OLG Dresden verurteilt den Schweizer Finanzanbieter zu Schadensersatz.
„Auch andere Geschädigte sollten daher Schadensersatzansprüche prüfen lassen,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth.
Laut Meldung der Financial Times Deutschland vom 09.08.2007 ist mit einem aktuellen Urteil die MWB Vermögensverwaltung mit Sitz in der Schweiz vom Oberlandesgericht Dresden dazu verurteilt worden, an einen Anleger Schadensersatz in Höhe von 30.000,- € zu bezahlen.
Die MWB hatte unter anderem über Callcenter Anleger geworben, wobei das Geld allerdings nur in Lebensversicherungen floss, was keine eigentliche Vermögensverwaltung darstellt.
Dabei verfügte MWB laut FTD nicht über die erforderliche Genehmigung seitens der Finanzaufsichtsbehörde. Auch wurde frühzeitig Kritik laut, ob deutsche Anleger nicht unrechtmäßiger Weise dazu ermutigt werden sollten, ihr Schwarzgeld in der Schweiz anzulegen. Der BSZ® e.V. warnte dabei frühzeitig, nämlich seit dem Jahr 2005, vor den Anlagen der MWB Vermögensverwaltung.
„Das Urteil des OLG Dresden ist dabei durchaus als Richtungweisend zu bezeichnen, da sich in der Vergangenheit deutsche Gerichte bei Anbietern, die ihren Sitz im Ausland hatten, teilweise für nicht zuständig erklärten. Nun steht deutschen Anlegern in solchen Fällen auch effektiver Rechtsschutz vor deutschen Gerichten zur Verfügung,“ so Rechtsanwalt Späth.
Hiermit wird also bestätigt, dass auch für andere Betroffene der Rechtsweg vor den deutschen Gerichten eröffnet ist, was einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor beseitigen dürfte.
Deutsche Anleger können daher auch in anderen Fällen gegenüber Finanzanbietern, die vom Ausland aus ihre Dienstleistungen anbieten, auf wirkungsvolle Hilfe vor deutschen Gerichten hoffen.
Auch die Gebühren, die MWB von den Anlegern verlangte, waren laut Urteil des OLG Dresden sehr hoch.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „MWB" anschließen.
„Auch andere Geschädigte sollten daher Schadensersatzansprüche prüfen lassen,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth.
Laut Meldung der Financial Times Deutschland vom 09.08.2007 ist mit einem aktuellen Urteil die MWB Vermögensverwaltung mit Sitz in der Schweiz vom Oberlandesgericht Dresden dazu verurteilt worden, an einen Anleger Schadensersatz in Höhe von 30.000,- € zu bezahlen.
Die MWB hatte unter anderem über Callcenter Anleger geworben, wobei das Geld allerdings nur in Lebensversicherungen floss, was keine eigentliche Vermögensverwaltung darstellt.
Dabei verfügte MWB laut FTD nicht über die erforderliche Genehmigung seitens der Finanzaufsichtsbehörde. Auch wurde frühzeitig Kritik laut, ob deutsche Anleger nicht unrechtmäßiger Weise dazu ermutigt werden sollten, ihr Schwarzgeld in der Schweiz anzulegen. Der BSZ® e.V. warnte dabei frühzeitig, nämlich seit dem Jahr 2005, vor den Anlagen der MWB Vermögensverwaltung.
„Das Urteil des OLG Dresden ist dabei durchaus als Richtungweisend zu bezeichnen, da sich in der Vergangenheit deutsche Gerichte bei Anbietern, die ihren Sitz im Ausland hatten, teilweise für nicht zuständig erklärten. Nun steht deutschen Anlegern in solchen Fällen auch effektiver Rechtsschutz vor deutschen Gerichten zur Verfügung,“ so Rechtsanwalt Späth.
Hiermit wird also bestätigt, dass auch für andere Betroffene der Rechtsweg vor den deutschen Gerichten eröffnet ist, was einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor beseitigen dürfte.
Deutsche Anleger können daher auch in anderen Fällen gegenüber Finanzanbietern, die vom Ausland aus ihre Dienstleistungen anbieten, auf wirkungsvolle Hilfe vor deutschen Gerichten hoffen.
Auch die Gebühren, die MWB von den Anlegern verlangte, waren laut Urteil des OLG Dresden sehr hoch.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „MWB" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.