Die Stuttgarter BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erstreitet vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ein Urteil für Anleger der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co (nicht rechtskräftig).
Mit Urteil vom 21.08.2008 verurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen die BHW Bank zur vollständigen Rückabwicklung der Finanzierung der Beteiligung an der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. „Dabei ist das Gericht in seiner Begründung in allen wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so BSZ®-Vertrauensanwalt Florian Hitzler von Brüllmann Rechtsanwälte.
„Wir hatten die Klage darauf gestützt“, so Rechtsanwalt Hitzler weiter „dass aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe die BHW Bank Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt hat. Nach unserer Auffassung wäre es die Pflicht der BHW Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die ihr vorliegenden abweichenden Mieteinnahmen-Prognosen aufzuklären.“
Außerdem wurden sowohl die Fondsbeteiligung, als auch der Darlehensvertrag in einer Haustürsituation vermittelt. „Das Gericht stimmte mit uns überein“ ergänzt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann, dass die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, weshalb der Anleger auch noch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist den Darlehensvertrag widerrufen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir sind daher sehr gespannt, ob die BHW in diesem Fall in Berufung gehen wird“, so Rechtsanwalt Hitzler. Und weiter: „Dieses Urteil zeigt, dass eine vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung in vielen Fälle möglich ist; betroffene Anleger sollten sich daher in jedem Fall von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „RENTADOMO Immobilienfonds bzw. BHW-Bank" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Mit Urteil vom 21.08.2008 verurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen die BHW Bank zur vollständigen Rückabwicklung der Finanzierung der Beteiligung an der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. „Dabei ist das Gericht in seiner Begründung in allen wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so BSZ®-Vertrauensanwalt Florian Hitzler von Brüllmann Rechtsanwälte.
„Wir hatten die Klage darauf gestützt“, so Rechtsanwalt Hitzler weiter „dass aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe die BHW Bank Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt hat. Nach unserer Auffassung wäre es die Pflicht der BHW Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die ihr vorliegenden abweichenden Mieteinnahmen-Prognosen aufzuklären.“
Außerdem wurden sowohl die Fondsbeteiligung, als auch der Darlehensvertrag in einer Haustürsituation vermittelt. „Das Gericht stimmte mit uns überein“ ergänzt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann, dass die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, weshalb der Anleger auch noch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist den Darlehensvertrag widerrufen konnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir sind daher sehr gespannt, ob die BHW in diesem Fall in Berufung gehen wird“, so Rechtsanwalt Hitzler. Und weiter: „Dieses Urteil zeigt, dass eine vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung in vielen Fälle möglich ist; betroffene Anleger sollten sich daher in jedem Fall von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „RENTADOMO Immobilienfonds bzw. BHW-Bank" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.09.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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