahrenskosten ersetzen. Das Teil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung wurde von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte erstritten. Die Rechtsanwälte betreuen über die größte ACCESSIO-Interessengemeinschaft Deutschlands mittlerweile über 400 Anleger. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Das ist soweit ersichtlich das erste Urteil. Es hat nach unserer Einschätzung für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil sich die Sachverhalte häufig ähneln. Deshalb gehen wir davon aus, dass die meisten anderen ACCESSIO-Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen können.“

Die Kundin des Finanzdienstleisters (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) bezeichnete sich als sicherheitsorientierte Anlegerin, die Tagesgeld zeichnen wollte und nach der Eröffnung des Kontos durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher Wertpapiere verleitet wurde. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Bei den empfohlenen Wertpapieren handelt es sich meistens um Inhaber-Genussscheine oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG, Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG, mit denen die Anleger alles verlieren können, was vielen nach ihrer Aussage aber so nicht erklärt wurde.“

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper weiter: „Und das Totalverlustrisiko hat sich mittlerweile in mehreren Fällen realisiert. Einige der Gesellschaften sind insolvent. Viele Anleger haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass sich die Anleger gegen solche Schlechtleistungen wehren.“

Nach der Einschätzung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte können alle ACCESSIO-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die nicht oder nicht richtig über die Risiken und auch nicht über die Annahme der Kick-Backs informiert worden sind. Deshalb rät die Hamburger Kanzlei allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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