Am 10.05.2007 beginnt der Strafprozess vor dem Landgericht Leipzig gegen den Hauptaktionär der WBG Jürgen Schlögel und den Vorstand Pierre Klusmeyer. Insgesamt wurden sechzehn Verhandlungstage vom LG Leipzig anberaumt. Der Vorwurf lautet auf schweren gemeinschaftlichen Betrug und Insolvenzverschleppung in über 4.500 Fällen allein im Jahr 2006.
Spätestens im Jahr 2006 hätte den Angeklagten laut Staatsanwaltschaft klar sein müssen, dass Anleger, die neue Anleihen zeichneten, nicht mehr ausbezahlt werden können, diese hätten daher nicht mehr angeworben werden dürfen, da zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass eine Insolvenz unausweichlich sein würde.
Seit dem Jahr 1999 hatte die WBG Anleihen in Höhe von ca. 550 Mio. € emittiert,
zuletzt bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 339 Mio. €, dem standen nur Immobilienwerte in Höhe von ca. 50 Mio. € gegenüber, wovon allein die grundschuldlich abgesicherten Bankenforderungen ca. 40 Mio. € betrugen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass ein Schneeballsystem vorlag, sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, so hätten die Angeklagten wohl mit mehrjährigen Freiheitsstrafen zu rechnen.
„Auch für die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Schadensersatz-Ansprüche können die Anleger wertvolle Erkenntnisse aus dem Strafverfahren gewinnen, die die Wahrscheinlichkeit, ihre Ansprüche auf die Vorwürfe der Prospekthaftung und des Kapitalanlagebetrugs stützen zu können, wesentlich erhöhen dürften,“ so BSZ® -e.V. Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth.
Auch gegen andere Beteiligte wie Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer prüfen Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwalter derzeit eine mögliche Verantwortlichkeit, in einiger Zeit ist auch hier mit neuen Erkenntnissen zu rechnen.
Auch hier verfolgen die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte die Entwicklung und mögliche Schadenersatzmöglichkeiten der Anleger daher intensiv.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Spätestens im Jahr 2006 hätte den Angeklagten laut Staatsanwaltschaft klar sein müssen, dass Anleger, die neue Anleihen zeichneten, nicht mehr ausbezahlt werden können, diese hätten daher nicht mehr angeworben werden dürfen, da zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass eine Insolvenz unausweichlich sein würde.
Seit dem Jahr 1999 hatte die WBG Anleihen in Höhe von ca. 550 Mio. € emittiert,
zuletzt bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 339 Mio. €, dem standen nur Immobilienwerte in Höhe von ca. 50 Mio. € gegenüber, wovon allein die grundschuldlich abgesicherten Bankenforderungen ca. 40 Mio. € betrugen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass ein Schneeballsystem vorlag, sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, so hätten die Angeklagten wohl mit mehrjährigen Freiheitsstrafen zu rechnen.
„Auch für die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Schadensersatz-Ansprüche können die Anleger wertvolle Erkenntnisse aus dem Strafverfahren gewinnen, die die Wahrscheinlichkeit, ihre Ansprüche auf die Vorwürfe der Prospekthaftung und des Kapitalanlagebetrugs stützen zu können, wesentlich erhöhen dürften,“ so BSZ® -e.V. Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth.
Auch gegen andere Beteiligte wie Aufsichtsräte und Wirtschaftsprüfer prüfen Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwalter derzeit eine mögliche Verantwortlichkeit, in einiger Zeit ist auch hier mit neuen Erkenntnissen zu rechnen.
Auch hier verfolgen die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte die Entwicklung und mögliche Schadenersatzmöglichkeiten der Anleger daher intensiv.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.05.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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