Donnerstag, April 05, 2007

Futura Finanz AG zahlt Schadensersatz wegen Vermittlung von Deutschem Vermögensfonds

Anleger des Deutschen Vermögensfonds (MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co KG) können auch gegenüber den Anlageberatern auf Entschädigung hoffen. In den vergangenen Wochen hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte von zahlreichen Anlageberatern, die den Deutschen Vermögensfonds als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen hatten, im Vergleichswege Schadensersatz zugunsten der geschädigten Anleger erstreiten können.

So konnte für einen geschädigten Anleger bei der Futura Finanz AG in einem vor dem Landgericht Berlin geschlossenen Vergleich Schadensersatz realisiert werden; ein Anlageberater aus Kempten ersetzte aufgrund eines vor dem Landgericht Kempten geschlossenen Vergleiches, über 40 % des erlittenen Schadens eines von den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten vertretenen Anlegers. Dr. Henning Leitz, der die geschädigten Anleger vertreten hat: „Gerade beim Deutschen Vermögensfonds wurden in vielen Fällen die nach Ansicht des Landgerichts Berlin sowie des Landgerichts Potsdam fehlerhaften Prospekte verwendet, die weder ordnungsgemäß über die Vertragskosten des Fonds noch über die Geschäftstätigkeit der INVICTUM aufklärten und welche die Risikostreuung hervorhoben und damit die tatsächlichen Verlustrisiken nicht hinreichend verdeutlichten. Diese Mängel wurden auch von den Vermittlern in den Beratungsgesprächen in allen unserer Kanzlei bisher bekannten Fällen nicht behoben, weshalb hier gute Chancen auf Schadensersatz bestehen.“

Daneben laufen nach wie vor die Klageverfahren gegen den Prospektverantwortlichen Walter Rasch, die derzeitig in der Berufungsinstanz beim Kammergericht anhängig sind. Alleine seitens der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte konnten über 20 obsiegende Urteile gegen den Prospektverantwortlichen Walter Rasch vor dem Landgericht Berlin erstritten werden.

Anleger des Deutschen Vermögensfonds sollten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern beachten, dass bei Beteiligungen, die in 2004 gezeichnet wurden, gegebenenfalls bereits zum Jahresende 2007 Verjährung eintritt, wenn noch in 2004 Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen vorlag.

Betroffene können sich den BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaften „Deutsche Vermögensfonds“ oder „Futura Finanz AG“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.04.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt


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