Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes kapital-markt intern („k-mi“) ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen DABAG-Verantwortliche. Sie sollen Anleger betrogen und die eingesammelten Anlegergelder veruntreut haben. Gegen zwei Geschäftsführer wurde Haftbefehl erlassen.
Die DABAG warb für Private Equity-Geschäfte. Die Anlegergelder sollten in Start-Ups in den Bereichen Biotechnik, Medizin und Computertechnik investiert werden. Die Gesellschaft behauptete, dass es bereits genüge, wenn eines der ausgewählten Unternehmen mit seinen Entwicklungen wirtschaftlichen Erfolg habe. Dann steige der Wert der Beteiligung um ein Vielfaches.
17.000 Anleger glaubten den Unternehmensverantwortlichen und investierten ca. € 8 Mio. Davon werden sie möglicherweise nichts wieder sehen. Der Verlust wäre vermeidbar gewesen. k-mi warnte die Anleger bereits im Jahre 2003 mit den Worten „Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußersten Vorsicht."
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vermittler verpflichtet, die Kunden über negative Presseberichte zu informieren. Wenn er die Pflicht verletzt, haftet er. Deshalb können möglicherweise alle Anleger, die nicht auf die Berichte in k-mi hingewiesen worden, den Vermittler in Regress nehmen.“
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die DABAG warb für Private Equity-Geschäfte. Die Anlegergelder sollten in Start-Ups in den Bereichen Biotechnik, Medizin und Computertechnik investiert werden. Die Gesellschaft behauptete, dass es bereits genüge, wenn eines der ausgewählten Unternehmen mit seinen Entwicklungen wirtschaftlichen Erfolg habe. Dann steige der Wert der Beteiligung um ein Vielfaches.
17.000 Anleger glaubten den Unternehmensverantwortlichen und investierten ca. € 8 Mio. Davon werden sie möglicherweise nichts wieder sehen. Der Verlust wäre vermeidbar gewesen. k-mi warnte die Anleger bereits im Jahre 2003 mit den Worten „Aufgrund der dilettantischen Prospektierung und des Risikos, dass das gesamte Fondsvolumen für Managementgebühren draufgeht, raten wir zur äußersten Vorsicht."
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Vermittler verpflichtet, die Kunden über negative Presseberichte zu informieren. Wenn er die Pflicht verletzt, haftet er. Deshalb können möglicherweise alle Anleger, die nicht auf die Berichte in k-mi hingewiesen worden, den Vermittler in Regress nehmen.“
Betroffene Anleger können sich ab sofort der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „DABAG“ anschließen. Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen