Bei der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG und auch bei der DM Beteiligungen AG, beide insolvent, sollten Anleger in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass noch in diesem Jahr die Verjährung ihrer Ansprüche aus Prospekthaftung drohen könnte, denn diese verjähren nach der geltenden Rechtsprechung in sechs Monaten seit Kenntnis des Prospektmangels.
Da die Insolvenzen am 19.06.06 sowie am 27.06.06 erfolgten, ist es nicht ausgeschlossen, dass also eventuell schon zum Jahresende die Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung droht, beim BSZ® e.V. gehen daher zahlreiche Anfragen von Anlegern ein, wie sie sich hierbei verhalten sollen.
Da die Insolvenzquote laut Auskunft der Insolvenzverwalter bei beiden Unternehmen voraussichtlich niedrig ausfallen wird, müssen Anleger also, wenn sie ihr Geld zum Großteil zurück haben wollen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen und gegen diese eventuell Klage erheben.
Sollten Anleger dies also tun? Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt: „Betroffene sollten berücksichtigen, dass durchaus ein hohes Vollstreckungsrisiko besteht. Das heißt, selbst wenn z.B. eine Klage, die den Anleger viel Geld kostet, gewonnen werden sollte, besteht die Gefahr, dass bei den Verantwortlichen „nichts zu holen“ ist, da diese einfach offiziell nicht mehr genügend Geld haben, um Schadensersatzansprüche zu bedienen.“ Hierbei sollten Anleger auch in ihre Überlegungen mit einfließen lassen, dass der Insolvenzverwalter Dr. Flöther das Vermögen des Hauptaktionärs Jürgen Schlögel arrestiert hat, da auch der Insolvenzverwalter noch Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen Schlögel geltend machen will.
Bei dem Vorstand Herrn Klusmeyer sieht es wohl so aus, dass dieser, wie eine eigens vom BSZ® e.V. eingeholte Bonitätsprüfung ergab, auch nicht übermäßig „flüssig“ ist, so dass den Anlegern auch hier droht, auf ihren Schadensersatzansprüchen „sitzen zu bleiben. „Die Entscheidung, ob nun z.B. geklagt wird, oder nicht, muss jeder Anleger selber treffen und für sich selber Chancen und Risiken genau abwägen. Wir raten jedoch Anlegern, die die Kosten selber finanzieren müssten, von einer eventuellen Prospekthaftungsklage eher ab, da wir das Risiko als zu hoch einschätzen, dass die Betroffenen hierbei schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen,“ so Rechtsanwalt Späth weiter.
Etwas anders sieht es bei Betroffenen aus, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen. Wenn eine solche Rechtsschutzversicherung auf die Risiken hingewiesen wird und Deckungsschutz erteilt, sollte der Anleger es versuchen. Das Vollstreckungsrisiko bleibt ihm dann zwar nach wie vor, da er jedoch kein Kostenrisiko hat, ist dies in solchen Fällen eher verschmerzbar.
„Auch sollten Geschädigte in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass bei der WBG und DM voraussichtlich nicht nur Ansprüche aus Prospekthaftung bestehen, sondern höchstwahrscheinlich auch aus unerlaubter Handlung und Kapitalanlagebetrug. Diese verjähren aber definitiv noch nicht zum Jahresende“ so Späth weiter.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Da die Insolvenzen am 19.06.06 sowie am 27.06.06 erfolgten, ist es nicht ausgeschlossen, dass also eventuell schon zum Jahresende die Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung droht, beim BSZ® e.V. gehen daher zahlreiche Anfragen von Anlegern ein, wie sie sich hierbei verhalten sollen.
Da die Insolvenzquote laut Auskunft der Insolvenzverwalter bei beiden Unternehmen voraussichtlich niedrig ausfallen wird, müssen Anleger also, wenn sie ihr Geld zum Großteil zurück haben wollen, Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen und gegen diese eventuell Klage erheben.
Sollten Anleger dies also tun? Hierzu Rechtsanwalt Walter Späth, MSc (R.E.), Partner bei Dr. Rohde & Späth und BSZ®-Vertrauensanwalt: „Betroffene sollten berücksichtigen, dass durchaus ein hohes Vollstreckungsrisiko besteht. Das heißt, selbst wenn z.B. eine Klage, die den Anleger viel Geld kostet, gewonnen werden sollte, besteht die Gefahr, dass bei den Verantwortlichen „nichts zu holen“ ist, da diese einfach offiziell nicht mehr genügend Geld haben, um Schadensersatzansprüche zu bedienen.“ Hierbei sollten Anleger auch in ihre Überlegungen mit einfließen lassen, dass der Insolvenzverwalter Dr. Flöther das Vermögen des Hauptaktionärs Jürgen Schlögel arrestiert hat, da auch der Insolvenzverwalter noch Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen Schlögel geltend machen will.
Bei dem Vorstand Herrn Klusmeyer sieht es wohl so aus, dass dieser, wie eine eigens vom BSZ® e.V. eingeholte Bonitätsprüfung ergab, auch nicht übermäßig „flüssig“ ist, so dass den Anlegern auch hier droht, auf ihren Schadensersatzansprüchen „sitzen zu bleiben. „Die Entscheidung, ob nun z.B. geklagt wird, oder nicht, muss jeder Anleger selber treffen und für sich selber Chancen und Risiken genau abwägen. Wir raten jedoch Anlegern, die die Kosten selber finanzieren müssten, von einer eventuellen Prospekthaftungsklage eher ab, da wir das Risiko als zu hoch einschätzen, dass die Betroffenen hierbei schlechtem Geld noch gutes Geld hinterherwerfen,“ so Rechtsanwalt Späth weiter.
Etwas anders sieht es bei Betroffenen aus, die über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen. Wenn eine solche Rechtsschutzversicherung auf die Risiken hingewiesen wird und Deckungsschutz erteilt, sollte der Anleger es versuchen. Das Vollstreckungsrisiko bleibt ihm dann zwar nach wie vor, da er jedoch kein Kostenrisiko hat, ist dies in solchen Fällen eher verschmerzbar.
„Auch sollten Geschädigte in ihre Überlegungen mit einbeziehen, dass bei der WBG und DM voraussichtlich nicht nur Ansprüche aus Prospekthaftung bestehen, sondern höchstwahrscheinlich auch aus unerlaubter Handlung und Kapitalanlagebetrug. Diese verjähren aber definitiv noch nicht zum Jahresende“ so Späth weiter.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West" anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus. Bei rechtsschutzversicherten Betroffenen ist auch die Deckungsschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung enthalten, löst also keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen