Geduld der Anleger auf Rückzahlung wird bitter enttäuscht! Geschädigte sollten umgehend tätig werden. BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Späth: „Nicht vorschnell Erklärungen unterschreiben!“
Über zweieinhalb Monate, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat, das Geschäft untersagt wurde und der BSZ® e.V. bereits prognostiziert hatte, dass die Anlegergelder von Ulrich Engler nicht ausbezahlt werden, wird nun auch den optimistischsten Beobachtern klar, dass die Hoffnung, dass die Gelder von Engler ausbezahlt werden, wohl gegen null geht.
Es wird klar, dass Ulrich Engler, der seinen Lebenslauf wohl komplett gefälscht hat und mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wohl doch eher der Versuchung erlegen sein könnte, sich für immer abzusetzen.
Seit mehreren Wochen wurden die Anleger der Engler-Produkte von den Vermittlern immer wieder mit Hinhalte-Parolen vertröstet und mitgeteilt, dass eine Auszahlung der Gelder durch Engler bald erfolgen werde. Mit teilweise abstrusen Hinhaltemanövern wurden die Anleger davon abgehalten, rechtliche Schritte einzuleiten, hier die Chronologie der Beschwichtigungsversuche:
Anfangs wurde von den Vermittlern teilweise mitgeteilt, dass alle Anschuldigungen gegenüber Engler völlig unbegründet seien und demnächst die Gelder ausbezahlt würden, Ulrich Engler befände sich nur kurzzeitig in Urlaub, nach seiner Rückkehr werde er alles regeln. Die Staatanwaltschaft gönne den Kleinanlegern den Gewinn nur nicht!
Weiterhin wurde den Anlegern ein Bericht vorgelegt, der angeblich vor einigen Wochen im Berliner Kurier erschienen sein soll, und in dem die Frage gestellt wurde, ob hier nicht „unliebsame Konkurrenz“ mit der Dampfwalze platt gemacht werden soll. Leider handelt es sich bei diesem Bericht, wie Nachfragen beim Berliner Kurier ergaben, um eine komplette Fälschung!
Der abstruseste Erklärungsversuch: Laut Börse online vom 12.10.2007 wurde in einem Schreiben eines Vermittlers an einen Anleger mitgeteilt, dass Ulrich Engler in Corpus Christi in Urlaub sei, da dort ja zur Zeit mehrere Wirbelstürme tobten, befürchte man, dass dem „Chef“ etwas zugestoßen sei. Zu dumm, dass er natürlich weder Handy noch Laptop dabei habe!
Auch wird teilweise behauptet, dass der Schaden in den USA von irgendwelchen behördlichen Stellen kompensiert werden soll, was natürlich ebenfalls nicht stimmt.
Eine interne E-Mail der Vermittler der Engler-Produkte von Ende September belegt denn auch, dass keine Gelder für die Rückzahlung an die Anleger mehr bereit stehen.
Der BSZ® e.V. warnt auch ausdrücklich davor, irgendwelche Schreiben, die den Anlegern von Vermittlern vorgelegt werden, zu unterschreiben, ohne rechtliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben, dies könnte erhebliche Einbußen der Rechtsposition zur Folge haben! So wird Anlegern zur Zeit des Öfteren ein Schreiben vorgelegt, in dem sie bestätigen sollen, dass sie auf weitergehende Ansprüche gegen den Vermittler verzichten, wenn ihnen das Geld ausbezahlt wird. Wo man eigentlich nichts Böses vermutet, lauern erhebliche Gefahren: „In zwei Fällen war in diesem Schreiben ein ganz anderer Vermittler angegeben als der tatsächliche: Die Produkte wurden in beiden Fällen, wie sich aus dem jeweiligen Beratungsprotokoll ergibt, von natürlichen Personen vermittelt, in den Schreiben war dann plötzlich eine B…. S.L. mit Sitz in Spanien als Vermittlerin angegeben. Dies könnte den Versuch bedeuten, von dem wahren Vermittler abzulenken und vorzutäuschen, dass Vermittlerin nur eine juristische Person spanischen Rechts mit sehr beschränkter Kapitalausstattung ist,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth.
Das Geld, dass Engler bei Anlegern eingesammelt hat, dürfte dabei durchaus reichen, um sich für immer ein schönes Leben zu machen: Wurde der Schaden anfänglich auf ca. 60 bis 100 Mio. € geschätzt, so wurde in der Financial Times vom 17. Oktober 2007 geschätzt, dass Engler europaweit wohl sogar einen Betrag in Höhe von 450 Mio. € bei Anlegern eingesammelt haben könnte!
Auch die Vermittler der Engler-Produkte dürften bei der Vermittlung nicht schlecht verdient haben bei den vermuteten Provisionen zwischen 15 und knapp 40 %. So äußerte ein Vermittler gegenüber einem Anleger, der als Zeuge bereit steht, dass er mit der Vermittlung der Engler-Produkte so viel verdient habe, dass er komplett ausgesorgt habe.
Die Vermittler sind denn auch diejenigen, die den Schaden wohl leider ausbügeln müssen, da Ulrich Engler wohl abgetaucht ist und die Chance, das Geld von ihm selber zurück zu bekommen, somit gegenwärtig sehr gering ist.
Gegenüber den Vermittlern dürften geschädigte Anleger denn auch gute Chancen haben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, da diese wohl zahlreiche erhebliche Fehler bei der Vermittlung begangen haben dürften:
Zum Großteil erfolgte keine ordnungsgemäße Risikoaufklärung mit dem Hinweis, dass ein Totalverlust möglich ist.
Ein ordnungsgemäßer Beratungsnachweis wurde in vielen Fällen nicht geführt.
Bei den utopisch hohen versprochenen Renditen hätten von vorneherein alle Alarmglocken bei den Vermittlern schrillen müssen, was zur intensivsten Prüfung der Engler-Produkte verpflichtet hätte- dies ist nicht erfolgt.
Schon lange wurde in diversen Fachpublikationen vor den Engler-Produkten gewarnt, zum Teil wird von Gerichten angenommen, dass der Vermittler diese Hinweise auswerten muss und den Anleger darauf hinweisen muss – dies ist so gut wie nie erfolgt.
Es lag keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz vor.
Da die Geduld der Anleger nun auch restlos erschöpft ist, werden von den BSZ® e.V.-Anwälten demnächst auch die ersten Vermittler-Klagen mit einem Volumen in Höhe von ca. 300.000 € vorbereitet werden. Dies ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, es ist davon auszugehen, dass die Vermittler bald mit Schadensersatzansprüchen im zweistelligen Millionenbereich konfrontiert werden.
Geschädigte müssen sich daher auch immer der Tatsache bewusst sein, dass für die Anleger, die als erste Ansprüche geltend machen, auch die Chance noch am größten ist, ihren Schaden auch wirklich ersetzt zu bekommen. Irgendwann wird auch den Vermittlern das Geld ausgehen, so dass die Anleger, die zu spät kommen, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben drohen. Der Wettlauf der Gläubiger ist somit wohl leider in vollem Gange.
Geschädigte sollten daher umgehend rechtliche Schritte prüfen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Über zweieinhalb Monate, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat, das Geschäft untersagt wurde und der BSZ® e.V. bereits prognostiziert hatte, dass die Anlegergelder von Ulrich Engler nicht ausbezahlt werden, wird nun auch den optimistischsten Beobachtern klar, dass die Hoffnung, dass die Gelder von Engler ausbezahlt werden, wohl gegen null geht.
Es wird klar, dass Ulrich Engler, der seinen Lebenslauf wohl komplett gefälscht hat und mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wohl doch eher der Versuchung erlegen sein könnte, sich für immer abzusetzen.
Seit mehreren Wochen wurden die Anleger der Engler-Produkte von den Vermittlern immer wieder mit Hinhalte-Parolen vertröstet und mitgeteilt, dass eine Auszahlung der Gelder durch Engler bald erfolgen werde. Mit teilweise abstrusen Hinhaltemanövern wurden die Anleger davon abgehalten, rechtliche Schritte einzuleiten, hier die Chronologie der Beschwichtigungsversuche:
Anfangs wurde von den Vermittlern teilweise mitgeteilt, dass alle Anschuldigungen gegenüber Engler völlig unbegründet seien und demnächst die Gelder ausbezahlt würden, Ulrich Engler befände sich nur kurzzeitig in Urlaub, nach seiner Rückkehr werde er alles regeln. Die Staatanwaltschaft gönne den Kleinanlegern den Gewinn nur nicht!
Weiterhin wurde den Anlegern ein Bericht vorgelegt, der angeblich vor einigen Wochen im Berliner Kurier erschienen sein soll, und in dem die Frage gestellt wurde, ob hier nicht „unliebsame Konkurrenz“ mit der Dampfwalze platt gemacht werden soll. Leider handelt es sich bei diesem Bericht, wie Nachfragen beim Berliner Kurier ergaben, um eine komplette Fälschung!
Der abstruseste Erklärungsversuch: Laut Börse online vom 12.10.2007 wurde in einem Schreiben eines Vermittlers an einen Anleger mitgeteilt, dass Ulrich Engler in Corpus Christi in Urlaub sei, da dort ja zur Zeit mehrere Wirbelstürme tobten, befürchte man, dass dem „Chef“ etwas zugestoßen sei. Zu dumm, dass er natürlich weder Handy noch Laptop dabei habe!
Auch wird teilweise behauptet, dass der Schaden in den USA von irgendwelchen behördlichen Stellen kompensiert werden soll, was natürlich ebenfalls nicht stimmt.
Eine interne E-Mail der Vermittler der Engler-Produkte von Ende September belegt denn auch, dass keine Gelder für die Rückzahlung an die Anleger mehr bereit stehen.
Der BSZ® e.V. warnt auch ausdrücklich davor, irgendwelche Schreiben, die den Anlegern von Vermittlern vorgelegt werden, zu unterschreiben, ohne rechtliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben, dies könnte erhebliche Einbußen der Rechtsposition zur Folge haben! So wird Anlegern zur Zeit des Öfteren ein Schreiben vorgelegt, in dem sie bestätigen sollen, dass sie auf weitergehende Ansprüche gegen den Vermittler verzichten, wenn ihnen das Geld ausbezahlt wird. Wo man eigentlich nichts Böses vermutet, lauern erhebliche Gefahren: „In zwei Fällen war in diesem Schreiben ein ganz anderer Vermittler angegeben als der tatsächliche: Die Produkte wurden in beiden Fällen, wie sich aus dem jeweiligen Beratungsprotokoll ergibt, von natürlichen Personen vermittelt, in den Schreiben war dann plötzlich eine B…. S.L. mit Sitz in Spanien als Vermittlerin angegeben. Dies könnte den Versuch bedeuten, von dem wahren Vermittler abzulenken und vorzutäuschen, dass Vermittlerin nur eine juristische Person spanischen Rechts mit sehr beschränkter Kapitalausstattung ist,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth.
Das Geld, dass Engler bei Anlegern eingesammelt hat, dürfte dabei durchaus reichen, um sich für immer ein schönes Leben zu machen: Wurde der Schaden anfänglich auf ca. 60 bis 100 Mio. € geschätzt, so wurde in der Financial Times vom 17. Oktober 2007 geschätzt, dass Engler europaweit wohl sogar einen Betrag in Höhe von 450 Mio. € bei Anlegern eingesammelt haben könnte!
Auch die Vermittler der Engler-Produkte dürften bei der Vermittlung nicht schlecht verdient haben bei den vermuteten Provisionen zwischen 15 und knapp 40 %. So äußerte ein Vermittler gegenüber einem Anleger, der als Zeuge bereit steht, dass er mit der Vermittlung der Engler-Produkte so viel verdient habe, dass er komplett ausgesorgt habe.
Die Vermittler sind denn auch diejenigen, die den Schaden wohl leider ausbügeln müssen, da Ulrich Engler wohl abgetaucht ist und die Chance, das Geld von ihm selber zurück zu bekommen, somit gegenwärtig sehr gering ist.
Gegenüber den Vermittlern dürften geschädigte Anleger denn auch gute Chancen haben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen, da diese wohl zahlreiche erhebliche Fehler bei der Vermittlung begangen haben dürften:
Zum Großteil erfolgte keine ordnungsgemäße Risikoaufklärung mit dem Hinweis, dass ein Totalverlust möglich ist.
Ein ordnungsgemäßer Beratungsnachweis wurde in vielen Fällen nicht geführt.
Bei den utopisch hohen versprochenen Renditen hätten von vorneherein alle Alarmglocken bei den Vermittlern schrillen müssen, was zur intensivsten Prüfung der Engler-Produkte verpflichtet hätte- dies ist nicht erfolgt.
Schon lange wurde in diversen Fachpublikationen vor den Engler-Produkten gewarnt, zum Teil wird von Gerichten angenommen, dass der Vermittler diese Hinweise auswerten muss und den Anleger darauf hinweisen muss – dies ist so gut wie nie erfolgt.
Es lag keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz vor.
Da die Geduld der Anleger nun auch restlos erschöpft ist, werden von den BSZ® e.V.-Anwälten demnächst auch die ersten Vermittler-Klagen mit einem Volumen in Höhe von ca. 300.000 € vorbereitet werden. Dies ist jedoch nur die Spitze des Eisbergs, es ist davon auszugehen, dass die Vermittler bald mit Schadensersatzansprüchen im zweistelligen Millionenbereich konfrontiert werden.
Geschädigte müssen sich daher auch immer der Tatsache bewusst sein, dass für die Anleger, die als erste Ansprüche geltend machen, auch die Chance noch am größten ist, ihren Schaden auch wirklich ersetzt zu bekommen. Irgendwann wird auch den Vermittlern das Geld ausgehen, so dass die Anleger, die zu spät kommen, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben drohen. Der Wettlauf der Gläubiger ist somit wohl leider in vollem Gange.
Geschädigte sollten daher umgehend rechtliche Schritte prüfen, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.