Viele Kapitalanlagestrategien erweisen sich oft als Reinfälle. Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramiedensystemen, Wind-,Strom-,Holz-Fonds und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen.
Viele Anleger fragen sich, aus welchem Grund
ihre Kapitalanlage plötzlich und unerwartet einen fulminanten Sturzflug hingelegt und
dabei ihre komplette Einlage vernichtet hat. Da stellt sich so mancher Anleger die
Frage: Wer hat das Geld jetzt? Wo ist das Geld geblieben? Was ist mit dem
Geld geschehen? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht über Buchgeld, sondern über
real eingezahlte Euros.
Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft
aufgelöst? Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes
zusammen wodurch für die Anleger die
Wahrnehmung meist vernebelt wird. Das
nutzt die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten
der Anleger aus. Das Geld um welches
man die Anleger betrogen hat, findet sich dann –oft nach einer langen Reise
quer durch viele Steueroasen und Schattenbanken- auf dem Bankkonto irgend eines seriösen Unternehmens
oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein,
passiert aber in vielen Fällen genau so.
Dem Anleger, der sein Geld verloren hat, kann
es aber durchaus blühen, dass er vom Insolvenzverwalter mit Nachforderungen
oder mit Rückzahlungsaufforderungen
eventuell erhaltener Ausschüttungen konfrontiert wird. Unter bestimmten
Konstellationen meldet sich eventuell auch das Finanzamt und macht Forderungen
geltend.
Was also ist passiert? Niemand hat
beobachtet, wie säckeweise Euronoten verbrannt worden wären. Wo also steckt das
Geld? Taucht es irgendwann wieder auf? Und falls ja, wer hat es in der
Zwischenzeit gehortet? Viel von dem, was angeblich vernichtet wurde, hat nie
existiert, das heißt: Es stand nur auf dem Papier. Entweicht die Phantasie aus
dem Anlagemonopoly, sinken die Kurse, der Anleger verliert, was er nie
tatsächlich besessen hat - seine Gewinne waren nur Buchgewinne. Ein
Nullsummenspiel ist es aber nicht, da der Anleger ja reale Euros eingezahlt
hat.
Für sehr viele Anleger wird es später ein
böses Erwachen geben, wenn offenbar wird, dass die vermeintlich sichere
Altersvorsorge als verloren anzusehen ist. Reich geworden sind am Ende nur die
Initiatoren und die Vertriebe.
Diese schmerzhafte Erfahrung machen gerade
viele Anleger. Sie bekommen dieser Tage Post aus Rechtsanwaltskanzleien. Darin
fordern die Anwälte die Rückzahlung der gewährten gewinnunabhängigen
Ausschüttungen. Den Anlegern wird meist eine sehr kurze Zahlungsfrist gewährt
und vorbeugend gleich mit einer Klage gedroht, falls die Frist fruchtlos
verstreicht.
Die BSZ e. V. Anlegeranwälte aber haben
Zweifel daran, ob die Rückforderungen gegenüber allen Anlegern und in voller
Höhe bestehen. Ob die Ausschüttungen aller Beteiligungsmodelle vollständig zurück zu zahlen sind, dürfte in
vielen Fällen angezweifelt werden.
Betroffene sollten sich von den
Einschüchterungsversuchen mit Klageandrohung nicht beunruhigen lassen. Eine
Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten ist jedoch unumgänglich. Anleger sollten
der vermeintlichen Zahlungsverpflichtung demnach nicht vorschnell nachkommen,
sondern sich fachmännischen Rechtsbeistand suchen.
Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf
Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit
aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V., Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest
teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist
sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben,
sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach
abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell
reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst
zu verhandeln.
Die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft
In vielen
Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner Geschädigter betroffen, sondern
Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht leicht, die zur Beweisführung
notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier gilt es, die Interessen der
Geschädigten zu bündeln, denn von einem effektiven Informationsaustausch
profitieren alle. Anleger können wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im
Kapitalanlagebereich nur durch koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Hier sind die BSZ e.V. Interessengemeinschaften für alle Beteiligten hilfreich.
Das ist oft die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der
Informationsbeschaffung, deren Auswertung und Analyse. Das zahlt sich aus –
spätestens wenn es zum Prozess kommt. Die Vielzahl der dann dem Anwalt zur
Verfügung stehenden Informationen und die hohe Zahl Betroffener sprechen für
sich. Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch bei rechtlichen
Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam seine Ansprüche
durchzusetzen.
Es lohnt sich, seine Kapitalanlage auf
fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Eine solche Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ Vertrauensanwälte mit
einem speziellen Service für Fördermitglieder des Vereins kostenlos vor.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.