Montag, April 16, 2007

EECH vollzieht aus Kulanzgründen erste Rücküberweisungen von Schuldverschreibungen

Seitens der Hamburger Firma European Energy Consult Holding AG (EECH) wurden im Jahr 2005 diverse Anleihen herausgegeben. Es handelt sich dabei u.a. um eine „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a.

Entsprechend den Mandatsaufträgen kündigte die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte mehrere Inhaberteilschuldverschreibungen der EECH im Namen der Anleger. Die Kündigung wurde u.a. mit der wirtschaftlichen Lage sowie den negativen Presseberichten über die EECH, insbesondere den Meldungen in den Zeitschriften „Finanz-Test“, „Börse Online“ und einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ begründet. Die Rechtmäßigkeit der Kündigungen wird derzeit im Rahmen diverser Klageverfahren vor dem Landgericht Hamburg überprüft.

Auf Ihrer Internetseite bot die EECH AG ihren Anlegern aus Kulanzgründen an, bei einer Vermittlung der Inhaberteilschuldverschreibungen auf dem Zweitmarkt behilflich zu sein bzw. falls dies nicht möglich sein sollte, die kostenfreie Rückabwicklung zu ermöglichen.

Am 11.04.2007 erfolgte nun die erste Rückzahlung einer gekündigten Inhaberteilschuldverschreibung abzgl. einer von der EECH geltend gemachten Kostenpauschale in Höhe von 4%. Die Rückzahlung der Gelder wurde gegenüber dem von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretenen Anleger damit begründet, dass die Veräußerung der Inhaberteilschuldverschreibung auf dem Zweitmarkt zwischenzeitlich erfolgreich war.

Zeitgleich wurde mit Schreiben vom 12.04.2007 fast allen von der Kanzlei CLLB vertretenen Anlegern seitens der EECH mitgeteilt, dass auch die Vermittlung ihrer Anteile auf dem Zweitmarkt nun erfolgreich war und die Gelder somit nach Abzug der Kostenpauschale in Höhe von 4% angewiesen würden.

Obwohl es sich bei den oben genannten Schreiben der EECH um einen Serienbrief handelt, weist die EECH ausdrücklich darauf hin, dass die Weitervermittlung in jedem Einzelfall lediglich aus Kulanzgründen unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des jeweiligen Anlegers erfolgte. Nach Informationen der Kanzlei CLLB wurde jedoch in keinem einzigen Kündigungsschreiben auf die persönlichen Verhältnisse der Anleger, sondern einzig und allein auf die wirtschaftliche Situation der EECH abgestellt.

Ebenfalls am 12.04.2007 wurde per Email über die Domain www.1x1invest.de ein Rundschreiben an Anleger verschickt, mit denen für den Erwerb der Solar-Anleihen der EECH geworben wurde, da auf dem Zweitmarkt nun ein entsprechendes Kontingent zur Verfügung stehe.

Das Rundschreiben trägt die Überschrift „Sonderaktion Solar Kapitalanlage 3 Jahre Laufzeit 8,25% Rendite p.a. !!!!!!!!!!!!!!!“ und steht offensichtlich in direktem Zusammenhang mit den nun gemeldeten erfolgreichen Vermittlungen auf dem Zweitmarkt. Inhaber der Internetdomain www.1x1invest.de ist nach Information der DENIC, Herr Michael Bode (Organisation: Private Value AG), der ehemalige Vorstand der EECH.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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