Donnerstag, Dezember 07, 2006

Durchschaubares Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation

Wie der BSZ® e.V. (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein, Dieburg) mitteilt haben einige Fonds-Anbieter, die Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren sind, nun eine neue Methode entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können: In einem Rundschreiben an Anleger werden Anwälte als „gierig“ und in ähnlicher Weise diffamiert. Zugleich wird ein klageabweisendes Urteil erster Instanz verschickt und damit der Eindruck erweckt, als würden solche Klagen stets abgewiesen werden. Dabei wird jedoch verschwiegen, dass ein Urteil zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten zum Schadensersatz verurteilt hat.

In einem aktuellen Beispielsfall stehen folgende Fakten fest:
Gegen die Geschäftsführer wird ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft geführt. Von den eingesammelten Anlegergeldern haben sich die Prospektinitiatoren mehrere Mio. Euro Gebühren und sonstige „weiche Kosten“ genehmigt (soviel zur Gier).

Die Anleger stellen berechtigte Fragen: Was ist der Grund für das Ermittlungsverfahren, wie ist das Geld der Anleger verwendet worden? Statt Antworten erhalten die Anleger Briefe mit Hetzkampagnen über Rechtsanwälte.

Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen. Stattdessen werden sie weiterhin systematisch desinformiert.

Die Geschäftsführung eines Filmfonds hetzt auch gegen den BSZ® e.V. BSZ® Vorstand Horst Roosen meint hierzu: „Gegen uns wird kein Ermittlungsverfahren geführt, gegen die betreffenden Geschäftsführer die gegen uns hetzen, schon. Nachdem die Staatsanwalschaft dort vorstellig geworden ist, muss auch ein Anfangsverdacht bestehen. Anleger sollten daher prüfen, ob sie der Geschäftsführung noch vertrauen können.“

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob der Kapitalanleger tatsächlich ein Lebewesen ist dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann? Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Milliardenbeträge für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Stattdessen sollte umgehend ein im Kapitalanlagerecht erfahrener Anwalt aufgesucht werden. Auch eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger, sofern Sie von Rechtsanwälten geführt wird und keine Erfolgsprovisionen abkassiert, ist immer eine gute Adresse.

BSZ® e.V. Gr.-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg,
Telefon . 06071-823780 Fax: 23295
e-mail: BSZ-ev@t-online.de
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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