Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland
Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für
windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden
könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden
von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter
Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.
Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern für den Bereich
Kapitalanlagerecht hochwertige Informationen, die aus einer Fülle von
„Rohinformationen“ und deren Aufbereitung resultieren. Es werden planmäßig
Informationen gesammelt, bewertet, verglichen und analysiert. Das fertige
Produkt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Die permanente Beobachtung des Kapitalanlagemarkts und die
Beobachtung der dort agierenden Unternehmen so wie die Ausschöpfung offener
Quellen wie Press, Prospekte und aller möglichen anderer Unterlagen führen zu
der Rohinformation. Für den BSZ e.V. ist dies die kostengünstigste aber
zugleich auch die effektivste Methode Anlegerschutz zu betreiben. Langfristig
gesehen, stellen sich die BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter
Kapitalanleger als eine gute Waffe heraus, die selbst dem bestorganisierten
Kapitalvernichtern überlegen sind.
Zusätzlich versprechen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Durchschlagskraft, da ein Mitglied nicht nur
auf seine eigenen Informationen angewiesen ist sondern über sichere
Erkenntnisse aus dem Pool der anderen Anleger verfügt.
Jede Anfrage eines
Kapitalanlegers an eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt gleichzeitig
eine interessante Information dar.
Eine gut organisierte und vernetzte
Anlegerschutzgemeinschaft wie Sie der BSZ e.V. darstellt, kann sich aus diesem
Grunde mitunter vor Anfragen kaum retten. Dies erhöht natürlich gleichzeitig
und stetig den Informationsstand.
Für das BSZ System stellt natürlich die Vernetzung mit
erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine wesentliche
Komponente dar. Das System BSZ e.V. ist somit in der Lage, jede Anfrage binnen
24 Stunden zu beantworten.
Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an
Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
können Informationshindernisse, wie Datenschutz, Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht
überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht
werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten
Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem
Mitgliederbereich und anderen Quellen
sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.
Der BSZ e.V. sieht sich mitunter von Unternehmen die in das
Visier des BSZ e.V. geraten sind
diffamiert und auch durch die Abmahnkeule in seiner wirtschaftlichen
Existenz bedroht.
Dafür danken wir an
dieser Stelle all jenen Menschen die unsere Arbeit mit einem Förderbeitrag
unterstützen.
Ansonsten müssen die Menschen die engagiert Anlegerschutz
betreiben, ohnehin mit der Tatsache leben, dass ihre oft sehr erfolgreichen
Warnungen weder Lob noch Dankbarkeit zur Folge haben, sagt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e.V.
Eine bei geschädigten Kapitalanlagern weit verbreitete
Krankheit scheint die Sparsamkeit am falschen Platz zu sein. Einerseits wird
bei der Anlage mitunter kräftig geklotzt, anderseits wird im Falle eines großen
Verlustes der unsäglich Spruch von dem guten Geld was man dem schlechten Geld
nicht hinterher werfen möchte, ins Feld geführt. Die falsch verstandene
Sparsamkeit kommt nur den Initiatoren des Anlagedesasters zu gute.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld
zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die
anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt
sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft
nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass
eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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