Freitag, September 21, 2007

KS Index Immofonds GdbR: Klage gegen Berater eingereicht!

Wie wir zuletzt berichteten, hat die KS Index Immofonds GdbR beschlossen, die Gesellschaft zu liquidieren. Die Anleger, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben, befürchten nun, dass die Versprechen, die ihnen vor etwa zehn Jahren gemacht wurden, zerplatzen und nicht mehr viel übrig bleiben wird von dem bereits eingezahlten Geld.

„Die Sorgen der Anleger sind nicht ganz unberechtigt“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BGKS Rechtsanwälte. „Schließlich ist bei der Gesellschaft in den letzten Jahren einiges nicht so gelaufen, wie es der Gesellschaftsvertrag eigentlich vorsieht. Die Geschäftsberichte wurden nicht oder viel zu spät erstellt und besorgte Anleger wurden mit den Antworten auf ihre Fragen hingehalten. Wenn die zum Fondsvermögen gehörenden Immobilien im Rahmen der Liquidation nicht zu einem angemessenen Preis verkauft werden können, dann sind Verluste vorprogrammiert.“

Den betroffenen Anlegern ist jetzt zu raten, prüfen zu lassen, ob sie den drohenden Schaden noch abwenden können. Sind sie beispielsweise beim Abschluss der Verträge nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer atypisch stillen Beteiligung aufgeklärt worden, dann steht ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen den Berater zu. Dies sollten die Betroffenen wegen der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen möglichst bald von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „KS-Index-Immofonds " anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.09.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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