Mittwoch, April 11, 2007

Erster Erfolg für Anleger von AQUIS Immobilienfonds

Klage der Allora GmbH abgewiesen. Landgericht Mosbach bestätigt die Einwendungen des von den BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälten CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegers.

Das Landgericht Mosbach hat mit Urteil vom 10.04.2007 die Klage der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH gegen einen von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des Immobilienfonds Aquis Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kirchsteigfeld Erste Fonds OHG abgewiesen. Mit der Klage machte die Allora GmbH den auf den Anleger entfallenden Anteil von Darlehensforderungen aus einem Initiatorendarlehen geltend. Das Landgericht hielt jedoch die Einwendungen gegen die Klageforderung für durchgreifend.

Seit einiger Zeit werden Anleger der Aquis Immobilienfonds immer wieder zu Nachschüssen aufgefordert. Teilweise reicht die Verwaltungsgesellschaft selbst Klage ein, teilweise – wie im in dem vom Landgericht Mosbach entschiedenen Fall – werden die Anleger von Gesellschaftsgläubigern in Anspruch genommen. Die meisten Anleger sind der Gesellschaft jedoch nicht unmittelbar, sondern über einen Treuhänder beigetreten. Aus diesem Grund besteht nach Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun aus der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte keine unmittelbare Außenhaftung.

Einer Nachschusspflicht der Anleger steht nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2006 entgegen. Danach müssen sich Voraussetzungen und Umfang des Nachschusses dem Gesellschaftsvertrag entnehmen lassen. Das ist vorliegend nach Auffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte jedoch gerade nicht der Fall. Außerdem kann der Forderung im Einzelfall auch ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. Die Urteilsgründe der aktuellen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung liegen zwar noch nicht vor. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass es sich lohnt, etwaige Einwendungen prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „AQUIS Immobilienfonds " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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