Kammergericht Berlin bestätigt Verurteilung von Walter Rasch beim MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
Die BSZ® e.V. – Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte konnten zugunsten geschädigter Anleger des Deutschen Vermögensfonds in zwei Verfahren vor dem Kammergericht Berlin eine Bestätigung der Verurteilung von Walter Rasch durch das Landgericht Berlin erreichen. Soweit bekannt, handelt es sich bei den beiden Beschlüssen des Kammergerichts Berlin, Az.: 17 U 33 / 06 und 17 U 31 / 06 um die ersten beiden obergerichtlichen Entscheidungen, in welchen Walter Rasch als Prospektverantwortlicher zum Schadensersatz verurteilt wurde.
Nachdem im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Vermögensfonds mit einer Quote von ca. 10 % zu rechnen sein dürfte, sollten Anleger, die nicht auf dem ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben wollen – wegen drohender Verjährung – möglichst umgehend prüfen lassen, ob Ihnen gegen Anlageberater und Prospektverantwortliche Schadensersatzansprüche zustehen.
„Gerade auch Anlageberatungsgesellschaften wie Die Wirtschaftskanzlei aus Kempten und die Futura Finanz AG aus Hof, welche den Deutschen Vermögensfonds vertrieben haben, mussten wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Empfehlung zum Erwerb von Beteiligungen am Deutschen Vermögensfonds bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz leisten“, sagt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der auch die beiden Entscheidungen beim Kammergericht Berlin erstritten hat.
Dem als „Promi-Fonds“ bekannt gewordenen Deutschen Vermögensfonds I, an dem sich über 6.000 Anleger beteiligt hatten, war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt worden, weiter Finanzkommissionsgeschäfte zu betreiben und hierfür zu werben. Der Deutsche Vermögensfonds I verfügte nicht über die nach Ansicht der BaFin notwendige Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz). Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die BSZ® e.V. – Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte konnten zugunsten geschädigter Anleger des Deutschen Vermögensfonds in zwei Verfahren vor dem Kammergericht Berlin eine Bestätigung der Verurteilung von Walter Rasch durch das Landgericht Berlin erreichen. Soweit bekannt, handelt es sich bei den beiden Beschlüssen des Kammergerichts Berlin, Az.: 17 U 33 / 06 und 17 U 31 / 06 um die ersten beiden obergerichtlichen Entscheidungen, in welchen Walter Rasch als Prospektverantwortlicher zum Schadensersatz verurteilt wurde.
Nachdem im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Vermögensfonds mit einer Quote von ca. 10 % zu rechnen sein dürfte, sollten Anleger, die nicht auf dem ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben wollen – wegen drohender Verjährung – möglichst umgehend prüfen lassen, ob Ihnen gegen Anlageberater und Prospektverantwortliche Schadensersatzansprüche zustehen.
„Gerade auch Anlageberatungsgesellschaften wie Die Wirtschaftskanzlei aus Kempten und die Futura Finanz AG aus Hof, welche den Deutschen Vermögensfonds vertrieben haben, mussten wegen fehlerhafter Anlageberatung bei der Empfehlung zum Erwerb von Beteiligungen am Deutschen Vermögensfonds bereits in einer Vielzahl von Fällen Schadensersatz leisten“, sagt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der auch die beiden Entscheidungen beim Kammergericht Berlin erstritten hat.
Dem als „Promi-Fonds“ bekannt gewordenen Deutschen Vermögensfonds I, an dem sich über 6.000 Anleger beteiligt hatten, war von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt worden, weiter Finanzkommissionsgeschäfte zu betreiben und hierfür zu werben. Der Deutsche Vermögensfonds I verfügte nicht über die nach Ansicht der BaFin notwendige Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz). Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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