Nach den Ermittlungen gegen die Fondsinitiatoren VIP Medienfonds und Apollo hat die Staatsanwaltschaft München nun auch die Equity Pictures AG ins Visier genommen. Am 9. November 2006 wurden die Geschäftsräume des Emissionshauses in Grünwald durchsucht. Grund sind nach Auffassung von BSZ® Vertrauensanwalt Jan Henning Ahrens von der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte Bremen / Berlin offenbar Fragen, die bei der Betriebsprüfung der Film KG 1 aufgetreten sind. Auch gegen die Victory Medienfonds laufen seit einigen Monaten Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Augsburg.
Ahrens: „Auch bei der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG I wurde ähnlich wie dem VIP 4 – Fonds mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 %, Minimumsgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben. Da Anlass für die Ermittlungen steuerliche Fragen waren, liegt auf der Hand, dass auf die Anleger ähnliche steuerliche Probleme wie bei VIP 4 zukommen werden.
Der Vorstandssprecher der Equity Pictures AG, Andreas Thiesmeyer, hatte in einem Interview noch vor fast genau einem Jahr auf die Frage, ob er darauf wetten würde, dass die Staatsanwaltschaft nie aus ähnlichem Grund wie bei VIP auch bei ihm vor der Tür steht, mit dem Brustton der Überzeugung geantwortet, dies könne er ausschließen, da Equity Pictures streng nach den Vorgaben des Medienerlasses konzipiert sei.
Ahrens: „Die Realität belehrt ihn nun offensichtlich eines Besseren.“
Aus Ermittlerkreisen ist bekannt geworden, dass alle Medienfonds, die mit „garantieähnlichen Strukturen“ arbeiten, genauestens unter die Lupe genommen werden und Steuerfahndung sowie Staatsanwaltschaft sich hier insbesondere für die Geldflüsse interessieren.
Rechtsanwalt Ahrens rät deshalb allen Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Medienfonds investiert haben, dringend ihre Kontrollrechte gemäß den Gesellschaftsverträgen wahrzunehmen: „Kommanditisten haben ein umfangreiches Informations- und Kontrollrecht und können auch Einsicht in die Bücher und Papiere der Kommanditgesellschaft verlangen.“ Den Anlegern sei daher zu empfehlen, von diesen Kontrollrechten unverzüglich Gebrauch zu machen. Insbesondere sollten sie von den Fondsgesellschaften Abschriften der Verträge verlangen, mit denen die sog. „Schuldübernahmen“ durch die Banken geregelt werden. Außerdem sollten sie Auskünfte anfordern über den tatsächlichen Geldfluss bei den einzelnen Filmprojekten, die der Fonds finanziert hat.
Sollte sich der Verdacht der ermittelnden Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung bestätigen, droht einigen Zehntausend Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähgigkeit in Milliardenhöhe.
Equity Pictures AG hat nach eigenen Angaben ein Fondsvolumen von rund 310 Millionen Euro platziert und etwa 30 Kino- und Fernsehprojekte realisiert. Dabei musste Unternehmenssprecher Thiesmeyer allerdings einräumen, dass er selbst mit allen Fonds „noch nicht ganz zufrieden“ sei.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Equity Pictures" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Ahrens: „Auch bei der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG I wurde ähnlich wie dem VIP 4 – Fonds mit einer Anteilsfinanzierung von ca. 45 %, Minimumsgarantien und bankverbürgten Sicherheiten geworben. Da Anlass für die Ermittlungen steuerliche Fragen waren, liegt auf der Hand, dass auf die Anleger ähnliche steuerliche Probleme wie bei VIP 4 zukommen werden.
Der Vorstandssprecher der Equity Pictures AG, Andreas Thiesmeyer, hatte in einem Interview noch vor fast genau einem Jahr auf die Frage, ob er darauf wetten würde, dass die Staatsanwaltschaft nie aus ähnlichem Grund wie bei VIP auch bei ihm vor der Tür steht, mit dem Brustton der Überzeugung geantwortet, dies könne er ausschließen, da Equity Pictures streng nach den Vorgaben des Medienerlasses konzipiert sei.
Ahrens: „Die Realität belehrt ihn nun offensichtlich eines Besseren.“
Aus Ermittlerkreisen ist bekannt geworden, dass alle Medienfonds, die mit „garantieähnlichen Strukturen“ arbeiten, genauestens unter die Lupe genommen werden und Steuerfahndung sowie Staatsanwaltschaft sich hier insbesondere für die Geldflüsse interessieren.
Rechtsanwalt Ahrens rät deshalb allen Anlegern, die in den vergangenen Jahren in Medienfonds investiert haben, dringend ihre Kontrollrechte gemäß den Gesellschaftsverträgen wahrzunehmen: „Kommanditisten haben ein umfangreiches Informations- und Kontrollrecht und können auch Einsicht in die Bücher und Papiere der Kommanditgesellschaft verlangen.“ Den Anlegern sei daher zu empfehlen, von diesen Kontrollrechten unverzüglich Gebrauch zu machen. Insbesondere sollten sie von den Fondsgesellschaften Abschriften der Verträge verlangen, mit denen die sog. „Schuldübernahmen“ durch die Banken geregelt werden. Außerdem sollten sie Auskünfte anfordern über den tatsächlichen Geldfluss bei den einzelnen Filmprojekten, die der Fonds finanziert hat.
Sollte sich der Verdacht der ermittelnden Staatsanwaltschaften und Steuerfahndung bestätigen, droht einigen Zehntausend Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähgigkeit in Milliardenhöhe.
Equity Pictures AG hat nach eigenen Angaben ein Fondsvolumen von rund 310 Millionen Euro platziert und etwa 30 Kino- und Fernsehprojekte realisiert. Dabei musste Unternehmenssprecher Thiesmeyer allerdings einräumen, dass er selbst mit allen Fonds „noch nicht ganz zufrieden“ sei.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
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