Mittwoch, Januar 30, 2019

Wie man zu seinem GUTEN RECHT ohne eigenes finanzielles Risiko kommt.

Der BSZ e.V. arbeitet mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der nach positiver Prüfung der Erfolgsaussichten des jeweiligen Falls durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte, dem Kläger das Kostenrisiko abnimmt.

Die Gefahr, gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen, besteht somit nicht!

Wer Ansprüche gerichtlich durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an die zuständigen Vertrauensanwälte  seine Unterlagen schicken. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kläger selbst muss keine Zahlungen leisten.

Das gilt nicht nur für Verfahren im Bank- oder Kapitalmarktrecht, sondern für alle Klageverfahren.

Wer bei seiner Klage kein Kostenrisiko eingehen möchte, kann als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung beitreten und dann gleich seine Unterlagen für eine unverbindliche Prüfung durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte einreichen.  

Fazit: Ihr gutes Recht in besten Händen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozessfinanzierung“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
TelefaX: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Freitag, Januar 18, 2019

Aufgeld/Agio: Im Einkauf liegt bekanntlich der Gewinn- das sollten auch Fondsanleger beachten!

Private Fondsanleger unterschätzen sehr oft welch ein bedeutender Kostenfaktor ein Ausgabeaufschlag darstellt. Im Durchschnitt werden 5% gefordert. Mit dem Ausgabeaufschlag werden Kosten für Gebühren, Vertrieb und Verwaltung gedeckt. Da der gezahlte Ausgabeaufschlag nicht der Fondsgesellschaft zufließt, wirkt sich das negativ aus die Rendite für den Anleger aus.

Ausgabeaufschlag gezahlt? Jetzt zurückfordern!

Wie kritische Fondsanleger eine "Zusatzrendite" erzielen können. Häufig zahlen Privatanleger für Investmentfonds Ausgabeaufschläge. Von Beginn an verlieren sie damit bis zu 5 % ihrer Investition oder mehr, die sie im Vergleich zu einer Anlage ohne diesen Ballast bisher nicht wieder aufholen konnten.

  • Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht für ihre Mandanten gegen diese Praxis vor und verschafft ihnen im Erfolgsfall als "Zusatzrendite" einen Ausgleich ihres Verlusts.

  • Nach  Analyse der Gesetzeslage durch dieser Kanzlei dürfte nämlich jeder, der bei einem offenen Aktien -, Renten -, Immobilien - oder sonstigen Fonds ein solches Aufgeld/Agio gezahlt hat, vollständige Erstattung nebst Verzinsung beanspruchen können.

  • Gute oder schlechte Bank - oder sonstige Beratungen oder die Anschaffung aus eigenem Anlageentschluss, erfreuliche oder desillusionierende Kursentwicklungen, der Wiederverkauf der Anlage, etc., beeinflussen die Rechtslage nicht.

  • Anspruchsbegründend ist allein die Berechnung eines Ausgabeaufschlags, dokumentiert durch die schriftliche Bestätigung des Fondskaufs oder eine vergleichbare Unterlage. Eine zeitliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit von Forderungen setzen von Fall zu Fall unterschiedlich lange Verjährungsfristen, etwa §§ 195 und 199 BGB.

Und so einfach können Sie als Mitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ teilhaben:

  • Schicken sie an die hier berichtende BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei unverbindlich zu jedem mit Ausgabeaufschlag angeschafften Fonds die jeweilige "Wertpapier - Abrechnung Ausgabe Investmentfonds" per Post zu oder machen sie den Anwälten  per Fax oder Mail zugänglich, wie auch die Daten einer Rechtsschutzversicherung und die Kontoverbindung für zukünftige Zahlungen an Sie.

  • Sollten auf das Aufgeld Bonifikationen/Erstattungen erfolgt sein, die sich nicht aus der Wertpapierkaufabrechnung, etc., ergeben, bitten die Rechtsanwälte um Unterrichtung auch darüber. Bei unklarem Verjährungsablauf empfiehlt sich eine baldige Anfrage.

  • Nach Sichtung der Unterlagen werden die Rechtsanwälte, für Sie ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung Ihres Falls abgeben und im Regelfall ein Mandat zur Rückforderung des Ausgabeaufschlags antragen. Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung, von deren Deckungsübernahme der Mandatsumfang abhängig wäre, erfolgen ebenfalls kostenlos.

  • Treten Sie jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“ bei und kontaktieren Sie dann sofort die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte. Sie werden überrascht sein, mit wie wenig eigenem Einsatz sich Ihnen vielversprechende Möglichkeiten auftun sollten.

Anleger die gerne eine Zusatzrendite haben möchten profitieren als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Ausgabeaufschlag“  von einem exklusiven Erfahrungsvorsprung und der „Original – Vertretung“.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Ausgabeaufschlag“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

jg

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





Mittwoch, Januar 16, 2019

Kapitalanlage im Feuer? Falsch beraten? Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen?

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit vielen Jahren auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.euwww.rechtsboerse.de   Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten.

Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen  hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.

Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen.

Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       
Der BSZ e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger. Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.

Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen zweifelhafte Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und  die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives  Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.

Die von dem  BSZ®  e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig.

Sie finanzieren sich aus dem einmaligen Förderbeitrag ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt.

Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.

Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser  Kanzleien  nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.

Rückforderung von Ausschüttungen

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

  • Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Für die Prüfung von Ansprüchen und RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Montag, Januar 14, 2019

So setzen Sie Ihre finanziellen Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durch!

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Mitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung und Finanzierung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seinen Anspruch tatsächlich bestehen, kann wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage oder Forderung zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

PROZESSFINANZIERUNG

Falls Sie sich einen Prozess nicht leisten können oder wollen, besteht die Möglichkeit, Ihren Fall für einen Prozessfinanzierer aufzubereiten. Wir arbeiten mit einigen Prozessfinanzierern im In- und Ausland zusammen. Die Aufbereitung des Falles für Prozessfinanzierer, welche naturgemäß sehr schwierig ist, erledigen wir selbstverständlich auch für Sie.

Prozessfinanzierer nehmen von der Hauptsache einen gewissen Prozentsatz. Für dieses Entgelt tragen diese das gesamte Prozesskostenrisiko. Mit einem Prozesskostenfinanzierer an der Seite steht der Geschädigte auf einem gleichen finanziellen Niveau wie die Gegenseite (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister). Da sozusagen auf Augenhöhe agiert wird, lenken die Prozessgegner oft ein, da sie wissen, dass sie ein Prozessverlust sehr teuer zu stehen kommt.

Weitere Informationen so wie einen Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice finden Sie auf der Internetseite www.sammelklagen.de


Anfragen gerne auch per e-Mail, Fax oder Briefpost.

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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Freitag, Januar 11, 2019

Anlageberatung: Wenn die Kapitalanlage zur Altersvorsorge zum finanziellen Desaster wird.

Was tun, wenn Sie vermuten, dass Sie wegen falscher Beratung auf faulen Kapitalanlagen sitzen? Keine Investition ist ohne Risiko! Es gibt nicht nur Gewinne sondern es kann auch Verluste geben. Es ist jedoch ein großer Unterschied ob Anleger einen „normalen Anlageverlust“ zu verkraften haben, oder Verluste hinnehmen müssen, die aufgrund falscher Anlageberatung entstanden sind.

Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher "Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Jedes Jahr verlieren Tausende Anleger viel Geld durch falsche Anlageberatung.

In vielen Fällen merken die Anleger noch nicht einmal, dass Sie falsch beraten wurden und vergeben somit die Chance sich gegen die erlittenen Verluste erfolgreich zu wehren. So ist es auch nur ein kleiner Prozentsatz  der von Falschberatung betroffenen Anleger, welcher tatsächlich auch auf Schadensersatz klagt, bedauert man bei dem BSZ e.V. 

Nicht jeder Anlageverlust bedeutet automatisch dass die Schuld dem Berater zugerechnet werden kann. Vielmehr ist die Frage zu prüfen, ob das Anlageprodukt welches  vom Berater empfohlen wurde, den eigenen Anlagezielen,  dem eigenen Alter und dem eigenen Anlage- und Risikoprofil entspricht.  Daraus ergibt sich aber auch, dass die für einen Anleger vollkommen ungeeignete Anlage für einen anderen Anleger durchaus akzeptabel sein kann.

Schlechte Anlageberatung lässt sich also nicht einfach durch ein paar Faustregeln feststellen, sondern muss immer individuell betrachtet werden.

Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Anleger sollten deshalb eine Bestandsaufnahme ihrer Anlagen durchführen und jede Investition kritisch hinterfragen.

Vielleicht wurde dem Anleger vom Anlageberater nicht die ganze Wahrheit über die Anlage mitgeteilt. Das kann schlimme Folgen für den Anleger haben. Deshalb sollten sich Anleger immer klar machen, dass die halbe Wahrheit immer noch eine ganze Lüge ist. Stellen Sie sich als Anleger immer die Frage, bemüht sich mein Finanzberater tatsächlich mir ein ehrlicher Makler zu sein, oder nutzt er die Tatsache, dass Anleger kaum rationale Entscheidungen in eigenen Geldangelegenheiten treffen?

Die Welt der Kapitalanlage stellt sich für den Bürger als kompliziert, verwirrend und einschüchternd dar. Deshalb verlassen sich Anleger oft ohne Wenn und Aber auf Ihren Finanzberater. Wohin das führen kann, zeigt die Tatsache, dass durch falsche Finanzberatung Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro verlieren. Das ist skandalös. Trotzdem rangiert der finanzielle Verbraucherschutz unter ferner liefen.

Schiffsfondsanleger zum Beispiel haben Ihren Bankberatern geglaubt, dass sie eine sichere und für die Altervorsorge bestens geeignete Kapitalanlage erworben haben.

Heute wissen die Anleger, dass dies nur die halbe Wahrheit war. Um des eigenen Gewinns wegen, haben viele Banken ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen.

Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

"Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!" Mit dieser der Klage-Unlust der Anleger verdienen die Banken ein zweites mal  Geld am Anleger.

Den Anlegern muss offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum Vorteil der Bank beraten worden sind.

Wie gehen die Banken damit um?

Nehmen wir an, dass von 100 Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht ziehen. Selbst wenn diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss, spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.

Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich.

Lassen Sie sich beraten!  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft  anzuschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen:

Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.

Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
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Donnerstag, Januar 10, 2019

Wenn fällige Rückzahlungen aus gekündigten Nachrangdarlehen nicht geleistet werden können.

So manchen Investoren  ist nicht bewusst, dass bei Nachrangdarlehen sie im Insolvenzfall des Unternehmens erst bedient werden, wenn sämtliche Gesellschaftsgläubiger befriedigt wurden.

Es hat in der Vergangenheit immer wieder Fälle gegeben, in denen Anbieter nicht in der Lage waren, Anlegern ihr Kapital zurückzuzahlen. Wenn dann Insolvenz angemeldet wurde, gingen die Anleger oft leer aus oder erhielten weit weniger zurück, als sie investiert hatten.

Anleger sollten bei Nachrangdarlehen, ehe sie sich für eine solche Anlage entscheiden, Chancen und Risiken genau überdenken. Dazu ist es natürlich absolut notwendig, dass ihnen alle Chancen und Risiken allgemein verständlich erklärt werden. Nur so können sie sich eine eigene Meinung bilden.

Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors einen aktuellen Bericht vom  09.01.2019 auf www.investmentcheck.de   wieder:

***
Nicht geleistete Rückzahlung. Fällige Einlagen bei CapStar one nicht zurückgezahlt.

Wer bei CapStar one an besondere Sicherheit wie bei der AirForce One dachte, der wird nun vermutlich enttäuscht. Denn die per Ende November 2018 fälligen Rückzahlungen aus gekündigten Nachrangdarlehen konnten nicht geleistet werden.

Dabei wurden die Gelder erst 2016 und 2017 gesammelt. Statt den gesuchten 25 Millionen Euro kamen allerdings nur 6,15 Millionen Euro zusammen. Mit einer 11a-Mitteilung wurde den Anlegern lapidar mitgeteilt, dass die Emittentin „zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch über keine ausreichenden liquiden Mittel zur Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen“ verfügt.

Hintergrund

Laut der von Markus Fürst für die Capital Store Invest GmbH erstellten Verkaufsunterlagen vom April 2016 sollte vor allem in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen investiert werden. 25 Millionen Euro suchte der Anbieter in Form von Einmalanlagen und Ratenzahlung. Als Zinssatz wurden fünf Prozent pro Jahr in Aussicht gestellt. Kündbar sind die Nachrangdarlehen mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende, wobei eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten gilt. Diese Kündigungsmöglichkeit haben offensichtlich einige Anleger genutzt, weshalb Rückzahlungen Ende November 2018 fällig waren. Aufgrund von Schwierigkeiten mit einer Teilungserklärung konnten laut Angaben des Anbieters Kaufverträge nicht beurkundet werden. Auf telefonische Nachfrage erklärte Markus Fürst, dass er Klage wegen Nichtzustimmung erhoben hat. Er rechnet zeitnah mit einer positiven Entscheidung des Gerichts, so dass vermutlich Ende März 2019 die Rückzahlung gekündigter Einlagen möglich sein sollte.

Jahresabschluss

Wer sich nun etwas näher mit dem Emittenten beschäftigt, der findet im Bundesanzeiger den Jahresabschluss 2017. Dort wird das platzierte Nachrangkapital mit 6,15 Millionen Euro beziffert, was weit unter dem gesuchten Kapital von 25 Millionen Euro lag. Von dem platzierten Kapital entfällt offenbar ein Großteil außerdem auf Ratensparverträge, weil die in der Bilanz ausgewiesenen Nachrangdarlehen nur 2,62 Millionen Euro betragen. Sorge sollte den Investoren auch bereiten, dass per Ende 2017 immerhin 267.000 Euro in einen nicht näher bezeichneten Teakholzfonds flossen. Von solchen Investments war im Verkaufsprospekt konkret nichts zu lesen. Fürst rechtfertigt das damit, dass ein Waldinvestment auch immobil sei. Kein Problem sieht er außerdem in dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von einer Million Euro. Diesen will er mit dem Gewinn aus den noch nicht erfolgten Wohnungsverkäufen weitgehend ausgleichen. Entstanden ist dieser Verlust vor allem durch Platzierungskosten, BaFin-Gebühren und Rechtsanwaltskosten. Andererseits waren im Verkaufsprospekt vor allem beteiligungsabhängige Kosten ausgewiesen, die aufgrund der schwachen Platzierung eigentlich kein Problem hätten sein sollen.

Verflechtungen

Laut Verkaufsprospekt können Interessenskonflikte aus Verflechtungen durch Markus Fürst und Gerhard Schaller entstehen. Beispielhaft wird die Sensus Vermögen GmbH als Vermögensverwalter aufgeführt, der teilweise für die „Auswahl und Betreuung von Liquiditätsanlagen zuständig ist“. Die FS Verwaltungsgesellschaft mbH wird genannt, weil sie „als Komplementärgesellschaft und Geschäftsführerin der einzelnen Zielgesellschaften zur Abwicklung der Immobilienprojekte fungieren soll“. Außerdem werden noch die Derivest GmbH und die Lesitas Holding GmbH & Co. KG aufgelistet, die im Fall der Lesitas „für die Auswahl, den Erwerb und die Verwaltung der Maklerbestände verantwortlich ist“. Auch eine Sensus Vertriebsgesellschaft mbH wird als Mitvertrieb genannt. Und nicht zu vergessen die D.E.S. Immobilien Consulting GmbH & Co. KG, die gegebenenfalls „in die Objektauswahl, Konzeption, Baubetreuung, Vertriebs- und Verwaltungstätigkeit im Bereich von Immobiliengeschäften eingebunden werden soll“. Wer aber nicht im Verkaufsprospekt auftaucht, ist eine CSI Donautal Immobilien GmbH & Co. KG, die im Jahresabschluss 2017 zu finden ist. Das ist wichtig, weil die Vermögensgegenstände der Emittentin vor allem aus Finanzanlagen bestehen. Und diese setzen sich fast nur aus „Anteilen an verbundenen Unternehmen“ in Höhe von 310.000 Euro und aus „Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ in Höhe von 1,22 Millionen Euro zusammen.

Loipfinger’s Meinung

Wer diese Kurzzusammenfassung so liest und sich frägt, wieso solche Angebote von Finanzberatern an unbedarfte Kunden verkauft werden (dürfen), der stellt sich diese Frage zu Recht. Solche Verflechtungen sollten verboten sein. Gleiches gilt für eine fehlende Mittelverwendungskontrolle, was vielleicht eine fragwürdige Anlage in einen Teakholzfonds verhindert hätte. Die Wirtschaftsprüfer Hubert Grünbaum und Claus Hohenberger von der Union AG interessierte das alles nicht, denn sie haben im Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2017 bei der Emittentin eine Prüfung ohne Einwendungen attestiert. Dabei erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende. Der im Bundesanzeiger nicht näher erläuterte Fehlbetrag beim Eigenkapital störte offenbar auch nicht. Gut, das gehört nicht zum Prüfungsumfang, weshalb formaljuristisch wie bei der BaFin-Gestattung des Verkaufsprospektes alles korrekt sein mag. Aus Anlegersicht ist allerdings einiges unbefriedigend. Ihnen wurde in einer Mitteilung erklärt, dass der Abverkauf von Wohnungen bisher an einer Teilungserklärung scheiterte. Wie kann das eigentlich sein, wenn die Emittentin zumindest laut Jahresabschluss 2017 vor allem Ausleihungen an verbundene Unternehmen in der Bilanz stehen hat? Müsste dann nicht die Nichtrückzahlung dieser Ausleihungen ursächlich sein? Sei‘s drum. Wer die Homepage des Anbieters aufruft, wird mit der völlig veralteten Aussage begrüßt, dass das Kapitalanlageangebot am 25. April 2017 endet. Da muss es nicht verwundern, wenn Anleger ihre Einlage schon jetzt kündigen.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

  • Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CapStar one anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CapStar one kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Mittwoch, Januar 09, 2019

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)

Bekanntlich fordern (nicht nur, aber vor allem) Insolvenzverwalter von Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Dass diese abgewehrt werden können, wurde bereits vielfach vor Land- und Oberlandesgerichten gezeigt. Der BSZ e.V. kennt  die Anwälte, die das schaffen.

Der Insolvenzverwalter fordert z. B. viel Schiffsfonds Anleger zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen auf. „Nicht immer zu Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.  

Die Mehrzahl der Anleger zahlt allerdings auf erste Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter in Unkenntnis der Rechtsprechung zurück.

  • Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt den betroffenen Anlegern, der Aufforderung Ausschüttungen zurückzuzahlen, nicht so ohne weiteres nachzukommen. Denn in vielen Fällen entbehre diese Forderung der rechtlichen Grundlage.

Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden.

Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden.

  • Dem Anleger steht, falls ein Rückforderungsanspruch bestehen würde, hilfsweise ein Aufrechnungsanspruch wegen Prospekthaftung zu. Wenn eine Gesellschaft Ausschüttungen nicht aus Gewinnen leisten kann, sondern eine rückzahlbare Entnahme darstellt, so ist der beitretende Kommanditist deutlich darüber aufzuklären (OLG Karlsruhe, Az. 4 U 9/08).

Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der  BSZ e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der Interessengemeinschaft  Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose Erstbewertung ihres jeweiligen Falles  gerne zur Verfügung. 

Fazit

Die Rückforderung ist rechtlich zu hinterfragen. Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

  • Durch die BGH-Urteile können sogar Anleger in Schiffsfonds, die ihre Ausschüttungen bereits wieder an die Fondsgesellschaft zurückgezahlt haben, nun ihrerseits die erneute Rückzahlung verlangen. Auch beim Insolvenzverwalter ist dies zu prüfen, weil es häufig um mehrere tausend Euro geht, die dann ebenso weg sind wie das Schiff des Schiffsfonds. Anleger sollten sich unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Es kommt auf die Verträge des Schiffsfonds an.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, bestehen für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen, bzw, diese vom Insolvenzverwalter zurückfordern können.

Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft  RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN    gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen sind, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an.

Zur individuellen, unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige Unterlagen und Informationen.

  • Anspruchsschreiben des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
  • ggf. Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)

Zahlen Sie keine Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)


Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Montag, Januar 07, 2019

Warum der erste A380 jetzt schon wieder verschrottet wird

Elf Jahre nach seinem Linienflug-Debüt wird der A380 zerlegt und in Einzelteilen verkauft, berichtet am 7. 1. 2019 die Berliner Morgenpost. Die Zerlegung hätte demnach Anfang Dezember 2018 begonnen.

Elf Jahre nach der glanzvollen Einführung des Riesen-Airbus herrsche Ernüchterung, schreibt der Autor der Berliner Morgenpost. Der A380 mit der Seriennummer „MSN003“ werde nie mehr abheben. Seit Monaten steht der Riesenjet auf dem Flughafen von Tarbes in Südfrankreich.

Am 2. Dezember 2018 rückten Mitarbeiter von Tarmac Aerosave an, wurde jetzt bekannt.

Die Firma ist demnach spezialisiert auf Wartung, Einmotten und Recyceln von Flugzeugen. Ihr Auftrag: das letzte Kapitel von „MSN003“ schreiben. Der Jet soll in Einzelteile zerlegt und diese anschließend verkauft werden.

Das Flugzeug gehört dem Fondshaus Dr. Peters, Anleger haben den Kaufpreis von rund 200 Millionen Dollar bezahlt. Singapore Airlines mietete den Jet für zehn Jahre. Im Herbst 2017 ließ die Fluggesellschaft den Vertrag auslaufen.

Dr. Peters verhandelte laut Berliner Morgenpost mit Airlines wie British Airways, Hi Fly und Iran Air – vergeblich.

„Der Markt für das Flugzeug ist mausetot“, zitiert die Zeitung den Hamburger Luftfahrtexperten Heinrich Großbongardt. Das gelte zum einen für den Zweitmarkt, wie man an den gescheiterten Verhandlungen mit Airlines sehe – obwohl die tragenden Strukturen nicht einmal die Hälfte ihrer Lebensdauer erreicht haben, 20 bis 40 Jahre können Maschinen normalerweise fliegen. Aber das typische zweite Leben bleibe dem A380 verwehrt.

Nach ihrem Einsatz als Passagierflieger würden sie häufig zu Frachtern umgebaut. Für den A380 komme das aufgrund seiner Struktur mit Ober- und Unterdeck nicht infrage. Zum anderen sei die Lage auch für neue Flugzeuge schwierig.

Wenn Sie in Flugzeugfonds engagiert sind, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds anschließen.

Anleger sollten unbedingt sicherstellen, dass ihre etwaigen Ansprüche nicht verjähren! Lassen Sie sich nicht von der Fondsgesellschaft "einlullen". Wenn die aktuellen Liquiditätsengpässe nicht behoben werden, kann Ihr Kapital teilweise verloren sein. Es gilt jetzt Ansprüche zu sichern, um später nicht leer auszugehen.

Dazu muss entweder die Fonds-Emittentin einen Verjährungsverzicht erklären oder Sie können als Anleger alternativ einen Güteantrag stellen, der die Verjährung ebenfalls hemmt.

Achtung: Wenn Sie als Anleger jetzt nichts unternehmen, verlieren Sie sämtliche Ansprüche!

Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds finden Sie die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie   HIER

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Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.  Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Flugzeugfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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hh    

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