Mit Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 04.12.2009 (Az.: 1 O 4299/09 –nicht rechtskräftig) wurde ein Verfügungsantrag der Fondsgesellschaft CAPITAL GARANTIEFONDS 02 GmbH & Co KG mit Sitz in Augsburg gegen den BSZ e.V. Dieburg und gegen die Rechtsanwaltskanzlei MHG-Rechtsanwälte aus Jena vollumfänglich zurückgewiesen und der Fondsgesellschaft zusätzlich noch die Kosten für das aussichtlose Verfügungsverfahren auferlegt.
Bereits im Frühjahr 2009 erlitt der CAPITAL GARANTIEFONDS 02 vor dem Landgericht Hamburg mit einem Verfügungsantrag gegen den BSZ e.V. Schiffbruch und musste nach mündlicher Verhandlung letztendlich seinen Verfügungsantrag vollständig zurücknehmen und die angefallenen Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Da die Fondsgesellschaft eine Zahlung der fälligen Anwaltskosten der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. verweigerte oder aus Liquiditätsgründen nicht entrichten konnte, mussten sogar die Zwangsvollstreckung gegen den CAPITAL GARANTIEFONDS 02 eingeleitet und die Gesellschaftskonten gepfändet werden.
Mit dem neuen Unterlassungsantrag vor dem Landgericht in Augsburg nun versuchte die Fondsgesellschaft CAPITAL GARANTIEFONDS 02 dem BSZ e.V. und den Rechtsanwälten von MHG aus Jena es gerichtlich untersagen zu lassen, sich zukünftig weiter kritisch über die Fondsgesellschaft bezüglich der vertraglichen Geschäftsführungskosten zu äußern. Kritikpunkte in der Berichterstattung des BSZ e.V. gab es dabei in der Vergangenheit unter anderem auch an den hohen Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft, insbesondere für die Geschäftsführung, welche nach Auffassung von Fachleuten einen nicht unerheblichen Anteil an den hohen Verlusten der Fondsgesellschaft in der Vergangenheit haben. Allein im Jahr 2008 soll laut vorläufiger Bilanz der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft fast 900.000,- € betragen haben.
Leidtragende sowohl betreffs dieser angefallenen Verluste der Fondsgesellschaft, als auch hinsichtlich der durch ein völlig unnötiges Verfügungsverfahren angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten sind letztlich wohl wieder mal die Fondsanleger, da über deren Verlustbeteiligungen am Gesellschaftskapital die Kapitalkonten der Anleger noch weiter geschmälert werden. Insoweit stellt sich hier die berechtigte Frage, ob das kostenträchtige Beantragen solch aussichtsloser Verfügungen noch einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung entspricht und hierbei wirklich ausschließlich Anlegerinteressen von der Fondsgeschäftsführung wahrgenommen werden, oder ob nicht vielmehr persönliche Anliegen der Geschäftsführer im Vordergrund stehen, welche sich mit der berechtigten Kritik am Umgang mit den Kosten nicht etwa sachlich auseinandersetzen wollen, sondern offensichtlich nur den Weg einer gerichtlichen Konfrontation auf Anlegerkosten suchen.
Das Gericht jedenfalls sah die kritische Berichterstattung des BSZ e.V. von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt und entschied zutreffend, dass die Fondsgesellschaft solche Kritik auch zukünftig hinzunehmen hat. „Für interessierte Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 bedeutet das, dass ihnen neben den Verlautbarungen der Fondsgesellschaft weitere Möglichkeiten zu einer unabhängigen Information über die Situation des Fonds über eine Mitgliedschaft in der BSZ-Interessengemeinschaft zur Verfügung stehen.“ freut sich Horst Roosen als Vorstand des BSZ e.V. in Dieburg über die Gerichtsentscheidung. „Deshalb nutzen und nutzten bereits viele Anleger die Gelegenheit, sich über den BSZ e.V. über die aktuelle Lage der Gesellschaft zu informieren.
Rechtsanwalt Steffen Hielscher von der Kanzlei MHG-Rechtsanwälte aus Jena äußert sich hierzu: „Ein großes Informationsdefizit besteht bei den Anlegern nach unserer Erfahrung schon deshalb, weil die Gesellschafterversammlungen abgeschafft wurden und damit den Anlegern nun die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme fehlt. So ist vielen Gesellschaftern nicht klar, dass ihr angelegtes Kapital nach unserem Kenntnisstand nicht etwa zu 100 % abgesichert ist, wie der Name des Fonds –CAPITAL-GARANTIEFONDS- für Anleger vielleicht vermuten lässt. Sie werden damit in trügerischer Sicherheit gewogen. Aus den vorliegenden Unterlagen ist auch nicht ersichtlich, dass die Fondsgesellschaft selbst überhaupt eine eigene Sicherheit für das Anlagekapital gestellt hat. Angesichts der Verluste der letzten Jahre sehen wir deshalb auch keine positive Fortführungsprognose.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „CAPITAL GARANTIEFONDS" anzuschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Bereits im Frühjahr 2009 erlitt der CAPITAL GARANTIEFONDS 02 vor dem Landgericht Hamburg mit einem Verfügungsantrag gegen den BSZ e.V. Schiffbruch und musste nach mündlicher Verhandlung letztendlich seinen Verfügungsantrag vollständig zurücknehmen und die angefallenen Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Da die Fondsgesellschaft eine Zahlung der fälligen Anwaltskosten der Vertrauensanwälte des BSZ e.V. verweigerte oder aus Liquiditätsgründen nicht entrichten konnte, mussten sogar die Zwangsvollstreckung gegen den CAPITAL GARANTIEFONDS 02 eingeleitet und die Gesellschaftskonten gepfändet werden.
Mit dem neuen Unterlassungsantrag vor dem Landgericht in Augsburg nun versuchte die Fondsgesellschaft CAPITAL GARANTIEFONDS 02 dem BSZ e.V. und den Rechtsanwälten von MHG aus Jena es gerichtlich untersagen zu lassen, sich zukünftig weiter kritisch über die Fondsgesellschaft bezüglich der vertraglichen Geschäftsführungskosten zu äußern. Kritikpunkte in der Berichterstattung des BSZ e.V. gab es dabei in der Vergangenheit unter anderem auch an den hohen Verwaltungskosten der Fondsgesellschaft, insbesondere für die Geschäftsführung, welche nach Auffassung von Fachleuten einen nicht unerheblichen Anteil an den hohen Verlusten der Fondsgesellschaft in der Vergangenheit haben. Allein im Jahr 2008 soll laut vorläufiger Bilanz der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft fast 900.000,- € betragen haben.
Leidtragende sowohl betreffs dieser angefallenen Verluste der Fondsgesellschaft, als auch hinsichtlich der durch ein völlig unnötiges Verfügungsverfahren angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten sind letztlich wohl wieder mal die Fondsanleger, da über deren Verlustbeteiligungen am Gesellschaftskapital die Kapitalkonten der Anleger noch weiter geschmälert werden. Insoweit stellt sich hier die berechtigte Frage, ob das kostenträchtige Beantragen solch aussichtsloser Verfügungen noch einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung entspricht und hierbei wirklich ausschließlich Anlegerinteressen von der Fondsgeschäftsführung wahrgenommen werden, oder ob nicht vielmehr persönliche Anliegen der Geschäftsführer im Vordergrund stehen, welche sich mit der berechtigten Kritik am Umgang mit den Kosten nicht etwa sachlich auseinandersetzen wollen, sondern offensichtlich nur den Weg einer gerichtlichen Konfrontation auf Anlegerkosten suchen.
Das Gericht jedenfalls sah die kritische Berichterstattung des BSZ e.V. von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt und entschied zutreffend, dass die Fondsgesellschaft solche Kritik auch zukünftig hinzunehmen hat. „Für interessierte Anleger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 bedeutet das, dass ihnen neben den Verlautbarungen der Fondsgesellschaft weitere Möglichkeiten zu einer unabhängigen Information über die Situation des Fonds über eine Mitgliedschaft in der BSZ-Interessengemeinschaft zur Verfügung stehen.“ freut sich Horst Roosen als Vorstand des BSZ e.V. in Dieburg über die Gerichtsentscheidung. „Deshalb nutzen und nutzten bereits viele Anleger die Gelegenheit, sich über den BSZ e.V. über die aktuelle Lage der Gesellschaft zu informieren.
Rechtsanwalt Steffen Hielscher von der Kanzlei MHG-Rechtsanwälte aus Jena äußert sich hierzu: „Ein großes Informationsdefizit besteht bei den Anlegern nach unserer Erfahrung schon deshalb, weil die Gesellschafterversammlungen abgeschafft wurden und damit den Anlegern nun die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme fehlt. So ist vielen Gesellschaftern nicht klar, dass ihr angelegtes Kapital nach unserem Kenntnisstand nicht etwa zu 100 % abgesichert ist, wie der Name des Fonds –CAPITAL-GARANTIEFONDS- für Anleger vielleicht vermuten lässt. Sie werden damit in trügerischer Sicherheit gewogen. Aus den vorliegenden Unterlagen ist auch nicht ersichtlich, dass die Fondsgesellschaft selbst überhaupt eine eigene Sicherheit für das Anlagekapital gestellt hat. Angesichts der Verluste der letzten Jahre sehen wir deshalb auch keine positive Fortführungsprognose.“
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „CAPITAL GARANTIEFONDS" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2009 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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