Donnerstag, Oktober 11, 2007

EECH AG – Staatsanwaltschaft durchsucht Geschäftsräume

Haftbefehl gegen Vorstand beantragt - Ermittlungen wegen Verdacht des Kapitalanlagebetrugs
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am heutigen Donnerstag, den 11.10.2007 mehrere Geschäftsräume der EECH AG durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg beantragte zudem für den Vorstand der Gesellschaft, Herrn Tarek Ersin Yoleri, Haftbefehl. Dieser wurde vom Haftrichter abgelehnt, da keine Fluchtgefahr bestehe. Die Staatsanwaltschaft prüft, dagegen Beschwerde einzulegen. Die Staatsanwaltschaft wirft der EECH Kapitalanlagebetrug vor.

Konkret geht es dabei um zwei von einer Tochtergesellschaft EECH Energy Consult Holding AG herausgegebene Anleihen. Bei der Solaranleihe soll die Firma mehr als 46 Millionen Euro an Anlegergeld eingesammelt, aber nur 3,3 Millionen für Sonnenenergie-Projekte ausgegeben haben, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Bei der Anleihe „Windkraft Frankreich“ sollen von rund 15 Millionen Euro an Anlegergeld nur 2,2 Millionen in entsprechende Projekte geflossen sein, so die SZ weiter. „Es geht um den Verdacht, dass Geld zweckwidrig verwendet worden ist“, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.

Wie die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte bereits mehrfach berichtete, können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) auch nach Auffassung des zuständigen Zivilgerichts, dem Landgericht Hamburg, die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen sind die so genannte „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“.

Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte nun erstmals auch formal gerichtlich bestätigt.

Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 350 Anleger der EECH vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung.

Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, wurde für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Derzeit sind noch über 240 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig. Das Landgericht ließ in den mündlichen Verhandlungen klar erkennen, dass es die bereits verhandelten Klagen für begründet hält.

Im Rahmen der ersten, am 21.05.2007, vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Verfahren, verpflichtete sich die EECH nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge. Die Anleger waren damals bereit, auf 10% ihrer Forderungen zu verzichten, sofern die EECH bis zum 09.07.2007 die Forderungen erfüllt. Nachdem die EECH innerhalb der gerichtlichen vereinbarten Zahlfrist den Forderungen der Anleger nicht nachkam, wurden von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte umfangreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber der EECH eingeleitet.

Erst nach erfolgter Kontensperrung im Rahmen eines von der Kanzlei CLLB erwirkten vorläufigen Zahlungsverbots nebst gleichzeitiger Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers überwies die EECH einen Betrag in Höhe von € 199.156,14. „Damit haben wir für unsere Mandanten nun 100% des Nennbetrags der jeweiligen Inhaberteilschuldverschreibungen nebst Verzugszinsen erfolgreich vollstreckt,“ erklärte Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. „Hätte die EECH innerhalb der gerichtlich vereinbarten Frist zum 09.07.2007 bezahlt, hätte sie sich über € 20.000,00 sparen können. Warum die EECH trotz gerichtlichem Vergleich nicht freiwillig zahlte, obwohl nach Ausführungen der EECH immer ausreichend Geldmittel zur Verfügung standen, ist für uns völlig unverständlich“, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Obwohl der Vorstand der EECH AG im Rahmen einer Presseerklärung im Internet verkünden ließ, dass weitere Vergleiche nicht geschlossen würden, bot die EECH AG im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 18.09.2007 den Klägern an, im Rahmen eines Vergleichs 50% des Nennbetrags auszubezahlen, wenn die Anleger im Gegenzug auf ihre Darlehensrestforderungen aus der Inhaberteilschuldverschreibung verzichten. Die Anleger sollten also nach dem Vorschlag der EECH auf die Rückzahlung von 50% ihres eingesetzten Kapitals verzichten, obwohl der Vorsitzende Richter zuvor ausführte, dass er die Klagen derzeit in vollem Umfang für begründet hält.

Das Gericht erklärte, am 08.10.2007 ein entsprechendes Urteil zu verkünden, sollten sich die EECH AG und deren Anleger in der Zwischenzeit nicht doch noch einvernehmlich einigen können.

Am 08.10.2007 wurden nun die ersten 16 Urteile verkündet, in denen die EECH AG jeweils zur vollständigen Rückzahlung der Nennbeträge verurteilt wurde. Die EECH AG muss den Anlegern zudem die gesamten Verfahrenskosten erstatten. Der Gesamtbetrag der nun titulierten Forderungen beläuft sich auf über € 400.000,00.

Die Urteile haben die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt.

Anleger können nach Auffassung des LG Hamburgs unter bestimmten Voraussetzungen ihre Inhaberteilschuldverschreibungen vorzeitig kündigen, so Rechtsanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB. Für Montag, den 15.10.2007 sind weitere Urteile angekündigt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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