Dienstag, März 20, 2007

BGH verhandelt im Fall Badenia

Anleger durch betrügerisch überhöhte Mietpoolausschüttungen getäuscht – Rechtsstreit soll zur Beweisaufnahme ans OLG zurückverwiesen werden.
Der Streit mit der Badenia Bausparkasse um so genannte Schrottimmobilien geht wahrscheinlich in die nächste Runde. Wie der Vorsitzende Richter des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats des BGH, Nobbe, heute zu Beginn der mündlichen Verhandlung ausführte, beabsichtigt der Senat, das Urteil aufzuheben und zur erneuten Verhandlung an das OLG Karlsruhe zurückzuverweisen.

Dabei hätten sich die Chancen für die Klägerin, die eine Wohnung in einem Objekt in Schwelm erworben hatte, nach Einschätzung des Heidelberger Rechtsanwalts und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Mathias Nittel durch die heutige Verhandlung weiter verbessert. Der BGH hätte ein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen Badenia und der Heinen & Biege Gruppe vorbehaltlos bejaht. Bei einem solchen institutionalisierten Zusammenwirken sei, wie der BGH am 16. Mai 2006 entschieden hätte, eine Kenntnis der Bank von einer evidenten objektiven Täuschung des Anlegers durch die Verkäuferin widerleglich zu vermuten. Die klagende Anlegerin sei hier durch die offensichtlich betrügerisch überhöhten Mietpoolausschüttungen, die ihr versprochen worden seien, getäuscht worden. „Die Badenia wäre nach Ansicht des BGH verpflichtet gewesen, über diese betrügerisch überhöhten Mietpoolausschüttungen aufzuklären“, so Rechtsanwalt Nittel, „wenn ihr diese bekannt gewesen wären“. Diese Kenntnis hatte die Badenia aber im Verfahren vor dem OLG Karlsruhe bestritten und hierfür als Beweis insbesondere ihren ehemaligen Finanzvorstand Elmar A. angeboten. „Dass das OLG diese Zeugen nicht vernommen hat, wertet der BGH als Verfahrensfehler, der die Zurückverweisung an das OLG Karlsruhe zur Folge haben muss“, berichtet Nittel. Sollte der BGH seiner geäußerten Auffassung folgen, wird es wohl vor dem OLG Karlsruhe bald zur Beweisaufnahme mit dem Ex-Badenia-Finanzvorstand kommen.

In den 90er Jahren wurden von Vertriebsmitarbeitern der Dortmunder Firma Heinen & Biege rund 7.000 Wohnungen an Anleger vermittelt, darunter insbesondere auch Sozialwohnungen aus der Pleite des Gewerkschaftskonzerns Neue Heimat. In vielen Fällen trat dabei die Allwo Allgemeine Wohnungsvermögens AG als Verkäuferin solcher Wohnungen auf. Finanziert wurden die Wohnungen in der Regel über die Deutsche Bausparkasse Badenia AG. Beide, Allwo und Badenia gehören zur Aachener und Münchner - Gruppe. Die Käufer der Wohnungen mussten dabei einem so genannten „Mietpool“ beitreten, in dem alle Mieteinnahmen einer Wohnanlage gebündelt wurden. In den Beratungsgesprächen wurden Einnahmen aus den Mietpoolerlösen genannt, die teilweise deutlich über den tatsächlich zu erzielenden Mieten lagen.

Witt Nittel, Rechtsanwälte und BSZ® e.V. Vertrauensanwälte vertreten mehr als 100 Erwerber solcher Badenia-Schrottimmobilien. Das OLG Karlsruhe hat in einem von Witt Nittel, Rechtsanwälte geführten Parallelverfahren dem Anleger Schadenersatzansprüche sowohl gegen die Badenia, als auch die Allwo zugesprochen (Urteil vom 21. Juni 2006 – 15 U 64/04). Die Badenia hat gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Die Allwo hat zwischenzeitlich 150.000 € Schadenersatz geleistet und die Wohnung zurückgenommen. Rechtsanwalt Hans Witt hofft darauf, dass zumindest die Grundsätze der Entscheidung durch den Bankensenat bestätigt werden: „Wenn der BGH die Beteiligung von Elmar A. an einem Betrug gegenüber den Anlegern annimmt, würde dies für eine große Zahl von Anlegern einen wichtigen Durchbruch bedeuten.“

Witt Nittel, Rechtsanwälte haben sich bislang darauf beschränkt, wenige Verfahren gegen die Badenia als Pilotverfahren zu führen und daher bislang nur ein Verfahren vor einem OLG abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen die früheren Geschäftsführer der Vermittlerfirma Heinen & Biege Ende 2006 Anklage wegen Betrugs erhoben. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft seien die Erwerber von Wohnungen im nordrhein-westfälischen Schwelm über den Wert der von Badenia finanzierten Immobilien und über angeblich sichere Renditen aus dem Mietpool getäuscht worden. Im Kaufpreis hätten sich, für die Käufer nicht erkennbar, verschiedene Provisionen und Abgaben verborgen, die an die Vermittlerfirma und an die Badenia weitergeleitet worden seien. Laut Berichten des Magazins Stern verweist die Dortmunder Staatsanwaltschaft in der Betrugs-Anklage wiederholt auf die "gemeinschaftliche Begehungsweise" der Geschäftsführer der Vermittlerfirma mit dem ehemaligen Badenia-Finanzvorstand Elmar A. So habe laut Dortmunder Anklage zwischen den Geschäftsführern des Vertriebes und Elmar A. bei der Vermarktung der Wohnanlage von Anfang an die Absicht bestanden, durch unrealistische Mietpoolausschüttungen eine überhöhte Rendite der Wohnung vorzugaukeln. Witt Nittel, Rechtsanwälte liegen zahlreiche Unterlagen vor, die dies bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen Ex-Badenia-Vorstand A. und beabsichtigt, wie jüngst zu erfahren war, die geführten Betrugs-Ermittlungen gegen Geldauflage einzustellen.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von Witt Nittel, Rechtsanwälte in Heidelberg sind seit Jahren erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Für Anleger von Immobilienanlagen und anderen Anlageformen des grauen Kapitalmarkts wurden zahlreiche richtungweisende Urteile vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof erstritten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.03.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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