Dienstag, September 25, 2007

Private Commercial Office (PCO) stellt freiwillige Rückzahlungen ein.

BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB prüft Schadenersatzansprüche gegen Vermittler und sonstige Beteiligte. Erste Erfolge für Anleger.

Nach aktuellen Informationen der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte aus München hat die PCO nun endgültig ihre freiwilligen Zahlungen an Anleger eingestellt. Eine Mitarbeiterin, die für die Zahlungen der PCO zuständig ist, habe in einer internen Email mitgeteilt, dass kein Geld mehr an die Anleger ausgezahlt werden könne, erklärte Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.

Bereits im August 2007 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der PCO verboten, weitere Geschäfte zu betreiben und die Rückabwicklung angeordnet. Als Reaktion auf die Schließung machte die PCO ihren Kunden das Angebot, ihre Verträge weiter zu führen oder gegen Rückzahlung der Darlehen auf rechtliche Ansprüche zu verzichten.

Das Versprechen der PCO wird aufgrund der Mitteilung der PCO wohl nicht mehr eingehalten werden können, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Nach neuesten Informationen wurden die Zahlungen an die Anleger nun endgültig eingestellt.
Die auf Kapitalanlegerrecht spezialisierte BSZ-Vertrauensanwälte CLLB aus München hat bereits erste Erfolge für ihre Mandanten erringen können, die in die Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA investierten.

Im Rahmen der außergerichtlichen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anlageberater und der PCO konnte nach Androhung entsprechender Klageverfahren nun erstmalig die vollständige Rückzahlung des gesamten investierten Kapitals in Höhe von € 100.000,00 erreicht werden.

Offensichtlich ist nach wie vor noch ein Teil der eingesammelten Gelder vorhanden, so dass Anleger nicht zögern sollten, die ihnen zustehenden Ansprüche zu verfolgen.

Die Vermittler der Engler-Produkte werden voraussichtlich in den nächsten Wochen mit weiteren Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert, so Rechtsanwalt Cocron, der die Anleger außergerichtlich vertreten hatte.

Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind Vermittler dazu verpflichtet, das von ihnen vertriebene Anlagemodelle auf Plausibiliät hin zu überprüfen. Bei Renditen von teilweise über 72% kann diese Plausibilitätsprüfung wohl kaum funktionieren, meint BSZ-Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB. Dies gilt vor allem dann, wenn die jeweiligen Vermittler tatsächlich die vermuteten Provisionszahlungen von bis zu 40% der Anlagesummen erhalten haben. Wie bei solche hohen Provisionen noch eine realistische Rendite erzielt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Anleger sollten daher unbedingt auch die ihnen zustehenden Auskunftsansprüche hinsichtlich der Provisionszahlungen an die Vermittler verfolgen, um so die weiteren Schadenersatzansprüche vorzubereiten.

BSZ-Vertrauensanwalt István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen betroffenen Anlegern rechtzeitig prüfen zu lassen, gegen welche Personen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. „Erfahrungsgemäß, so Rechtsanwalt Cocron, gibt es bei derartigen Fällen, bei denen der Verdacht des Betrugs besteht, einen Wettlauf der Gläubiger, um auf die meist wenigen vorhandenen Vermögensgegenstände zugreifen zu können.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Private Commercial Office Inc./US-Land-Banking/Ulrich Engler: " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

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