Aktionäre können möglicherweise Prospekthaftungsansprüche wegen irreführender Angaben zu den Abonnentenzahlen geltend machen
Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen
Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Noch bei Vorlage der Quartalszahlen und insbesondere auch bei der Kapitalerhöhung letzten Herbst waren die Anleger allerdings von einer weitaus höheren Zahl von Abonnenten ausgegangen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei lCLLB Rechtsanwälte prüft deshalb den Vorgang.
Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008 habe der Bezahlsender eine „neue Klassifizierung“ seiner Abonnenten eingeführt, die „derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen“ entspräche. Auf dieser Grundlage hatte Premiere am 30. September 2008 insgesamt 2,411 Millionen direkte Abonnenten. Im Prospekt vom September 2007, also vom vergangenen Jahr, war dagegen mehrmals und an hervorgehobener Stelle von „rund 3,5 Mio. Abonnenten (Stand 30. Juni 2007)“ die Rede. „Damit sind die Prospektangaben zu den Abonnentenzahlen um rund eine Million zu hoch. Jedenfalls findet sich im Prospekt kein Hinweis darauf, dass die dort verwendete Klassifizierung von der Bewertungsmethode anderer Pay-TV-Unternehmen abweicht.“ meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben geltend machen können.
Da die Aktie des Bezahlfernsehsenders zuletzt massiv an Wert verloren hatte, dürfte es zahlreiche geschädigte Anleger geben. Prospekthaftungsansprüche kommen insbesondere für diejenigen Aktionäre in Betracht, die im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung 2007 gekauft haben. Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen ist jedem Anleger zu raten, sich möglichst umgehend mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Premiere AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Börsenprospekt zur Kapitalerhöhung 2007 enthält unter Umständen eine irreführende Darstellung der Abonnentenzahlen
Das im MDax notierte Unternehmen hatte am 2. Oktober 2008 gemeldet, dass es tatsächlich nur über 2,411 Mio. Abonnenten verfüge. Noch bei Vorlage der Quartalszahlen und insbesondere auch bei der Kapitalerhöhung letzten Herbst waren die Anleger allerdings von einer weitaus höheren Zahl von Abonnenten ausgegangen. Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei lCLLB Rechtsanwälte prüft deshalb den Vorgang.
Laut Ad-hoc-Mitteilung vom 2. Oktober 2008 habe der Bezahlsender eine „neue Klassifizierung“ seiner Abonnenten eingeführt, die „derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen“ entspräche. Auf dieser Grundlage hatte Premiere am 30. September 2008 insgesamt 2,411 Millionen direkte Abonnenten. Im Prospekt vom September 2007, also vom vergangenen Jahr, war dagegen mehrmals und an hervorgehobener Stelle von „rund 3,5 Mio. Abonnenten (Stand 30. Juni 2007)“ die Rede. „Damit sind die Prospektangaben zu den Abonnentenzahlen um rund eine Million zu hoch. Jedenfalls findet sich im Prospekt kein Hinweis darauf, dass die dort verwendete Klassifizierung von der Bewertungsmethode anderer Pay-TV-Unternehmen abweicht.“ meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von der Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte. Die Kanzlei prüft derzeit, inwieweit Anleger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben geltend machen können.
Da die Aktie des Bezahlfernsehsenders zuletzt massiv an Wert verloren hatte, dürfte es zahlreiche geschädigte Anleger geben. Prospekthaftungsansprüche kommen insbesondere für diejenigen Aktionäre in Betracht, die im Rahmen der letzten Kapitalerhöhung 2007 gekauft haben. Aufgrund der im Prospekthaftungsrecht relativ kurzen Verjährungsfristen ist jedem Anleger zu raten, sich möglichst umgehend mit einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.
Betroffene können sich der „BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft „Premiere AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.10.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt