Die Verantwortlichen der VITADOMO eG geraten zunehmend unter Druck. Nachdem die Wirtschaftsprüfer des Verbands bayrischer Wohnungsunternehmen e.V. alle VITADOMO-Mitglieder darüber informiert hatten, dass „die Erfüllung des Satzungszwecks … zurzeit nicht gegeben ist“, wurden die Anleger jetzt erneut gewarnt: Das ZDF-Magazin für Wirtschaft und Soziales (WISO) hat die VITADOMO eG jetzt in der Rubrik „WISO ermittelt: Schlechtes Investment“ ins Visier genommen (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/339990?inPopup=true ).
Im Zuge der Ermittlungen wurde der Hamburger BGKS-Rechtsanwalt und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von WISO eingeschaltet. Rechtsanwalt Gröpper erklärte, dass in den Broschüren der VITADOMO eG nicht hinreichend auf die gravierenden Risiken der Beteiligung, allen voran das Totalverlustrisiko, hingewiesen wurde und die Verletzung dieser Hinweispflichten u.U. den Verdacht des Kapitalanlagebetrugs nahe legt. Denn nach den dem BZS® e.V.-Vertrauensanwalt vorliegenden Unterlagen wurden die VITADOMO-Verantwortlichen bereits vor vielen Monaten auf die völlig unzureichende Prospektierung hingewiesen und haben trotz allem lange nichts verbessert.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Anleger, die während des Beratungsgesprächs nicht oder nicht ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wurden, sind falsch beraten worden und können u.U. Schadensersatzsprüche geltend machen. Deshalb raten wir allen VITADOMO-Anlegern, Ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“ Und das sollten die VITADOMO-Mitglieder auch noch aus einem anderen Grund tun. Rechtsanwalt und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper weist nämlich auch noch darauf hin: „Wegen der mutmaßlichen Verfehlung des Satzungszwecks droht vielen Anlegern jetzt auch noch die Rückforderung der Eigenheimzulage von den Finanzämtern.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.
Im Zuge der Ermittlungen wurde der Hamburger BGKS-Rechtsanwalt und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von WISO eingeschaltet. Rechtsanwalt Gröpper erklärte, dass in den Broschüren der VITADOMO eG nicht hinreichend auf die gravierenden Risiken der Beteiligung, allen voran das Totalverlustrisiko, hingewiesen wurde und die Verletzung dieser Hinweispflichten u.U. den Verdacht des Kapitalanlagebetrugs nahe legt. Denn nach den dem BZS® e.V.-Vertrauensanwalt vorliegenden Unterlagen wurden die VITADOMO-Verantwortlichen bereits vor vielen Monaten auf die völlig unzureichende Prospektierung hingewiesen und haben trotz allem lange nichts verbessert.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Anleger, die während des Beratungsgesprächs nicht oder nicht ausreichend auf das Totalverlustrisiko hingewiesen wurden, sind falsch beraten worden und können u.U. Schadensersatzsprüche geltend machen. Deshalb raten wir allen VITADOMO-Anlegern, Ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.“ Und das sollten die VITADOMO-Mitglieder auch noch aus einem anderen Grund tun. Rechtsanwalt und BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper weist nämlich auch noch darauf hin: „Wegen der mutmaßlichen Verfehlung des Satzungszwecks droht vielen Anlegern jetzt auch noch die Rückforderung der Eigenheimzulage von den Finanzämtern.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.10.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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