Montag, Januar 15, 2007

VIP Medienfonds 3 und 4: Die Unsicherheit wächst

Das Jahr 2007 begann für die Gesellschafter der VIP Medienfonds 3 und 4 mit einem Paukenschlag. Aus der Presse erfuhren viele Kommanditisten, dass das Finanzamt München II für die Jahre 2002 bis 2004 neue Grundlagenbescheide erlassen hat, in denen die Einstufung von VIP 3 und VIP 4 zu Lasten der Anleger geändert wurde. Aus einem aktuellen Rundschreiben der VIP-Geschäftsführung erfuhren die Betroffenen nun das ganze Ausmaß der Änderung. Danach hat das Finanzamt die für die betreffenden Jahre geltend gemachten Verluste nahezu vollständig aberkannt. Ein Schock für diejenigen, die fest mit den Steuervorteilen gerechnet hatten.

Das VIP-Rundschreiben gibt zwar einige Hinweise zum weiteren steuerlichen Verfahren. Dennoch bleiben wichtige Fragen unbeantwortet. Unklar ist insbesondere, mit welchen konkreten Argumenten die neuen Grundlagenbescheide angegriffen werden sollen und auf welchen Umständen der Optimismus der Geschäftsführung beruht, erfolgreich gegen das Finanzamt vorzugehen. Das Schreiben enthält auch keine Informationen darüber, welche Kosten die von der VIP-Geschäftsführung geplanten steuerrechtlichen Maßnahmen verursachen werden und wer diese Kosten tragen wird.

Viele beunruhigte Kommanditisten fragen sich, wie sie sich jetzt verhalten sollen. Die geänderten Grundlagenbescheide alleine führen zwar noch nicht zu einer Zahlungspflicht für den einzelnen Gesellschafter. Dies kann sich aber schnell ändern, wenn die Wohnsitzfinanzämter neue Steuerbescheide erlassen. Ob und gegebenenfalls wann der Einzelne Nachzahlungen zu leisten hat, kann heute noch niemand mit Gewissheit sagen. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt von Buttlar, der etwa 60 VIP Gesellschafter vertritt, meint: „Um Zinsbelastungen zu vermeiden, ist die vorsorgliche Einzahlung der zu erwartenden Steuernachforderung eine sinnvolle Handlungsoption, jedenfalls für diejenigen, die über ausreichend Liquidität verfügen.“

Die steuerliche Entwicklung macht den Betroffenen allerdings deutlich, dass die Beteiligung an den VIP Medienfonds 3 und 4 mit einem erheblichen finanziellen Schaden enden kann. Zu der Frage, wer diesen Schaden ersetzt, finden die VIP Anleger in dem aktuellen Rundschreiben keine Hinweise. Auch die Commerzbank, die einen Großteil dieser Beteiligungen vermittelt hat, hilft ihren Kunden in diesem Punkt nicht weiter. Und die Garantie gebenden Banken sind nicht einmal bereit, den Anlegern bei der Verjährung entgegen zu kommen. Rechtsanwalt von Buttlar rät deshalb allen Kommanditisten der VIP Medienfonds 3 und 4: „Es kommt jetzt darauf an, die Rechtsposition zu wahren. Deshalb sollte alles unternommen werden, um die Verjährung noch nicht verjährter Ansprüche zu vermeiden.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Neue Chancen für Kunden der Badenia

Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt Anklage gegen ehemalige Geschäftsführer von Heinen & Biege im Zusammenhang mit dem Vertrieb von sog. „Schrottimmobilien“. Fünf Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen im Skandal um die Finanzierung von so genannten Schrottimmobilien durch die Badenia-Bausparkasse unter Einschaltung der Vermittlungsgesellschaft Heinen & Biegen, gibt es nun die erste Anklageschrift der zuständigen Staatsanwaltschaft Dormund. Den ehemaligen Geschäftsführern der Vermittlungsgesellschaft H&B wird Betrug zu Lasten hunderter von Anlegern vorgeworfen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es bei den Verkaufsgesprächen häufig zu falschen Anpreisungen und völlig überhöhten Kaufpreisen gekommen sein. Die Badenia finanzierte dabei in vielen Fällen den Kaufpreis für die Immobilien.

In einem Wirtschaftsprüfergutachten für die deutsche Finanzaufsicht heißt es, dass dem damaligen Badenia-Vorstand die überhöhten Verkaufspreise bekannt gewesen seien.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht zudem der Verdacht, dass die Erwerber der Wohnungen von den Geschäftsführern der H&B systematisch über den Wert der Immobilien und die angeblich sicheren Renditen aus einem Mietpool getäuscht worden sind, um die vielfach unerfahrenen Käufer zum Erwerb der Wohnungen im Rahmen eines Steuersparmodells zu verleiten.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen im Kaufpreis für den Käufer nicht erkennbar auch diverse Provisionen und Abgaben verborgen gewesen sein, die an die Heinen & Biege Gruppe und die Badenia weitergeleitet wurden. Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden wurden mehr als 250 Kaufverträge aus den Jahren 1995 und 1996 ausgewertet.

Insgesamt wurden seitens der H&B und weiteren Vermittlungsfirmen wie Köllner Immobilien mehr als 8400 Wohnungen verkauft. Der Gesamtschaden der Anleger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als 340 Millionen verlaufen.

Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern von Schrottimmobilien vertritt, rät Käufern von Schrottimmobilien, ihre Ansprüche gegen Vermittler und finanzierende Banken prüfen zu lassen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.

Aufgrund des nun eingeleiteten Strafverfahrens dürfte sich auch die prozessuale Situation für die zivilrechtlichen Ansprüche auf Rückabwicklung der Immobilienkäufe deutlich verbessert haben, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Aufgrund der Anklage könnten die Anleger nun nämlich auch damit argumentieren, dass sie arglistig getäuscht wurden. Wie bereits berichtet, wurde die Badenia erst kürzlich vom Kammergericht Berlin zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs verurteilt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Badenia" anschließen. Die Aufnahme in die Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Januar 12, 2007

BSZ® e.V. erklärt „Schrottanleihe“ zum BSZ®-Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2006.

Der BSZ® e.V. wirbt dafür, das Jahr 2007 zu einem „Jahr des Anlageschutzes“ werden zu lassen – erstes „Saatgut“ wurde hierfür, auch unter Mitwirkung des BSZ e.V., ausgelegt. „Schrottanleihe“ ist das BSZ®-Kapitalanlage-Unwort des Jahres 2006.

Das Jahr 2006 ging als trauriges Jahr in die Kapitalanlage-Geschichte ein, nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.12.2006 verloren Anleger auf dem sog. „Grauen Kapitalmarkt“ Millarden Euro an Anlegergeldern.

Dieses traurige Resümeé hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2007 zum „Jahr des Kapitalanlageschutzes“ werden kann. Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2007 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem grauen Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird – hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2007 –auch- zum Jahr des „Anlageschutzes“ werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.

Um es vorweg zu nehmen: Bereits in den letzten Wochen des Jahres 2006 wurden von bekannten Anlegerschützern – und auch vom BSZ® e.V. und den BSZ®-Vertrauensanwälten- die Weichen dafür gestellt, dass Anlegern im Jahr 2007 erhebliche Verluste erspart bleiben können und somit auch die Vision „Jahr des Kapitalanlageschutzes“ Wirklichkeit werden könnte.

Der „Auftakt“ wurde von Rechtsanwalt Herrn Dr. Wolfgang Schirp in der Zeitung „Die Welt“ vom 08.11.2006 ausgeführt: In dieser Ausgabe der „WELT“ warnte Schirp, einer der bekanntesten, renommiertesten und beliebtesten Anlegerschutzanwälte Deutschlands (Anmerkung der Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Schirp arbeitet nicht mit dem BSZ® e.V. zusammen), die Leserschaft vor „neuen Schrottimmobilien“: „Es tummeln sich wieder unseriöse Anbieter am Markt“, so Schirp, der berichtete, dass hohe Provisionsgarantien unseriöse Vermittler dazu verleiten würden, überteuerte Immobilien als Kapitalanlage zu empfehlen und übereilte Käufe vermeintlich günstiger Eigentumswohnungen vermieden werden sollten.
Anlegern, die diesen Rat beherzigen, können somit hohe Verluste erspart bleiben, wenn sie genau prüfen, an welchen Immobilien sie sich beteiligen, herzlichen Dank an dieser Stelle an Herrn Dr. Schirp für diese kompetente Warnung!

Genau sechs Wochen später, in der „WELT“ vom 22.12.2006, wurde dann nochmals von bekannten Anlegerschützern und BSZ®-Vertrauensanwälten „nachgelegt“:

In dieser Ausgabe der „WELT“ warnte BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth die Leserschaft vor „dubiosen Schweizer Immobilien-Anleihen“: Bei „einigen neuen Inhaberschuldverschreibungen aus dem Alpenland sei nicht erkennbar, wie die versprochenen Renditen von 6,5 und mehr % erwirtschaftet werden sollen“, wurde ein Problem angesprochen, das Anleger in nächster Zeit auch nach Ansicht des BSZ® e.V. sehr ernst nehmen sollten, denn wie auch Späth beobachtete, operieren dubiose Emittenten in letzter Zeit verstärkt von der Schweiz aus. Anleger sollten diese ihnen unterbreiteten Angebote aus der Schweiz daher sehr genau prüfen, im Schadensfalle sind Ansprüche erheblich schwerer durchsetzbar als in Deutschland, manche Anbieter versuchen nur, eine nicht vorhandene Seriosität durch den Finanzplatz Schweiz vorzutäuschen.
Im Zweifelsfalle, das heißt, wenn eine sehr genaue Prüfung nicht durchgeführt werden kann, lautet der Rat des BSZ® e.V. und der BSZ®-Vertrauensanwälte: Finger weg von diesen Angeboten!

Auch der renommierte Rosenheimer „Fondspapst“ Stefan Loipfinger (Anmerkung der Redaktion: Stefan Loipfinger arbeitet nicht mit dem BSZ® e.V. zusammen) konnte der Leserschaft weitere solide, einfach zu beherzigende Ratschläge mit auf den Weg geben: Anleger sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn ihnen hohe Verzinsungen ohne Risiko versprochen würden, sensibilisierte Loipfinger die Anlegerschaft dahingehend, nicht ungeprüft nur auf die Rendite bei Kapitalanlagen zu schielen.

Abgerundet wurde der Artikel in der „WELT“ von einer Warnung des bundesweit bekannten BSZ®-Vertrauensanwalts Peter Mattil: Mattil, der sich vor allem durch sein bedingungsloses Engagement in Sachen Falk- und diverser Medienfonds einen exzellenten Ruf erwerben konnte, warnte die Leserschaft vor den Anlegerschützern selber: „Hemmungslose Juristen bombardieren geschädigte Anleger unaufgefordert mit Briefen, um sie als Mandanten zu gewinnen.“
Auch seien diese Juristen oft gar nicht in die Materie eingearbeitet – Unarten, die auch vom BSZ® e.V. aufs Heftigste verurteilt werden.
Bei dieser Unsitte kann der BSZ® e.V. versprechen, dass diese nicht auf ihn zutrifft: Alle für den BSZ® tätigen renommierten Anlegerschutzkanzleien sind hundertprozentig in die jeweiligen Interessengemeinschaften eingearbeitet und können die Anleger somit äußerst kompetent beraten.

Im Jahr 2006 wurde auch ein neues Phänomen auf dem Kapitalanlagemarkt sichtbar:
Während in den vergangenen Jahren vor allem geschlossene Fonds Insolvenz anmeldeten, so waren es im Jahr 2006 vor allem Anleihe-Emittenten, die Insolvenz anmeldeten.

Aus diesem Grunde wurde vom BSZ® e.V. auch das Wort „Schrottanleihe“ zum Kapitalanlege-Unwort des Jahres 2006 gekürt. BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth dazu: „Waren es seit den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts vor allem die sog. „Schrottimmobilien“, die Anleger teilweise bis in den Ruin trieben, so wird seit dem letzten Jahr, in dem vor allem Anleihe-Emittenten Insolvenz anmeldeten, klar, dass seit Beginn des neuen Jahrtausends ein weiteres Anlageinstrument hinzugetreten ist, das Anlegern in Zukunft erhebliche Verluste bescheren wird- eben die sog. „Schrottanleihe“.

Aus diesem Grunde wird im Laufe des Jahres 2007 unter federführender Mitwirkung des BSZ® e.V. auch ein Ratgeber zum Thema „Schrottanleihen“ erscheinen, in dem Anleger viele wertvolle Tipps und Tricks erhalten werden, wie sie unseriöse Anbieter sog. „Schrottanleihen“ erkennen können, worauf sie bei einer Anlage in Anleihen achten sollten, Hinweise für „Erste-Hilfe-Maßnahmen“, falls sich Probleme mit dem Anleihe-Emittenten ankündigen und vieles mehr.

Es gibt viel zu tun im „Jahr des Kapitalanlageschutzes“ 2007 – der BSZ® e.V. packt an vorderster Front mit an.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de




Deutsche PET AG, First Real Estate Grundbesitz GmbH: Anlegern drohen hohe Verluste

Nach den spektakulären Pleiten der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und der Düsseldorfer DM-Beteiligungen AG, von deren Insolvenzen in diesem Jahr nach Expertenmeinung insgesamt ca. 35.000 Anleger betroffen waren, drohen Anlegern auch bei zwei weiteren Emittenten von Inhaberteilschuldverschreibungen erhebliche Einbußen.

So hat die „Deutsche PET AG“ mit Sitz in Meerbusch nach eigenen Angaben am 24.11.2006 Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf gestellt, bei der Telefon-Hotline des Unternehmens wird der Insolvenzantrag bestätigt.

Nach eigenen Firmenangaben zeichneten hierbei Aktionäre ein Kapital in Höhe von 332.500 €, sowie andere Anleger insgesamt ca. 4 Mio. € an Inhaberteilschuldverschreibungen. Begründet wird der Insolvenzantrag in einem Anschreiben an die Anleger vom 21.11.2006 u.a. mit Problemen bei einer Beteiligung der „Deutschen PET AG“ an der „ECO-Pack GmbH“, ehemalige Euro-Pet Merseburg GmbH. Die Beteiligung musste nach Angaben von DP als erheblich schlechter beurteilt werden als zunächst angenommen, außerdem habe ein Berufungsverfahren gegen die „ECO-Pack GmbH“, bei der es um Verträge gegangen sei und das zunächst viel versprechend ausgesehen habe, zurückgenommen werden müssen, so die Deutsche Pet AG.

Auch gibt es erneute Zahlungsprobleme bei der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, die laut Auskunft von Verbraucherschützern seit einigen Monaten mit der Rückzahlung diverser Anlegergelder in Verzug ist und bei der am 30.11.2006 eine weitere Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 4.000.000 fällig wurde.

So berichtet Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Dr. Rohde & Späth, der Anleger der „Deutschen Pet AG“ und von „First Real Estate“ vertritt, davon, dass einige seiner Mandanten von FRE nicht fristgerecht ausgezahlt worden seien und auch diverse Anleger einer am 30.09.2006 fälligen Anleihe noch vergeblich auf ihr Geld warten würden.

Es ist wohl etwas beunruhigend, dass auch bei „First Real Estate“ die Zahlungsprobleme in einem Anschreiben an die Anleger vor einiger Zeit mit einem misslungenen Engagement bei der ECO-Pack GmbH begründet wurden, deren Sanierung ca. 3.000.000 € veranschlagen würde, die weitere Entwicklung von FRE ist schwierig vorhersehbar.“

FRE hatte vor einigen Wochen selber Liquiditätsprobleme eingeräumt und den Anlegern der am 30.09.06 fälligen Anleihe angeboten, zunächst 50 % der fälligen Gelder auszubezahlen, weitere 50 % sollten bis zu einem Jahr gestundet werden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche PET AG" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Januar 09, 2007

REITs: Droht eine „Müllhalde für Schrottimmobilien“?

Die REITs – Real Estate Investment Trusts- stehen im Jahr 2007 in Deutschland vor der Einführung. Nach Ansicht von Experten könnte eine „Müllhalde für Schrottimmobilien“ drohen.

Nach langer Verhandlung werden die REITs nun im Jahr 2007 in Deutschland eingeführt werden. Versprechen sich die Befürworter eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland und größeres Interesse durch internationale Investoren, so gibt es auch massive Kritik an der REITs-Einführung. Waren es in den letzten Wochen und Monaten vor allem die Interessen der Mieter, die Fachleute durch die REITs gefährdet sahen durch drohende Mieterhöhungen, mangelnde Instandhaltung, etc, so befürchten Fachleute nun ein weiteres Problem, das sich speziell Anlegern stellen könnte.

So wird in der Zeitung „Die Welt“ vom 9.01.2007 mit der Überschrift „Nur eine Müllhalde für Schrottimmobilien?“ von Experten befürchtet, dass REITs auch sehr negative Folgen für die Anleger haben könnten. Dierk Ernst, Geschäftsführer der Hannover Leasing (Anmerkung der Redaktion: Dierk Ernst arbeitet nicht mit dem BSZ zusammen spricht in der „WELT“ die Sorge aus, dass „REITs kein Entsorgungsinstrument für Schrottimmobilien“ werden dürften.
Laut Ernst deute sich an, dass einige Investoren REITs „als Entsorgungsvehikel für schlecht performende geschlossene Immobilienfonds missbrauchen wollten“.

Ob sich diese negative Prognose erfüllen wird oder nicht, so ist jetzt bereits klar, dass die REITs nicht nur positive Auswirkungen mit sich bringen werden, sondern speziell auch für die Anleger erhöhte Wachsamkeit ratsam ist. Hierzu auch BSZ®-Vertrauensanwalt Walter Späth, Immobilienökonom (ebs), Master of Science in Real Estate: „Die Befürchtung ist durchaus begründet, dass in der allgemeinen Euphorie der REITs-Einführung auch etliche schwarze Schafe unter den Inititatoren versuchen werden, ihre Schrottimmobilien in Form eines REITS mit schönen Renditeversprechen auf den Markt zu bringen versuchen. Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen und das Beteiligungsangebot genau prüfen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „REITs – Real Estate Investment Trusts“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Januar 05, 2007

Finanzamt München ändert Grundlagenbescheide für VIP Medienfonds 3 und 4

Anlegern drohen nach Schätzungen der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von der Kanzlei KTAG Steuernachforderungen in Höhe von rund 270 Millionen Euro. Das Finanzamt München hat den so genannten Grundlagenbescheid für die Gesellschaften VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG und die VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG inzwischen zu Lasten der Anleger geändert.

Nach einer Pressemitteilung vom 04.01.2007 der VIP Medienfonds wird die für viele Anleger katastrophale Entwicklung relativ positiv „verkauft“. Nun habe VIP erstmals Gelegenheit, gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe vorzugehen. Zunächst würden die Bescheide auch noch nicht an die Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet. Es sei auch nicht sicher, dass es bei diesem strittigem Sachverhalt tatsächlich zu negativen Auswirkungen komme.

Nach der eigenen Pressemitteilung hat die VIP ihre Vertriebspartner über Handlungsalternativen informiert. Typisch für VIP ist, dass in der Pressemitteilung gerade nicht mitgeteilt wird, dass u.a. empfohlen wird, die Steuern nun freiwillig zu zahlen.

BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer. „Der Umstand, dass seitens VIP nun selbst die Bezahlung der zu erwartenden Steuerforderungen empfohlen wird, entlarvt zunächst etwaige Verharmlosungen als Makulatur und Hinhaltetaktik. Nachdem das zur Steuerzahlung benötigten Gelder im VIP 3 und 4 Fonds derzeit schlicht blockiert sind und auf viele Anleger Liquiditätsprobleme zukommen, stellen derartige Empfehlung wohl eher ein zynischen Scherz auf Kosten der Anleger dar. Da bei VIP 3 die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche spätestens in 2006 eingetreten ist und bei VIP 2004 i.d.R spätestens in 2007 eintreten wird, liegt auf der Hand, dass Anleger mit zu positiven Schilderungen vor den Geltendmachung von Haftungsansprüchen abgehalten werden sollen.“

Die Anleger sollten sich auch nicht darauf verlassen, dass eine geänderte Steuerfestsetzung durch die Wohnsitzfinanzämter noch lange auf sich warten lässt. Die BSZ® Vertrauensanwälte rechnen noch in 2007 mit entsprechenden Steuerbescheiden.

Die Anwälte haben zwischenzeitlich vor dem LG München die ersten Anträge für ein Kapitalmusterverfahren gestellt. Damit wird allen Anlegern ein verhältnismäßig kostengünstiger Weg eröffnet, ihre Ansprüche geltend zu machen und zu sichern.

Auch für die VIP 3 Anleger ist es noch nicht zu ganz zu spät. Ansprüche gegen die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberater sind nämlich noch nicht verjährt. Allerdings haben die meisten Anleger nicht mehr viel Zeit, das weitere steuerliche Verfahren abzuwarten.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte von KTAG Rechtsanwälte vertreten bereits knapp 300 Anleger der beiden Fondsgesellschaften mit einem Gesamtzeichnungsvolumen von rund 28 Millionen Euro. Neben Klagen gegen den Fondsinitiator und die beteiligten Großbanken, wie Hypo Vereinsbank, Dresdner Bank und Commerzbank haben die Anwälte für ihre Mandanten inzwischen auch Klagen auf Schadenersatz gegen die Biederstein GmbH eingereicht, die die Mittelverwendungskontrolle übernommen hatte. Des Weiteren sind mehrere Anträge auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Fondsgesellschaften auf den Weg gebracht u. a. mit der Zielsetzung für eine transparente und verlässliche Geschäftsführung und Informationspolitik zu sorgen.

RA Kälberer: „Das VIP-Verfahren dürfte schon jetzt als das größte Steuerstrafverfahren anzusehen sein. Die VIP-Verfahren haben darüber hinaus auch das Potential, als größtes Kapitalanlagemusterverfahren mit dem höchsten Schadensvolumen noch vor den Telekomverfahren Rechtsgeschichte zu schreiben.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, Januar 04, 2007

Mediastream IV – Vermittler sind Schadenersatzpflichtig

Anlagevermittler mussten über ungeklärte steuerliche Anerkennung des neuen Modells und damit verbundene Risiken aufklären. Für die Anleger, die sich im Jahr 2003 an dem Filmvertriebsfonds Mediastream IV des Düsseldorfer Initiators Ideenkapital beteiligt haben, bestehen gute Erfolgsaussichten für Schadenersatzansprüche.

Rund 4.700 Anleger hatten im Jahr 2003 mit über 230 Mio. € dieses neuartige Fondskonzept gezeichnet. Versprochen wurden ihnen unter anderem für das Jahr 2003 steuerlich abzugsfähige Verlustzuweisungen in Höhe von 130 %. Das Finanzamt erkannte jedoch nur 10 % an. Für die Anleger, die auf hohe steuerliche Abschreibungen gehofft hatten, ein herber Verlust.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (16.11.2006 – Az.:6 U 150/06) eröffnet für die Geschädigten die Möglichkeit, Schadenersatz von den Vermittlern zu fordern. „Seitens der vermittelnden Banken wurde die hohe Verlustzuweisung als schlagendes Verkaufsargument benutzt“, stellt Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Mathias Nittel fest. Dabei sei verschwiegen worden, dass für dieses neuartige Fondsmodell keinesfalls feststand, dass die Verluste in voller Höhe durch das Finanzamt anerkannt würden. Für den auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierten Heidelberger BSZ® Vertrauensanwalt ein klarer Fall von Falschberatung: „Die Bank als Vermittlerin war gegenüber dem Anleger vertraglich verpflichtet, ihm alle Informationen zukommen zu lassen, die für seine Kaufentscheidung erkennbar von Bedeutung waren. Gegen diese Pflicht hat sie verstoßen, indem sie den Kunden nicht darauf hingewiesen hat, dass die steuerliche Behandlung von Filmvertriebsfonds zu diesem Zeitpunkt nicht verbindlich geklärt war.“ Dies sah auch das OLG Koblenz in seiner Entscheidung so. Das spezielle Risiko der Beteiligung an diesem neuartigen Fonds sei durch den Bankberater noch dadurch verschleiert worden, dass er dem Kunden erklärt habe, das Konzept sei vom Finanzamt „abgenickt“ und die Fondsinitiatoren hätten mit dem Finanzamt „die Gestaltung abgestimmt“.

„Dass auf das Risiko unsicherer steuerlicher Anerkennung in den Beratungen nicht hingewiesen wurde“, so die Erfahrung von Rechtsanwalt Nittel, „dürfte der Regelfall sein, so dass für alle Anleger dieses Fonds in gleicher Weise Schadenersatzansprüche gegeben sein dürften“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Mediastream" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.01.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Dezember 19, 2006

Anklage gegen VIP-Medienfonds-Initiator erhoben. Anwalt: „Größtes Steuerstrafverfahren in Deutschland.“

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts München heute auf Nachfrage. „Das wird das größte Steuerstrafverfahren in Deutschland“, meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KTAG aus Bremen.

Nach seinen Angaben hatte die Steuerfahndung München kürzlich ihren umfangreichen Abschlussbericht zu den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 vorgelegt, auf den sich die Anklage jetzt stützt. VIP-Geschäftsführer Schmid soll den größten Teil des Anlagevolumens von mehr als 630 Millionen Euro prospektwidrig nicht in Filmproduktionen investiert und damit Steuerhinterziehung begangen haben. Der Anfangsverdacht gegen den Fondsinitiator habe sich „vollumfänglich“ bestätigt, heißt es laut Gieschen in dem mehr als 100 Seiten starken Papier der Fahnder. Schmid sitzt seit Ende September 2005 in Haft. Die Anleger seiner Fonds müssen nun mit Rückforderungen der Finanzämter in Höhe von insgesamt mindestens 300 Millionen Euro rechnen. Schmid wird außerdem Betrug und Untreue vorgeworfen.

Die dubiosen Fonds sind bundesweit mehr als 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. Denn offenbar sind nur etwa 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich in die konkrete Produktion von TV- und Kinofilmen geflossen. Der Rest wurde wie Festgeld bei Banken geparkt. Die Fonds wurden als so genannte „Garantiefonds“ vertrieben. Gieschen: „Das wird nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile nachträglich aberkannt und Nachzahlungen in erheblicher Höhe auf jeden einzelnen Anleger zukommen werden.“ Außerdem würde der Fiskus noch sechs Prozent Zinsen und Säumniszuschläge verlangen.

Schmid ist unter anderem an erfolgreichen Produktionen wie „Das Parfum“ und „Die Nibelungen“ beteiligt, hatte aber auch eine ganze Reihe von Filmen finanziert, die an den Kinokassen durchgefallen sind. Für das Jahr 2005 mussten die Anleger bereits auf Ausschüttungen verzichten. Rechtsanwalt Gieschen sieht sich durch die bayerischen Steuerfahnder bestätigt, die in ihrem Abschlussbericht obendrein feststellen, dass die atemberaubenden Renditeprognosen bei den VIP-Fonds „reine Fiktion“ waren: „Auch die Steuerbehörden sind der Auffassung, dass die Verantwortlichen an Hand der Erfahrungen aus ihren ersten beiden Filmfonds hätten wissen müssen, dass die behaupteten Erlösprognosen nicht erzielt werden.“

Schmid selbst hat stets alle Schuld von sich gewiesen, allerdings blieben mehrere Haftbeschwerden seiner Anwälte erfolglos.

Laut Gieschen waren auch die finanzierenden Banken in die zweifelhafte Struktur der VIP-Fonds eingeweiht: „Es zeichnet sich ab, dass die Bayerische HypoVereinsbank grundsätzlich als Prospektverantwortliche angesehen werden kann.“ Diese Prospektverantwortlichheit der HypoVereinsbank könne sich daraus ergeben, dass sie einerseits schuldübernehmende Bank der Medienfonds war, zum anderen einen Teil der Anlegergelder als obligatorische Darlehen einbrachte. Die KTAG Rechtsanwälte haben neben der HypoVereinsbank auch die Dresdner Bank auf Schadenersatz verklagt. Prospektverantwortlichkeit ist Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht. Weiter richtet sich eine Klage gegen die Commerzbank, die den Vertrieb der VIP-Medienfonds übernommen hatte.

Nach den VIP-Fonds sind in den vergangenen Monaten auch andere Medienfonds in die Krise geraten. Inzwischen hat unter anderem die Victory Media AG Insolvenz angemeldet. Hier läuft gegen Verantwortliche seit geraumer Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges.

Ebenfalls im Visier von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sind die Apollo Media GmbH und die Equity Pictures AG, deren Geschäftsräume ebenfalls durchsucht worden sind. Equity hatte in den USA mit denselben Produktionsfirmen zusammengearbeitet, die im Fokus der VIP-Ermittler stehen, Apollo soll ein ähnliches Geschäftsmodell wie VIP betrieben haben.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erwartet deshalb nichts Gutes: „Alle Anleger, die in so genannte Garantiefonds investiert haben, müssen demnächst höchstwahrscheinlich mit unliebsamen Überraschungen rechnen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:


Montag, Dezember 18, 2006

Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG insolvent!!

Das deutsche Finanzgewerbe wird von einem neuen Skandal erschüttert. Die Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG mit Sitz in Hamburg ist insolvent! Am 13.12.06 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das unter dem Az. 67a IN 525/06 läuft, beschlossen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt.

Bei der „Europ-Leasing AG & Co Financial Solutions KG“ (im folgenden EL AG) konnten sich Anleger ab 5.000 € mit dem Ziel beteiligen, als KG Leasing-Verträge vorwiegend für Objekte aus dem IT-Bereich zu schließen. Der Ertrag sollte sich u.a. ergeben durch die Differenz der Effektivverzinsung der Leasing-Raten und dem Refinanzierungszins der Banken. Das geplante KG-Investitionskapital sollte als Ziel bei ca. 55 Mio. € liegen.

Schon früh wurde dabei Kritik laut an dem Geschäftsmodell der EL AG, schon am 19.05.2004 mahnte „kapital-markt intern“ zur Vorsicht, da bezweifelt wurde, dass die prospektierten Umsatzzahlen erreicht werden könnten. Auch ist auffallend, dass die EL AG als Aufwand für Vertrieb und Nebenkosten ca. 20 % einkalkulierte, ein sehr hoher Wert, der es noch schwieriger machte, die Renditen zu erzielen. Auch Rechtsanwalt Lachmair aus München warnte schon frühzeitig im Jahr 2005 vor einer Beteiligung und wurde dafür von der Fondsgesellschaft massivst angegriffen, leider wurden seine Befürchtungen und seine Kritik nun – wenigstens zum Teil- bestätigt.

Kapital-markt intern wies in der Ausgabe vom 15.12.2006 darauf hin, dass die Europ-Leasing Gruppe“ ihre Geschäftsentwicklung noch Mitte des Jahres .. in rosaroten Farben schilderte, so „sei das Vertrauen der Banken zur Europ Leasing ungebrochen, Finanzierungen seien gesichert und es stünde ausreichend Liquidität zur Verfügung,“ eine absolute Fehlprognose, wie nun klar wird.

Zur möglichen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden, Betroffene sollten jedoch unbedingt ihre Forderungen anmelden. Gelegentlich wurde auch bereits die Vermutung geäußert, dass hinter allem ein sog. „Schneeballsystem“ stecken könnte, auch ein Kapitalanlagebetrug kann zumindestens nicht ausgeschlossen werden.

Betroffene sollten daher auch auf jeden Fall prüfen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren und Hintermänner zustehen.
„Da bereits frühzeitig vor diesem Angebot gewarnt wurde, dürften auch Vermittler massivst in der Haftung stehen und zum Schadensersatz verpflichtet sein“, so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.). Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth und BSZ® -Vertrauensanwalt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Europ-Leasing AG & Co. Financial Solutions KG " anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:


Samstag, Dezember 16, 2006

DABAG – Geschäftsführer wegen Betrugsverdacht in Untersuchungshaft

Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes kapital-markt intern („k-mi“) ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen DABAG-Verantwortliche. Sie sollen Anleger betrogen und die eingesammelten Anlegergelder veruntreut haben. Gegen zwei Geschäftsführer wurde Haftbefehl erlassen.

Die DABAG warb für Private Equity-Geschäfte. Die Anlegergelder sollten in Start-Ups in den Bereichen Biotechnik, Medizin und Computertechnik investiert werden. Die Gesellschaft behauptete, dass es bereits genüge, wenn eines der ausgewählten Unternehmen mit seinen Entwicklungen wirtschaftlichen Erfolg habe. Dann steige der Wert der Beteiligung um ein Vielfaches.

17.000 Anleger glaubten den Unternehmensverantwortlichen und investierten ca. € 8 Mio. Davon werden sie möglicherweise nichts wieder sehen. Der Verlust wäre vermeidbar gewesen. k-mi warnte die Anleger bereits im Jahre 2003 mit den Worten „Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußersten Vorsicht."

Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vermittler verpflichtet, die Kunden über negative Presseberichte zu informieren. Wenn er die Pflicht verletzt, haftet er. Deshalb können möglicherweise alle Anleger, die nicht auf die Berichte in k-mi hingewiesen worden, den Vermittler in Regress nehmen.“

Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Freitag, Dezember 15, 2006

WBG Leipzig-West, DM Beteiligungen AG: Sollen Anleger jetzt klagen??

Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und auch bei der DM Beteiligungen AG, beide insolvent, sollten Anleger in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass noch in diesem Jahr die Verjährung ihrer Ansprüche aus Prospekthaftung drohen könnte, denn diese verjähren nach der geltenden Rechtsprechung in sechs Monaten seit Kenntnis des Prospektmangels.

Da die Insolvenzen am 19.06.06 sowie am 27.06.06 erfolgten, ist es nicht ausgeschlossen, dass also eventuell schon zum Jahresende die Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung droht, beim BSZ® e.V. gehen daher zahlreiche Anfragen von Anlegern ein, wie sie sich hierbei verhalten sollen.

Da die Insolvenzquote laut Auskunft der Insolvenzverwalter bei beiden Unternehmen voraussichtlich niedrig ausfallen wird, müssen Anleger also, wenn sie ihr Geld zum Großteil zurück haben wollen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen und gegen diese eventuell Klage erheben.

Sollten Anleger dies also tun? Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt: „Betroffene sollten berücksichtigen, dass durchaus ein hohes Vollstreckungsrisiko besteht. Das heißt, selbst wenn z.B. eine Klage, die den Anleger viel Geld kostet, gewonnen werden sollte, besteht die Gefahr, dass bei den Verantwortlichen „nichts zu holen“ ist, da diese einfach offiziell nicht mehr genügend Geld haben, um Schadensersatzansprüche zu bedienen.“ Hierbei sollten Anleger auch in ihre Überlegungen mit einfließen lassen, dass der Insolvenzverwalter Dr. Flöther das Vermögen des Hauptaktionärs Jürgen Schlögel arrestiert hat, da auch der Insolvenzverwalter noch Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen Schlögel geltend machen will.

Bei dem Vorstand Herrn Klusmeyer sieht es wohl so aus, dass dieser, wie eine eigens vom BSZ® e.V. eingeholte Bonitätsprüfung ergab, auch nicht übermäßig „flüssig“ ist, so dass den Anlegern auch hier droht, auf ihren Schadensersatzansprüchen „sitzen zu bleiben. „Die Entscheidung, ob nun z.B. geklagt wird, oder nicht, muss jeder Anleger selber treffen und für sich selber Chancen und Risiken genau abwägen. Wir raten jedoch Anlegern, die die Kosten selber finanzieren müssten, von einer eventuellen Prospekthaftungsklage eher ab, da wir das Risiko als zu hoch einschätzen, dass die Betroffenen hierbei schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen,“ so Rechtsanwalt Späth weiter.

Etwas anders sieht es bei Betroffenen aus, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen. Wenn eine solche Rechtsschutzversicherung auf die Risiken hingewiesen wird und Deckungsschutz erteilt, sollte der Anleger es versuchen. Das Vollstreckungsrisiko bleibt ihm dann zwar nach wie vor, da er jedoch kein Kostenrisiko hat, ist dies in solchen Fällen eher verschmerzbar.
„Auch sollten Geschädigte in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass bei der WBG und DM voraussichtlich nicht nur Ansprüche aus Prospekthaftung bestehen, sondern höchstwahrscheinlich auch aus unerlaubter Handlung und Kapitalanlagebetrug. Diese verjähren aber definitiv noch nicht zum Jahresende“ so Späth weiter.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Dienstag, Dezember 12, 2006

First Real Estate erneut in Zahlungsverzug, brisante Enthüllungen des BSZ® e.V. !!

12 Tage nach dem Fälligkeitstermin 30.11.06 einer weiteren Anleihe mit einem Volumen in Höhe von 4.000.000 € werden die Befürchtungen des BSZ® e.V. leider bestätigt: Auch zu diesem Termin ist die „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ bei Anlegern mit der Auszahlung in Verzug, leider gibt es auch Indizien, die dafür sprechen, dass hier der Insolvenzfall nicht auszuschließen ist – die akribischen Recherchen des BSZ® e.V. lassen nichts Gutes ahnen!!

First Real Estate hatte vor einigen Wochen selber Liquiditätsprobleme eingeräumt und den Anlegern einer am 30.09.2006 fälligen Anleihe angeboten, zunächst 50 % der fälligen Gelder auszubezahlen, weitere 50 % sollten bis zu einem Jahr gestundet werden. Auch für die Anleihe mit Fälligkeit 30.09.2006 warten noch zahlreiche Anleger, die auf das Angebot von FRE nicht eingegangen waren, vergeblich auf die Auszahlung.

Begründet wurden die Zahlungsprobleme bei FRE in einem Anschreiben an die Anleger vor einiger Zeit mit einem misslungenem Engagement bei der ECO-Pack GmbH, einem Hersteller von PET-Rohlingen, deren Sanierung laut FRE ca. 3.000.000 € veranschlagen würde.

Ein weiterer Anbieter von Inhaberteilschuldverschreibungen, die „Deutsche PET AG“ mit Sitz in Meerbusch, musste inzwischen sogar nach eigenen Angaben am 24.11.2006 Insolvenz anmelden, bei der Telefon-Hotline wird der Insolvenzantrag bestätigt.

„Erstaunlich ist dabei, dass die Deutsche PET AG ihre Insolvenz genauso wie die FRE ihre Zahlungsprobleme mit einem misslungenen Engagement bei der „ECO-Pack GmbH“ begründete,“ so Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner der Kanzlei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt. Die „Deutsche PET AG“ berichtete nämlich in einem Anschreiben an die Anleger vom 21.11.2006 u.a. von Problemen bei einer Beteiligung an eben dieser „ECO-Pack GmbH, ehemalige Euro-Pet Merseburg GmbH.

Die Beteiligung an der „ECO-Pack GmbH“ musste nach Angaben der „Deutschen PET AG“ erheblich schlechter beurteilt werden als zunächst angenommen, außerdem habe ein Berufungsverfahren gegen die „ECO-Pack GmbH“ bei dem es um Verträge gegangen sei und das zunächst viel versprechend ausgesehen habe, zurück genommen werden müssen, so die „Deutsche PET AG“.
Man könnte sich also nun fragen, ob es nicht sogar denkbar ist, dass hier „Querverbindungen“ zwischen den 3 Unternehmen „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, „ECO-Pack GmbH“ und insolvente „Deutsche PET AG“ bestehen und auch, welche Rolle eigentlich die „ECO-Pack GmbH“ gespielt hat bzw. spielt?

Diese Frage kann zur Zeit noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden, fest steht jedoch, dass die „ECO-Pack GmbH“ sowohl von der „Deutschen PET AG“ als auch von der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ Gelder erhalten hat.

Erstaunlich ist auch, dass in einem dem BSZ® e.V. vorliegendem Schreiben der „Deutschen PET AG“ mitgeteilt wurde, dass Herr Appel, Geschäftsführer der „ECO-Pack“, auch als Vorstand der „Deutschen PET AG“ tätig war. Was hatte dieser Wechsel von der „Deutschen PET AG“ zur „ECO-Pack“ zu bedeuten? Sollten hier irgendwelche Gelder/Darlehen zwischen diesen beiden Unternehmen hin und her verschoben werden? Die nächsten Wochen und Monate werden Klarheit bringen, auch darüber, wie die Zukunft der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“ und deren Anlegern aussehen wird.
Eventuell könnte auch die Unternehmensleitung der „First Real Estate Grundbesitz GmbH“, bei der die Staatsanwaltschaft seit einiger Zeit wegen Kapitalanlagebetruges ermittelt, den Anlegern zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2006 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Sonntag, Dezember 10, 2006

Mit hohen Renditeversprechen werden Anleger um ihr Geld betrogen.

Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu erreichen. Der Kapitalanlagemarkt, insbesondere der so genannte graue Kapitalmarkt, ist jedoch für die meisten Anleger ein völlig undurchschaubares Gebilde. Die „hohe Kunst“ der sich hier immer häufiger tummelnden „Finanzmaffia“ besteht nämlich darin, mit zweifelhaften Vertriebsmethoden Koffer voller Euros gegen Koffer voller unhaltbarer Versprechungen zu tauschen. Dabei ist das Versprechen hoher Renditen für die Opfer fast immer entscheidend, das zeigen die Erfahrungen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Jedes Jahr werden so private Vermögen in Milliardenhöhe vernichtet.

Der BSZ® e.V. hat einmal - ohne Anspruch auf Vollständigkeit- die Pressemeldungen nur der letzten 3 Tage bezüglich Kapitalanlagebetrug zusammengestellt:

Weil er fast 3000 Anleger um insgesamt rund 30 Millionen Euro geprellt hat, muss der Gründer des früheren Kasseler Fondsbetreibers F & P für fünf Jahre ins Gefängnis .Das Kasseler Landgericht verurteilte Benjamin L. wegen unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen, Untreue, Betrugs und Urkundenfälschung. Die angeblichen Renditen von bis zu 22 Prozent bewegten 2873 Menschen dazu, insgesamt rund 66 Millionen Euro in F & P zu investieren.

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat ein Prozess gegen drei Männer begonnen, die mit Anlagebetrügereien übers Internet mehr als 25 Millionen Euro erschwindelt haben sollen. Betrug in besonders schweren Fällen, lautet die Anklage. Mehr als 4000 Straftaten werden aufgelistet. Die drei Männer im Alter zwischen 33 bis 54 Jahren sollen eine Firma namens APM Investment Limited gegründet und auf ihrer Homepage potenziellen Anlegern Renditen von acht Prozent und mehr pro Monat versprochen haben. 4183 Gutgläubige aus dem gesamten Bundesgebiet, hatten dem Trio insgesamt 25,32 Millionen Euro überwiesen - in einzelnen Beträge zwischen 2000 und 200 000 Euro und überwiegend auf Konten von Briefkastenfirmen im Ausland. Wo das Geld abgeblieben ist, kann die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsverbrechen heute noch nicht sagen.

Ein 76-jähriger Unternehmer aus Gladbeck der einen Professoren- und zwei Doktortitel trägt muss sich wegen Anlagebetruges vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, rund 1000 Anleger mit falschen Versprechen in riskante Geldgeschäfte verwickelt zu haben. Der Mann soll seinen Geldgebern eine zehnprozentige Verzinsung zugesichert und das Vorhandensein von Landesbürgschaften vorgetäuscht haben. Der Schaden soll sich auf rund 20 Millionen Euro belaufen.

Ein seit fast acht Jahren mit internationalem Haftbefehl gesuchter Anlagebetrüger aus Frankfurt ist auf den Philippinen gefasst worden. Der inzwischen 40-Jährige Andreas M. soll gemeinsam mit fünf Komplizen fast 2000 Investoren um insgesamt 22 Millionen Mark (knapp 11 Millionen Euro) betrogen haben. Ihm wird vorgeworfen, die Struktur einer Scheinfirma maßgeblich erdacht zu haben. Nach ihm wurde seit Februar 1999 mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

Im Millionen-Betrugsprozess «Inter Capital» hat das Strafgericht Baselland Zuchthausstrafen von sechseinhalb und drei Jahren Zuchthaus verhängt. Das Gericht befand die beiden Angeklagten im Alter von 74 und 67 Jahren des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der banden- und gewerbsmäßigen Geldwäscherei für schuldig. Zudem verurteilte es sie wegen Verstößen gegen das Bankengesetz. Die Männer hatten unter anderem mit einer Bankfirma auf der Karibikinsel Anguilla Anlagegeschäfte betrieben. In der Zeit von 1992 bis 2000, die das Strafgericht zu beurteilen hatte, zahlten über 1500 Anleger, zumeist aus Deutschland, rund 80 Mio. Franken ein, wie der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung festhielt. Das System habe nach dem «Prinzip Hoffnung» funktioniert, sagte der Präsident.

Die ca. 30 000 Anleger, die ihr Geld der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West anvertrauten, müssen wohl in die Röhre gucken. Von den mehr als 300 Millionen Euro, die die Manager der insolventen Firma einsammelten, um sie offenbar auf eigene Konten umzuleiten, wurden nur noch Restbeträge aufgefunden.

Die märchenhafte Geldvermehrung auf welche die gutgläubigen Anleger hoffen, entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die (Auslands)-Tresore der Anlagefirmen. Häufig werben unseriöse Anbieter mit prominenten Politikern. Besonders ausgeprägt war und ist dieses Marketing bei den Herren die sich für die Privatisierung der Alterssicherung stark machen. Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei solchen Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben.

Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin dazu beitragen, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bieten Betroffenen die Möglichkeit von BSZ® -Anwälten Ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Donnerstag, Dezember 07, 2006

Durchschaubares Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation

Wie der BSZ® e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein, Dieburg) mitteilt haben einige Fonds-Anbieter, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sind, nun eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In einem Rundschreiben an Anleger werden Anwälte als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert. Zugleich wird ein klageabweisendes Urteil erster Instanz verschickt und damit der Eindruck erweckt, als würden solche Klagen stets abgewiesen werden. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass ein Urteil zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten zum Schadensersatz verurteilt hat.

In einem aktuellen Beispielsfall stehen folgende Fakten fest:
Gegen die Geschäftsführer wird ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt. Von den eingesammelten Anlegergeldern haben sich die Prospektinitiatoren mehrere Mio. Euro Gebühren und sonstige „weiche Kosten“ genehmigt (soviel zur Gier).

Die Anleger stellen berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen über Rechtsanwälte.

Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert.

Die Geschäftsführung eines Filmfonds hetzt auch gegen den BSZ® e.V. BSZ® Vorstand Horst Roosen meint hierzu: „Gegen uns wird kein Ermittlungsverfahren geführt, gegen die betreffenden Geschäftsführer die gegen uns hetzen, schon. Nachdem die Staatsanwalschaft dort vorstellig geworden ist, muss auch ein Anfangsverdacht bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie der Geschäftsführung noch vertrauen können.“

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen ist dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann? Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Milliardenbeträge für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Stattdessen sollte umgehend ein im Kapitalanlagerecht erfahrener Anwalt aufgesucht werden. Auch eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.

BSZ® e.V. Gr.-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg,
Telefon . 06071-823780 Fax: 23295
e-mail: BSZ-ev@t-online.de
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Montag, Dezember 04, 2006

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten erneut vor dem OLG-München vollständige Rückabwicklung der Beteiligungen. Ansprüche auch für ältere Falk-Fonds nach Ansicht des OLG nicht verjährt! Prospekt zum Falk-Fonds 60 nach Auffassung des OLG München nicht zur Aufklärung über die Risiken ausreichend.

Mit weiterem Urteil des OLG-München vom 25.10.2006 erreichte ein weiterer von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Oberlandesgericht München die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligung am Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 60.

Im Oktober 2005 hatten die BSZ® Vertrauensanwälte u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Beteiligungen am Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66 eingereicht.

Den vertretenen Anlegern wurde der Falk-Fonds als sichere Anlageform empfohlen. Die Ausschüttungen, so die Anlageberater, seien garantiert. Verlustrisiken bestünden nicht.

Aus steuerlichen Gründen, wurde den Anlegern zudem empfohlen, ihre Beteiligung über ein Darlehen zu finanzieren. Der Anlageberater kümmerte sich auch um die Suche nach der finanzierenden Bank.

Im Rahmen der Verurteilung durch das OLG München, wurde der Anlageberater nun auch verpflichtet, den Anleger von sämtlichen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank freizustellen. Sämtliche bisher geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen müssen ebenfalls vom Berater ersetzt werden.

„Anleger, denen ihre Beteiligung am Falk-Fonds 60 oder Falk-Fonds 66 ebenfalls über einen Anlageberater vermittelt wurde, sollten daher unbedingt prüfen lassen, ob auch ihnen Ansprüche auf Rückabwicklung gegen den Anlageberater zustehen“, so BSZ® Vertrauensanwalt Cocron. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, kann diesbezüglich im Einzelfall Eile geboten sein, da im Rahmen der Durchsetzung der Ansprüche das Prioritätsprinzip gilt.

Seitens des OLG München wurde zudem die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte bestätigt, wonach die Verjährung der Ansprüche im Zusammenhang mit der Anlageberatung nicht bereits mit dem Erwerb, sondern erst mit Kenntnis des Anlegers von Schaden und Schädiger zu laufen beginnt. Diese Kenntnis liegt nach Einschätzung von Rechtsanwalt István Cocron frühestens dann vor, wenn der Anleger anwaltlich beraten wird.

Das OLG München äußerte zudem erhebliche Bedenken, ob der Prospekt zum Falk-Fonds 60 für eine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung ausreichend sei.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital " anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de /
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Samstag, Dezember 02, 2006

First Real Estate Grundbesitz GmbH: Zahltag 30.11.2006

Bei der First Real Estate Grundbesitz GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist am 30.11.2006 eine weitere Inhaberteilschuldverschreibung mit einem Volumen im Höhe von 4 Millionen € und versprochenen Zinsen in Höhe von 5,79 % p.a. fällig geworden.

Da bei First Real Estate in den vergangenen Monaten teilweise Probleme mit der Rückzahlung fälliger Gelder aufgetaucht sind und First Real Estate selber erhebliche Liquiditätsprobleme eingeräumt hatte, die wiederum mit Liquiditätsproblemen bei der Eco Pack GmbH begründet wurden, sollten Betroffene die Situation genau verfolgen und bei Nichtzahlung sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, um hier keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen.

Nach Ansicht des BSZ® e.V. und der BSZ®-Vertrauensanwälte besteht die Befürchtung, dass auch die am 30.11.2006 fällige Anleihe nicht fristgerecht ausbezahlt werden wird. Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, BSZ®-Vertrauensanwalt: „Auch eine am 30.09.2006 fällige Anleihe wurde von FRE noch nicht vollständig ausbezahlt, hierbei wurde Anlegern das Angebot gemacht, nur 50 % der fälligen Anlagegelder auszubezahlen und weitere 50 % erst bis zu 12 Monaten später, um eine Sanierung zu ermöglichen. Zahlreiche Anleger, die auf das Angebot nicht eingingen, erhielten dann überhaupt kein Geld, obwohl sie hierauf einen klaren rechtlichen Anspruch haben. Auch ist nicht davon auszugehen, dass sich die Liquiditätslage innerhalb weniger Wochen deutlich verbessert haben dürfte:“

Im Gegenteil dürfte eher die Gefahr einer weiteren Vermögensverschlechterung bestehen, denn die bereits bestehenden erheblichen Liquiditätsprobleme bei FRE dürften sich durch die Auszahlung der am 30.11.2006 fälligen Anleihe weiter verstärken.

Ein Indiz dafür ist auch, dass Anleger in den letzten Wochen verstärkt davon berichteten, dass sie von FRE-Mitarbeitern telefonisch zur Wiederanlage bewegt werden sollten.

Anleger sollten sich nicht auf die lange Bank schieben lassen, sondern ggf. schnell handeln. Auch für Anleger der noch nicht fälligen Anleihen besteht eventuell die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12.2006 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Donnerstag, November 23, 2006

Falk-Fonds 70 – Gesellschafter sollen Verkauf der Immobilien und Liquidation des Fonds zustimmen

Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertreten Geschädigte auch auf der Gesellschafterversammlung. Anleger sollten mögliche Rückabwicklungsansprüche wg. Falschberatung prüfen.

In den letzten Tagen erhielten sämtliche Anleger des Falk-Fonds 70 von der zuständigen Fondsverwaltung eine Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 12. Dezember in München.

Nach Ausführungen der Fondsgesellschaft kann nur noch durch einen Verkauf der Immobilien mit anschließender Liquidation des Fonds die Insolvenz und damit auch die Rückforderung der seitens der Anleger bisher erhaltener Ausschüttungen verhindert werden.

Die finanzierenden Banken, AHBR und DZ Bank habe ihre Forderungen gegenüber dem Falk-Fonds 70 bereits an Madison und Credit Suisse verkauft. Die Forderungsaufkäufer drängen daher nun auf eine schnelle Verwertung des Fondsvermögens.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte , die bereits eine Vielzahl von Anlegern des Falk-Fonds vertreten, prüfen derzeit, ob der Verkauf der Immobilien nebst anschließender Liquidation des Fonds tatsächlich die einzige Möglichkeit ist, den bereits entstandenen Schaden der Anleger noch zu begrenzen.

Daneben werden derzeit auch Ansprüche gegenüber den jeweiligen Anlageberatern geprüft, die nach Auffassung von Rechtsanwalt István Cocron die einzelnen Anleger insbesondere über die Risiken des Fonds, vor allem das Totalverlustrisiko und Risiko der Rückforderung der Ausschüttungen hätten aufklären müssen.

Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich sogar Rückabwicklungsansprüche in Betracht, so Rechtsanwalt Cocron weiter. Die Anleger müssten in diesem Fall dann so gestellt werden, als hätten Sie den Fonds nie erworben, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Sollte die Beteiligung über ein Darlehen finanziert worden sein, sollten die Anleger zudem prüfen lassen, ob ihnen nicht auch weitere Ansprüche gegenüber den finanzierenden Banken zustehen.

Die BSZ® Anlegerschutzanwälte konnten erst kürzlich wieder in zwei Entscheidungen des OLG München eine vollständige Rückabwicklung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66 gegenüber einem Anlageberater erreichen, da dieser die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Anlage an den Falk-Fonds aufgeklärt hatte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital " anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106


Samstag, November 18, 2006

Medienfonds-Branche droht Flächenbrand: Staatsanwälte nun auch bei Equity Pictures AG

Nach den Ermittlungen gegen die Fondsinitiatoren VIP Medienfonds und Apollo hat die Staatsanwaltschaft München nun auch die Equity Pictures AG ins Visier genommen. Am 9. November 2006 wurden die Geschäftsräume des Emissionshauses in Grünwald durchsucht. Grund sind nach Auffassung von BSZ® Vertrauensanwalt Jan Henning Ahrens von der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte Bremen / Berlin offenbar Fragen, die bei der Betriebsprüfung der Film KG 1 aufgetreten sind. Auch gegen die Victory Medienfonds laufen seit einigen Monaten Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.

Ahrens: „Auch bei der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG I wurde ähnlich wie dem VIP 4 – Fonds mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 %, Minimumsgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben. Da Anlass für die Ermittlungen steuerliche Fragen waren, liegt auf der Hand, dass auf die Anleger ähnliche steuerliche Probleme wie bei VIP 4 zukommen werden.

Der Vorstandssprecher der Equity Pictures AG, Andreas Thiesmeyer, hatte in einem Interview noch vor fast genau einem Jahr auf die Frage, ob er darauf wetten würde, dass die Staatsanwaltschaft nie aus ähnlichem Grund wie bei VIP auch bei ihm vor der Tür steht, mit dem Brustton der Überzeugung geantwortet, dies könne er ausschließen, da Equity Pictures streng nach den Vorgaben des Medienerlasses konzipiert sei.

Ahrens: „Die Realität belehrt ihn nun offensichtlich eines Besseren.“

Aus Ermittlerkreisen ist bekannt geworden, dass alle Medienfonds, die mit „garantieähnlichen Strukturen“ arbeiten, genauestens unter die Lupe genommen werden und Steuerfahndung sowie Staatsanwaltschaft sich hier insbesondere für die Geldflüsse interessieren.

Rechtsanwalt Ahrens rät deshalb allen Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Medienfonds investiert haben, dringend ihre Kontrollrechte gemäß den Gesellschaftsverträgen wahrzunehmen: „Kommanditisten haben ein umfangreiches Informations- und Kontrollrecht und können auch Einsicht in die Bücher und Papiere der Kommanditgesellschaft verlangen.“ Den Anlegern sei daher zu empfehlen, von diesen Kontrollrechten unverzüglich Gebrauch zu machen. Insbesondere sollten sie von den Fondsgesellschaften Abschriften der Verträge verlangen, mit denen die sog. „Schuldübernahmen“ durch die Banken geregelt werden. Außerdem sollten sie Auskünfte anfordern über den tatsächlichen Geldfluss bei den einzelnen Filmprojekten, die der Fonds finanziert hat.

Sollte sich der Verdacht der ermittelnden Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung bestätigen, droht einigen Zehntausend Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähgigkeit in Milliardenhöhe.

Equity Pictures AG hat nach eigenen Angaben ein Fondsvolumen von rund 310 Millionen Euro platziert und etwa 30 Kino- und Fernsehprojekte realisiert. Dabei musste Unternehmenssprecher Thiesmeyer allerdings einräumen, dass er selbst mit allen Fonds „noch nicht ganz zufrieden“ sei.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Equity Pictures" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Freitag, November 17, 2006

Falk-Fonds: Musterverfahren gegen Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters

Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters Nachmann an Anleger der Falk-Fonds 68 und Falk-Fonds 71 – BSZ® Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte bereiten Musterverfahren für geschädigte Anleger vor.

In den letzten Wochen erhielten sämtliche Anleger der Falk-Fonds 68 und Falk-Fonds 71 von der Kanzlei des Insolvenzverwalters Nachmann eine Aufforderung, die bisher erhaltenen Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzubezahlen.

Die Forderung des Insolvenzverwalters wird dabei auf die Vorschriften der §§ 171,172 Abs. 4 HGB gestützt.

Nach Auffassung von BSZ® Anlegerschutzanwalt István Cocron, wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass ein Anleger nicht zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn er Ausschüttungen aufgrund einer im guten Glauben errichteten Bilanz im guten Glauben als Gewinn bezogen hat.

Nach derzeitigem Kenntnisstand dürften die Voraussetzungen für die Gutgläubigkeit bei einer Vielzahl von betroffenen Anlegern vorliegen. Eine Rückforderung der bisher erhaltenen Ausschüttungen würde sodann nach § 172 Abs. 5 HGB scheitern.

Überdies wurde eine Vielzahl der Anleger beim Erwerb der Beteiligung über die Gefahr einer möglichen Rückforderung von Ausschüttungen nicht aufgeklärt. Zudem erfolgte oftmals auch keine Aufklärung darüber, welche Risiken insgesamt mit der Beteiligung verbunden sind. So wurden viele Anleger nicht auf das Risiko eines Totalverlustes und auf die fehlende bzw. sehr eingeschränkte Fungibilität (Weiterveräußerbarkeit) der Fonds hingewiesen.

Ungeachtet vorstehender Ausführungen ist überaus fraglich, ob die Haftungsvoraussetzungen der Anlegers nach §§ 171,172 HGB überhaupt bzw. in der geforderten Höhe vorliegen. Anleger sollten daher prüfen, ob Sie sich gegen die Forderungen des Insolvenzverwalters nicht doch wirksam verteidigen können.

Die BSZ® Vertrauensanwälte CLLB, die bereits eine Vielzahl von Anlegern des Falk-Fonds 68 und Falk-Fonds 71 vertreten, prüfen daher derzeit, ob im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geklärt werden kann, ob die einzelnen Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttung verpflichtet werden können.

Ansonsten werden derzeit natürlich auch Ansprüche gegenüber den jeweiligen Anlageberatern geprüft, die nach Auffassung von Rechtsanwalt István Cocron die einzelnen Anleger auch über das Risiko der Rückforderung der Ausschüttungen hätten aufklären müssen.

Sofern keine vollständige Aufklärung über die Risiken einer Anlage erfolgt, kommen grundsätzlich Rückabwicklungsansprüche in Betracht, so Rechtsanwalt Cocron weiter.

Die BSZ® Vertrauensanwälte aus der Kanzlei CLLB konnten erst kürzlich wieder in zwei Entscheidungen des OLG München eine vollständige Rückabwicklung von Beteiligungen am Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66 gegenüber einem Anlageberater erreichen, da dieser die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Anlage an den Falk-Fonds aufgeklärt hatte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Falk Capital " anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Donnerstag, November 16, 2006

Wer ist der richtige Anwalt?

Es gibt immer wieder Situationen die es unumgänglich machen, sich durch einen sachkundigen Anwalt beraten oder vertreten zu lassen. Zitat eines Betroffenen: "Ein Anwalt ist die fast einzige Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen privaten und geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch dadurch zu seinem Recht zu kommen. Oder aber nicht -, wenn man an denfalschen Anwalt gerät“, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg).

Der Anwalt handelt immer nur zugunsten seines Mandanten, dazu ist er vom Gesetz verpflichtet. Er darf keine sonstigen Interessen wahrnehmen wie beispielsweise ein Bankberater, Versicherungsvertreter oder KFZ-Reparateur. Der Anwalt ist absolut unabhängig, loyal und verschwiegen.Wenn man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, egal ob bei einem Fahrlehrer, Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt, lässt man sich von dem Anbieter normalerweise über Vorgehensweise, Referenzen, Zeitrahmen und Kosten informieren. Sind die erhaltenen Informationen unbefriedigend, sucht man einen anderen Anbieter auf.

Diese reinen Orientierungsgespräche können im Normalfall keine Kosten auslösen. Dass dies bei vielen Anwälten nicht so ist, dokumentieren die täglich beim BSZ® e.V. eingehenden Anrufe. Um solche Vorkommnisse auszuschließen, verweist der BSZ® e.V. auf den von ihm extra für dieOrientierungsphase bei der Anwaltssuche entwickelten Orientierungsschein, den sich der Ratsuchende vom Anwalt unterschreiben lassen sollte. Er stellt sicher, dass der Ratsuchende zunächst nur eine allgemeine Orientierungshilfe haben möchte und keine kostenpflichtige Rechtsberatung. Die Orientierungshilfe ist kostenlos. Außerdem wird der Anwalt um Auskunft gebeten, ob er ähnliche Fälle schon erfolgreich abgewickelt hat. Damit ist für den Ratsuchenden gewährleistet, dass er eine zuverlässige Information über die Sachkenntnis des Anwalts erhält und dass ihm keine überraschende Gebührenrechnung ins Haus flattern kann.

Der Ratsuchende sollte nach den voraussichtlich entstehenden Kosten fragen. Fragen sollte er auch, ob der Anwalt ähnliche Fälle schon erfolgreich bearbeitet hat. Ebenso ist die Frage wichtig, ob er sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Auf keinen Fall sollte voreilig eine Vollmacht unterschrieben werden.

Wer sich selbst "nicht traut" erst einmal eine unverbindliche Orientierung vom Anwalt einzufordern, kann sich gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten und mit 0.55 Euro frankierten und adressierten Rückumschlags einen BSZ® Orientierungsschein zur Vorlage beim Anwalt zuschicken lassen. Wichtig ist, dass man dann einen Termin zu einem Orientierungsgespräch und nicht zu einer Rechtsberatung vereinbart.

Selbst der bekannte Düsseldorfer Strafverteidiger Rüdiger Spormann sagt auf seiner Internetseite (www.spormann.de ), dass kein vernünftiger Anwalt es einem Ratsuchenden übel nimmt, wenn er von vornherein sagt, dass das Gespräch zunächst nur der Klärung dienen soll, welchem Rechtsanwalt er das Mandat übertragen möchte.

Hilfreich bei der Anwaltsuche sind auch die Homepages der Anwaltskanzleien im Internet. Als vorbildlich betrachtet es der BSZ® e.V. wenn Anwälte dort ihre Kanzleiethik öffentlich machen, wie zum Beispiel die Kanzlei Friedrich und Dr. Friedrich in Babenhausen www.kanzlei-friedrich.eu. Unter anderem ist dort zu lesen:

„Sie erfahren von uns die Wahrheit. - Die Ausrede "Der Chef ist gerade nicht da!", obwohl er nebenan sitzt, werden Sie von unserer Kanzlei nicht hören. - Zusagen werden eingehalten (zum Beispiel versprochene Rückrufe).- Zwielichtige Tipps können Sie von uns nicht erwarten. - Im Gespräch mit Ihnen haben wir Zeit - Ihre Sache ist uns wichtig. - Wenn Ihre Sache nach unserer pflichtgemäßen Beurteilung wenig oder keine Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen das offen.- Die Frage unserer Vergütung ist auch für Sie wichtig. Deshalb können Sie über unsere Vergütung gleich bei Mandatsbeginn mit uns sprechen, falls wir dies - wie häufig - nicht schon von uns aus tun.- Fremdgelder werden in der Regel durch electronic banking noch am Tag des Eingangs weitergeleitet.- Ggf. überzahlte Gebühren erstatten wir ohne Aufforderung zurück.- Rechnungen an uns werden unverzüglich, meist noch am Tag des Eingangs, beglichen.“

Es gibt natürlich auch Rechtsanwälte die den BSZ® Orientierungsschein ablehnen. Das ist deren gutes Recht. Die Mandanten sind die Kunden, also liegt es an ihnen welche Schlüsse Sie daraus ziehen.

Der BSZ® e.V. (Gründungsjahr 1998) hat sich mit seinem Anwaltssuchdienst und mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Rechtsuchenden und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Seit 1999 können Verbraucher in die Qualitätsstandards der eingetragenen Marke „BSZ“ vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern. So arbeitet der BSZ® e.V. zum Beispiel im Bereich Kapitalanlagerecht nach Meinung von Marktbeobachtern mit Kanzleien zusammen die zu den besten in Deutschland gehören.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Mittwoch, November 15, 2006

Steuerfahndung bei Equity Pictures!!

Nach den Ungereimtheiten bei VIP und Apollo gerät nun mit Equity Pictures erneut ein Medienfondsanbieter ins Visier der Staatsanwaltschaft!

Wie das „fondstelegramm“ des renommierten Journalisten Stefan Loipfinger in seiner Ausgabe vom 10.11.2006 mitteilt, haben Vertreter der Staatsanwaltschaft München und Beamte der Steuerfahndung am 09.11.006 die Geschäftsräume der in München ansässigen Medienfonds-Initiatorin Equity Pictures durchsucht.

Die Ermittlungen könnten damit zusammen hängen, dass Equity Pictures in den USA bei einigen Filmen mit den gleichen Produktionsfirmen zusammen gearbeitet hat, wie die Mitbewerber, bei denen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen laufen.

Laut „fondstelegramm“ hat der ermittelnde Staatsanwalt angedeutet, dass während der Betriebsprüfung der KG 1 Fragen aufgetaucht seien.

Wie bei anderen betroffenen Anbietern bekannt, könnte dies, sollten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, dass hier steuerrelevante Vorfälle nicht sachgerecht behandelt wurden, zu äußerst unangenehmen Konsequenzen für die Anleger führen mit im schlimmsten Fall Aberkennung der steuerlichen Verluste.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Equity Pictures" anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Dienstag, November 14, 2006

Atlas Fonds: Viele Finanzierungen laufen aus – vor Verlängerung oder Rückzahlung Rechtsrat einholen

Ende der 80’er und in den 90’er Jahren wurden zahlreiche Beteiligungen an Atlas Immobilienfonds verkauft. Die Vertriebsmitarbeiter vermittelten regelmäßig auch das passende Darlehen z.B. bei der Kreissparkasse Waiblingen, bei der Sparkasse Karlsruhe oder bei der Volksbank Ludwigsburg. Ein Teil der Darlehen läuft in diesen Monaten aus. Das bietet den betroffenen Anlegern den Anlass, um die Wirksamkeit der Darlehensverträge überprüfen zu lassen.

Nach Erkenntnissen der BSZ® Vertrauensanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar wurden zahlreiche Finanzierungen im Rahmen einer so genannten Haustürsituation vermittelt. Wenn dabei nicht ordnungsgemäß über das in diesen Fällen bestehende Widerrufsrecht belehrt wurde, kann der Bankkunde das Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch widerrufen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, muss der Kunde das Darlehen nicht zurückbezahlen und kann sogar noch die bereits gezahlten Zinsen abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurück verlangen. Im Gegenzug muss er der Bank die Fondsanteile anbieten.

Die Chancen für eine solche Rückabwicklung stehen nicht schlecht: Einige Darlehensverträge enthalten nämlich überhaupt keine Widerrufsbelehrung. Andere Verträge enthalten zwar Informationen über das Widerrufsrecht. Diese entsprechen aber oftmals nicht den Anforderungen des damals geltenden Haustürwiderrufsgesetzes. So befand z.B. das LG Karlsruhe eine Widerrufsbelehrung, die die Sparkasse Karlsruhe verwendet hatte, als fehlerhaft (Urteil vom 03.04.2006, Az. 11 O 20/05).

BSZ® Anlegerschutzanwalt von Buttlar rät allen betroffenen Anlegern, die Rechtslage überprüfen zu lassen: „Den meisten Anlegern wird erst richtig klar, dass die Fondsanteile unverkäuflich sind, wenn sie das Darlehen zurückzahlen sollen. In dieser Situation kann der Widerruf des Darlehensvertrages eine willkommene Ausstiegsmöglichkeit liefern.“

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Atlas Fonds“ beraten lassen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Freitag, November 10, 2006

WBG Leipzig-West AG: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage!

Die Staatsanwaltschaft Leipzig teilt mit, dass gegen den Hauptaktionär der WBG, Jürgen Schlögel, sowie gegen den Vorstand der WBG, Pierre Klusmeyer, Anklage wegen Insolvenzverschleppung und Anlagebetruges in besonders schwerem Fall erhoben worden ist.

Bei den bisher ermittelten Fällen ist laut Angabe der Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von 26 Millionen € entstanden, dies jedoch nur für die Fälle aus dem Jahr 2006!!! Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann teilte laut ddp mit, dass für die vorangegangenen Jahre noch weitere Ermittlungen vorgenommen werden müssten. Auch würden noch Ermittlungen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates und gegen Wirtschaftsprüfer laufen. Außerdem seien im Zuge der Insolvenzverwaltung laut Staatsanwaltschaft Vermögenswerte in Höhe von 3,5 Mio. € gesichert worden, die den Gläubigern zukommen sollten.

„Die Befürchtungen, dass hier ein schwerer Fall von Kapitalanlagebetrug vorliegt, scheinen sich hiermit zu bestätigen“, so Rechtsanwalt Walter Späth, BSZ®-Vertrauensanwalt, dessen Kanzlei bereits etliche Klagen auf Schadensersatz gegen Verantwortliche der Pleite eingereicht hat.

Ende November 2006 findet in Leipzig auch eine Gläubigerversammlung statt, bei der der Insolvenzverwalter neue Informationen bereit halten wird.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:

Donnerstag, November 09, 2006

Fiskus verweigert dem Mediastream IV die prospektierten steuerlichen Verlustzuweisungen

Im Jahr 2003 legte die Ideenkapital die Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Vermarktungs KG (Mediastream IV) als steuerlich neu konzipierte Variante eines Medienfonds auf. Neuartig an der Fondskonstruktion ist, dass der Fonds sich nicht an den Herstellungskosten eines Films sondern lediglich an deren Vermarktungskosten beteiligt.

Geworben wurden die ca. 4.700 Anleger mit einer Nominalbeteiligung von insgesamt € 231 Mio. meistens mit dem Argument, dass die Fondskonstruktion steuerlich abgesichert sei. Insbesondere wurde seitens den als Vermittlern auftretenden Banken gegenüber ihren Kunden geäußert, dass diesen bereits im Jahr der Zeichnung 2003 steuerliche Verlustzuweisungen i.H.v. 130 % der Einlagesummen zugeschrieben werden. Dies obwohl bereits im Oktober 2003 die Fachpresse auf die Gefahr einer fehlenden Anerkennung der steuerlichen Verlustzuweisungen durch die Finanzverwaltung hinwies.

Mitunter wurde auch mit dem Argument geworben, dass das zuständige Finanzamt München III den steuerlichen Sofortabzug bereits bestätigt habe. Tatsächlich soll das Finanzamt München III jedoch im Herbst 2003 und somit vor Beendigung der Platzierung des Mediastream IV auf die Möglichkeit der Nichtanerkennung der prospektierten steuerlichen Verlustzuweisungen hingewiesen haben.

Nach Auskunft der Münchner Rechtsanwälte und BSZ® Vertrauensanwälte Mattil & Kollegen ergeben sich hieraus u.U. Schadensersatzansprüche gegen eine Reihe von Beteiligten. Zu denken ist insbesondere an die Initiatorin und Prospektherausgeberin des Fonds, die anteilsfinanzierenden Banken, die steuerlichen Berater der Gesellschaft sowie die Banken, die die Beteiligungen ihren Kunden als steuerlich abgesicherte Kapitalanlagen vermittelt haben. Da gegenüber jedem der Anspruchsgegner unterschiedliche Verjährungszeitpunkte zu beachten sind, empfehlen die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte bestehende Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Mediastream“ anschließen.Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:


Montag, November 06, 2006

Victory-Medienfonds vor dem Aus - Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Nach eigenen Angaben hat die Victory Media AG, der Dachgesellschaft diverser Victory-Media Fonds, nun Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Kempten gestellt. Zuvor hatten mehrere Aufsichtsräte der Gesellschaft im Zuge der seit geraumer Zeit bestehenden Turbulenzen ihren Aufsichtsratsposten niedergelegt, die danach von Familienmitgliedern des Victory-Media AG-Vorstands und Initiators der 24 Medienfonds besetzt wurden. Auch der Initiator selbst hat seinen Vorstandsposten bei der Victory Media AG sowie seine Geschäftsführertätigkeit für weitere Victory-Firmen an seinen Schwiegersohn bzw. einen Neffen abgegeben.

In die Victory-Mediafonds mit einem Gesamtvolumen von fast einer halben Milliarde EURO hatten insgesamt etwa 8500 Anleger ihr Kapital investiert. Schon seit einiger Zeit führt die Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wegen des Verdachts des Betrugs, der Untreue und der Steuerhinterziehung, nachdem von der Kanzlei Mattil & Kollegen bereits im Oktober 2005 Strafanzeige erstattet worden war.

Auf den Gesellschafterversammlungen für die Fonds, 11, 12, 16, 18, 19, 20 (Jubiläumsfonds), 21, 22 und Millennium I + II war offenbar geworden, dass der Initiator zusammen mit einigen in- und ausländischen Geschäftpartnern ein undurchsichtiges Firmengeflecht aufgebaut hatte, in dem insbesondere bei der Verteilung von Vertriebsprovisionen Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren.

Im besonderen Blickpunkt steht hierbei die holländische Firma Global Entertainment B.V mit Sitz in Amsterdam, deren "Besitzerin" eine Firma Global Production B.V. mit Sitz auf Curacao, niederländische Antillen, ist. Dem mit der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer war aufgefallen, dass die Jahresabschlüsse fast ausschließlich aus Forderungen gegen diese Firma Global Entertainment Production Holland B.V. bestanden.

Zahlreiche Vertriebs- und Produktionsverträge wurden seitens der VICTORY Fonds über die Firma Global abgeschlossen. Wozu die Zwischenschaltung der Firma Global erforderlich war, ist nicht ersichtlich. Stattdessen hätte man sich ohne die Zwischenschaltung der Firma Global enorme Vertriebsprovisionen sparen und ggf. für die Fondsgesellschaften bessere Verträge aushandeln können. Der Wirtschaftsprüfer äußerte in einer Gesellschafterversammlung, dass sämtliche VICTORY-Fonds vermutlich mehr als 30 Mio. Euro an Forderungen gegen die Firma Global hätten. Darüber hinaus sollen erst ab dem 20. Fonds die prospektierten Garantien tatsächlich bestanden haben, für die vorher aufgelegten Fonds sollen keine Garantien - obwohl dies prospektiert war - vorgelegen haben. Auch sollen zum Teil Versicherungsprämien für eine Erlösausfallversicherung geleistet worden sein, obwohl die Fa. Global den Abschluss einer solchen Versicherung bislang gar nicht nachgewiesen hat. Außerdem dauert die Betriebsprüfung schon seit Jahren an. Es ist sogar mit der Aberkennung der Verlustzuweisungen zu rechnen.

Geschädigte Anleger sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umgehend prüfen lassen. Rechtsschutzversicherungen sind grundsätzlich zur Übernahme der hierfür anfallenden Kosten eintrittspflichtig.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Victory“ anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft: