Dienstag, Dezember 19, 2006

Anklage gegen VIP-Medienfonds-Initiator erhoben. Anwalt: „Größtes Steuerstrafverfahren in Deutschland.“

Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, erhoben. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts München heute auf Nachfrage. „Das wird das größte Steuerstrafverfahren in Deutschland“, meint Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KTAG aus Bremen.

Nach seinen Angaben hatte die Steuerfahndung München kürzlich ihren umfangreichen Abschlussbericht zu den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 vorgelegt, auf den sich die Anklage jetzt stützt. VIP-Geschäftsführer Schmid soll den größten Teil des Anlagevolumens von mehr als 630 Millionen Euro prospektwidrig nicht in Filmproduktionen investiert und damit Steuerhinterziehung begangen haben. Der Anfangsverdacht gegen den Fondsinitiator habe sich „vollumfänglich“ bestätigt, heißt es laut Gieschen in dem mehr als 100 Seiten starken Papier der Fahnder. Schmid sitzt seit Ende September 2005 in Haft. Die Anleger seiner Fonds müssen nun mit Rückforderungen der Finanzämter in Höhe von insgesamt mindestens 300 Millionen Euro rechnen. Schmid wird außerdem Betrug und Untreue vorgeworfen.

Die dubiosen Fonds sind bundesweit mehr als 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. Denn offenbar sind nur etwa 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich in die konkrete Produktion von TV- und Kinofilmen geflossen. Der Rest wurde wie Festgeld bei Banken geparkt. Die Fonds wurden als so genannte „Garantiefonds“ vertrieben. Gieschen: „Das wird nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile nachträglich aberkannt und Nachzahlungen in erheblicher Höhe auf jeden einzelnen Anleger zukommen werden.“ Außerdem würde der Fiskus noch sechs Prozent Zinsen und Säumniszuschläge verlangen.

Schmid ist unter anderem an erfolgreichen Produktionen wie „Das Parfum“ und „Die Nibelungen“ beteiligt, hatte aber auch eine ganze Reihe von Filmen finanziert, die an den Kinokassen durchgefallen sind. Für das Jahr 2005 mussten die Anleger bereits auf Ausschüttungen verzichten. Rechtsanwalt Gieschen sieht sich durch die bayerischen Steuerfahnder bestätigt, die in ihrem Abschlussbericht obendrein feststellen, dass die atemberaubenden Renditeprognosen bei den VIP-Fonds „reine Fiktion“ waren: „Auch die Steuerbehörden sind der Auffassung, dass die Verantwortlichen an Hand der Erfahrungen aus ihren ersten beiden Filmfonds hätten wissen müssen, dass die behaupteten Erlösprognosen nicht erzielt werden.“

Schmid selbst hat stets alle Schuld von sich gewiesen, allerdings blieben mehrere Haftbeschwerden seiner Anwälte erfolglos.

Laut Gieschen waren auch die finanzierenden Banken in die zweifelhafte Struktur der VIP-Fonds eingeweiht: „Es zeichnet sich ab, dass die Bayerische HypoVereinsbank grundsätzlich als Prospektverantwortliche angesehen werden kann.“ Diese Prospektverantwortlichheit der HypoVereinsbank könne sich daraus ergeben, dass sie einerseits schuldübernehmende Bank der Medienfonds war, zum anderen einen Teil der Anlegergelder als obligatorische Darlehen einbrachte. Die KTAG Rechtsanwälte haben neben der HypoVereinsbank auch die Dresdner Bank auf Schadenersatz verklagt. Prospektverantwortlichkeit ist Voraussetzung für eine Schadenersatzpflicht. Weiter richtet sich eine Klage gegen die Commerzbank, die den Vertrieb der VIP-Medienfonds übernommen hatte.

Nach den VIP-Fonds sind in den vergangenen Monaten auch andere Medienfonds in die Krise geraten. Inzwischen hat unter anderem die Victory Media AG Insolvenz angemeldet. Hier läuft gegen Verantwortliche seit geraumer Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betruges.

Ebenfalls im Visier von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft sind die Apollo Media GmbH und die Equity Pictures AG, deren Geschäftsräume ebenfalls durchsucht worden sind. Equity hatte in den USA mit denselben Produktionsfirmen zusammengearbeitet, die im Fokus der VIP-Ermittler stehen, Apollo soll ein ähnliches Geschäftsmodell wie VIP betrieben haben.

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen erwartet deshalb nichts Gutes: „Alle Anleger, die in so genannte Garantiefonds investiert haben, müssen demnächst höchstwahrscheinlich mit unliebsamen Überraschungen rechnen.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

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