Montag, Juli 30, 2018

Mit dem eigenen Anwalt unzufrieden? Holen Sie eine zweite Meinung ein!

Der BSZ e.V. hat schon mehrmals darüber berichtet, dass erschreckend viele Rechtssuchende mit der Leistung ihrer Anwälte sehr unzufrieden sind.

„Auf Grund unserer Veröffentlichungen haben sich weit über unsere Erwartungen hinausgehend sehr, sehr viele Menschen gemeldet und uns die Probleme mit ihren Anwälten geschildert“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig. 

  • „Mein Anwalt ist telefonisch kaum erreichbar, versprochene Rückrufe erfolgen nicht, in meinem Fall bewegt sich überhaupt nichts, ich bekomme ständig Rechnungen vom Anwalt ohne zu wissen für was ich bezahlen soll, ich habe das Gefühl mein Anwalt kennt sich in dem Rechtsgebiet nicht richtig aus, ich erhalte keine Kopien von den Schriftsätzen meines Anwalts, mein Anwalt hört mir nicht zu, auf meine Bedenken zur rechtlichen Vorgehensweise reagiert mein Anwalt äußerst ungehalten, mein Anwalt hat eine gesetzte Frist verbummelt.“

Anwälte sind normalerweise sehr beschäftigt. 

Aber das ist keine Entschuldigung dafür, die Telefonanrufe ihrer Mandanten zu ignorieren. Jeder Mandant kann von seinem Anwalt erwarten, dass dieser auf seine Anrufe reagiert und ihn auch regelmäßig über den Fortschritt in seinem Fall informiert.  

Wenn es schon Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den Mandanten gibt, dann lässt sich sehr oft auf die gesamte Arbeitspraxis dieser Kanzlei schließen. Ein seinem Mandanten verpflichteter  Anwalt ist in der Lage, effektiv mit ihm zu kommunizieren. Wenn sein Mandant nach einer Erklärung fragt, beantwortet er diese sofort oder doch innerhalb einer angemessenen Zeit.

Sie sind sich nicht sicher ob Ihre Rechtsangelegenheit von Ihrem Anwalt angemessen bearbeitet wird?

Ein Zweitmeinungsanwalt kann prüfen ob Ihr Rechtsanwalt alles Erforderliche tut und Sie mit vollem Engagement vertritt. Als Mandant haben Sie jederzeit das Recht eine zweite Meinung über die Behandlung Ihres Falles einzuholen. 

Selbstverständlich leisten viele Rechtsanwälte für ihre Mandanten hervorragende Arbeit und tun Alles dafür, das Recht ihrer Mandanten erfolgreich durchzusetzen. Eine zweite Meinung gibt in diesem Fall dem Mandanten die Gewissheit, dass er den richtigen Anwalt beauftragt hat der seine Angelegenheit  engagiert und angemessen behandelt.

Auf der anderen Seite gibt es Fälle, in denen der Anwalt nicht unbedingt die optimale Leistung für seinen Mandanten erbringt, auf einen Vergleich drängt obwohl die Rechtslage das nicht als erforderlich erscheinen lässt. Unter diesen Umständen könnte der Mandant  eventuell einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen.

Die anwaltliche Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung.

Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.
  
Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Fördermitgliedschaft Zweitmeinung mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien des betreffenden Falls zu.
  • Eine kurze Schilderung was bisher passiert ist, wäre hilfreich.
  • Schildern Sie mit kurzen Worten, worin sich die Unzufriedenheit mit Ihrem Anwalt begründet.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:

Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind.



Freitag, Juli 27, 2018

VW- Abgasskandal: VW-Manager belastet Winterkorn schwer. Aktienkäufer sollten jetzt ihre Forderungen auf den Kursdifferenzschaden anmelden!

Als betroffener Aktienkäufer sollten Sie deshalb die Anmeldung ihrer Forderungen auf den sogenannten Kursdifferenzschaden im Rahmen des KapMuG-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig prüfen.

Ein hochrangiger VW-Techniker hat ausgesagt, der ehemalige Vorstandschef Martin Winterkorn habe früh von den Abgasmanipulationen erfahren, berichtet am 26. 7. 2018 exklusiv die Süddeutsche Zeitung.

Einer der führenden Techniker des Autokonzerns, hat demnach nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung (SZ), NDR und WDR ein angebliches Treffen mit dem damaligen Vorstandschef der Staatsanwaltschaft Braunschweig geschildert. Er hat Winterkorn damit schwer belastet, schwerer noch, als das andere VW-Manager vor ihm getan haben, heißt es in der SZ.

Der Vorstandschef hätte demnach bereits im Frühjahr 2015 im Detail von den Abgasmanipulationen gewusst. Der Techniker hat den Ermittlern in seiner öffentlich bislang nicht bekannten Aussage erzählt, er glaube, das Treffen sei im Mai 2015 gewesen. Winterkorn hat bereits wiederholt beteuert, er habe von den Dieselmanipulationen bis zu deren Auffliegen im September 2015 nichts gewusst: Er verstehe nicht, sagte er einmal, warum er "nicht frühzeitiger und eindeutig informiert" worden sei.

Die Aussage über den mutmaßlichen Geheimtermin im Frühjahr 2015 ist bedeutsam und rätselhaft zugleich, heißt es in der SZ weiter.

Bedeutsam, weil die Aussage zur etablierten Firmenkultur von VW passe: Heikle Dinge würden bei VW nie schriftlich geklärt, hat der legendäre Ex-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Bedeutsam sei die Aussage des Spitzenmanagers ferner, weil sie VW und Winterkorn in der Abgasaffäre noch mehr in Bedrängnis bringt. Der frühere Vorstandschef müsse nun erst recht mit einer Anklage rechnen, weil er die Aktionäre im Unklaren gelassen habe

Als betroffener Aktienkäufer sollten Sie deshalb die Anmeldung ihrer Forderungen auf den sogenannten Kursdifferenzschaden im Rahmen des KapMuG-Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Braunschweig prüfen.

Am besten melden Sie sich umgehend zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgas-Skandal an.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  prüfen, ob Sie durch das rechtswidrige Verhalten der Konzernspitze geschädigt worden sind.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  sind Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Spezialisten für Schadensersatz.

Käufer von Dieselauto sollten ebenfalls unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen. In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die Anwälte  prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

(Den in Auszügen zitierten Artikel aus der Süddeutschen Zeitung finden Sie  HIER)

KapMuG-Verfahren

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben sich in den vergangenen Jahren eine anerkannte Expertise im Bereich von Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz (KapMuG) erarbeitet. 

Die Rechtsanwälte haben dabei für Investoren - etwa in Geschlossenen Fonds - zielführende Strategien für eine kollektive Rechtsdurchsetzung entwickelt. So können Sie Schadensersatzansprüche gemeinsam mit Mitgesellschaftern schlagkräftig durchsetzen.

Vorteil dieser Klagen: Eine enorme Kostenersparnis.

Das „Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz“ (KapMuG) hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch in Deutschland Anleger zu großen Gruppen zusammenfinden und gemeinsam ihre Rechte durchsetzen können. Das KapMuG-Verfahren ähnelt der aus dem US-amerikanischen Recht bekannten „Sammelklage“.

Voraussetzung ist dabei, dass in diesen Verfahren Prospektfehler -  zum Beispiel der Fondsinitiatoren - gerügt werden. Ist ein solches Verfahren einmal in Gang gekommen, können Sie sich auch ohne eine eigene Klage anschließen. Das minimiert das Kostenrisiko ganz erheblich.

Die Anwälte haben in zahlreichen Fällen „KapMuG“-Anträge bei Schiffs-, Lebensversicherungs- und Immobilienfonds gestellt oder bereiten diese vor.

Wie KapMuG-Verfahren genau ablaufen, erläutern die Rechtsanwälte Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Diesel-Skandal /Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Diesel-Skandal Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG).  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.07.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



PICCOR/PICAM/PICOX: Anlageskandal. Schneeballsystem?

Die schweizerische Finanzmarktaufsicht hatte die Piccor AG bereits am 16.01.2017 auf ihre Warnliste gesetzt. Am 07.02.2018 konnte man schließlich in verschiedenen Medien lesen, dass es Durchsuchungen in München, Berlin, Leipzig und der Schweiz gegeben hat. Danach geht die Staatsanwaltschaft offenbar davon aus, dass es sich um ein Schneeballsystem handelt.

Das würde bedeuten, dass etwaige Zahlungen an die ersten Anleger aus den von den nachfolgenden Anlegern eingebrachten Geldern – und nicht aus Gewinnen – stammten.

Der ehemalige Vertriebschef des Berliner Vermögensverwalters gerät offenbar verstärkt ins Zentrum der Ermittlungen, berichtet unter anderem das "Handelsblatt". Er soll im Hintergrund die Strippen gezogen und 340 Millionen Euro in ein Schnellballsystem umgeleitet haben, heißt es dazu auch auf FONDS Professionell online am 24. 7. 2018.

Zwar habe die Staatsanwaltschaft insgesamt sieben ehemalige Mitarbeiter des Vermögensverwalters im Visier, heißt es dort. Die Finanzermittler des Landeskriminalamtes in Berlin gingen mittlerweile aber davon aus, dass Thomas E. hinter zahlreichen Firmen und Strukturen der Gruppe stecke. Es bestehe der Verdacht, dass er wie ein Marionettenspieler verschiedene Treuhänder und Strohmänner gelenkt haben könnte, schreibt das "Handelsblatt".

Die Picam-Gruppe soll laut FONDS Professionell online Anleger um insgesamt 340 Millionen Euro betrogen haben. Die Vermögensprofis hätten vorgegeben, per Handel mit Dax-Futures exorbitante Renditen von bis zu 20 Prozent jährlich erwirtschaften zu können. Erste Zweifel daran wurden bereits vor zwei Jahren laut. Ende 2017 häuften sich dann die Ungereimtheiten, viele Anleger bekamen bereits keine Rückzahlungen mehr.

Den zitierten Artikel aus FONDS Professionell online finden Sie  HIER. http://bit.ly/2uTfQCH

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit dem Themenkomplex Picam/Piccor/Piccox und vertritt dort zahlreiche Mandanten. Nach umfangreichen Recherchen durch diese Rechtsanwälte empfehlen die nunmehr ein sofortiges Vorgehen gegen die verantwortlichen Firmen und Personen.

Der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt steht Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Piccor/Picam/Picox für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Piccor/Picam/Picox anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. InteressengemeinschaftPiccor/Picam/Picox kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Donnerstag, Juli 26, 2018

Das Insolvenzverfahren der deutschen P&R-Unternehmen tritt durch die Insolvenzeröffnung in die heiße Phase.

Nach dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli 2018, die Insolvenz zu eröffnen, können Anleger ihre Forderungen anmelden. Die Anmeldung sollte unbedingt rechtssicher erfolgen. Das Insolvenzgericht hat dazu einen Zeitrahmen bis zum 14. September 2018 festgelegt. Diese Frist sollten P&R-Anleger unbedingt einhalten, denn bis dahin können sie Ihre Ansprüche kostenfrei anmelden.

Wie die Insolvenzverwalter mitteilen, hat sich der Fehlbestand an Containern seit über 10 Jahren kontinuierlich ins Minus entwickelt.

Das Ergebnis: statt etwa 1,6 Mio. Containern sind effektiv nur rund 0,6 Mio. Blechboxen vorhanden. Konkret wird in der aktuellen Meldung der Insolvenzverwaltung davon gesprochen, dass es faktisch niemals so viele Container gab, wie man an die Anleger verkauft hat. Es stellt sich damit zwangsläufig die Frage, ob das nicht auch denjenigen auffallen musste, die das P&R-Investment in den vergangenen Jahren an die Privatanleger vermittelt haben.

Forderungsanmeldung ist kein Spaziergang durch den Formularblätterwald

Wenn auch die beiden Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinle öffentlich erklärten, dass sie die P&R Containerinvestoren Informationen zukommen lassen werden und auch eine formularmäßige Erklärung zusenden werden, reicht es nach der Erfahrung dr hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten im Regelfall nicht aus, um Anleger zufrieden zu stellen. 

Bei der Forderungsanmeldung  auf Nummer sicher gehen

Sich auf diese einseitige Informationslage zu verlassen, kann für P&R Containereigentümer die Gefahr eines Eigentores bergen. Für die meisten P&R-Anleger geht es bei den Containern nicht nur um irgendein Investment, sondern ganz konkret um ihre Altersversorgung. Das Risiko ist offensichtlich, da die beiden Insolvenzverwalter schon öffentlich erklärt haben, dass sie die Eigentumslage der Anleger bezweifeln.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass es gerade – aber nicht nur – für die P&R-Investoren wirtschaftlich sinnvoll ist, sich professionelle Unterstützung zu sichern, wenn es darum geht, das Eigentum an den Containern zu sichern. Auch wenn es auf den ersten Blick anlegerfreundlich anmutet, wenn Formulare der Insolvenzverwalter den Anlegern zugesandt werden, sollte man sich nicht darauf verlassen. Denn wer die Formulare unkontrolliert verwendet, kann nicht sicher sein, dass das anscheinend über 10 Jahre manipulierte Zahlenwerk von P&R wirklich innerhalb von nur vier Monaten komplett kontrolliert und bereinigt worden ist. Wichtig: Ansprüche müssen individuell und genau bezeichnet werden, das geht beim gescheiterten Containerinvestment im Milliardenumfang letztlich nur mit fachlich versierter Hilfe.

Die Gläubigerversammlung – leider olympiareif

Bei P&R geht es um große Dimensionen: Von dem P&R-Containerchaos sind über 50.000 Sparer betroffen. Deshalb hat das Insolvenzgericht für die Gläubigerversammlung Mitte Oktober die Olympiahalle in München angemietet, um alle erwarteten Gläubiger unterbringen zu können. Die Termine für die wesentlichen P&R-Gesellschaften sind am 17. und 18.10.2018. Auch bei dieser wichtigen Versammlung werden diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Anleger vor Ort aktiv sein. Hier werden Fragen zum Schicksal der Container diskutiert und entschieden; damit geht es ganz konkret um das Geld der P&R-Investoren.

Um die beiden Insolvenzverwalter zu begleiten und zu kontrollieren, wird ebenfalls ein Gläubigerausschuss zu bilden sein. Wer in dieses Kontrollgremium entsendet werden soll, die Anleger zu entscheiden haben.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Investoren, wenn es um das Bewältigen von Krisensituationen geht.

Sie gehört damit zu den von Fachleuten und Medien anerkannten Beratern bei der Abwehr von Forderungen in Insolvenzverfahren und dem Durchsetzen von Kapitalanlegerrechten. „Auf über 20 Jahre Erfahrung können Sie vertrauen“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Mittwoch, Juli 25, 2018

Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette ist?

Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist. 

Tipp von dem BSZ e.V.:

Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette ist?  Dann sollten Sie Ihren  „Wetteinsatz zurückfordern!“

Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.

Immer wieder können es sich Prominente  und auch Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden, letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“  Mit dieser Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht die betrogenen Anleger die  gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind, sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.

In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen, manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“ wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren. Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen  Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der Anleger verprasst haben.

Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund, mitunter werden Sie auch als die  gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden findet keine Beachtung.  Auch gibt es keine erkennbaren politischen Bemühungen für die Rückgabe verlorener Gelder  für  geschädigte Anleger.

Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. 

Hilfe  für geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!

Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0 Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro hinblättern.  

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten!  So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger – Mangelware oder ganz Fehlanzeige. 

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  der Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf Umwege verzichten.

Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.

Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen  noch von Drohungen beeindrucken lassen.

So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte

Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft  beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall  ist anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.

Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien betreuen schon seit über 20 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten erzielt werden.

Die von dem  BSZ®  e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer Mitglieder.

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite

Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Außergerichtliche Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur Vermögenswiederherstellung sein.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

  • Jeder Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beitreten.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
  • Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
  • Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:

Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind.




Dienstag, Juli 24, 2018

Insolvenzverfahren für die insolventen deutschen P&R Gesellschaften eröffnet. Anleger können nun ihre Forderungen anmelden.

Hinweise der Insolvenzverwalter dazu: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig.

Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften anzumelden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt.

Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu     täglich interessante Neuigkeiten für Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 16. 07. 2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

P&R war ein Schneeballsystem. Das Amtsgericht hat die Insolvenzverfahren eröffnet.

Am h 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Die vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke wurden als Insolvenzverwalter bestätigt. Ab Anfang August bekommen die Anleger vorausgefüllte Formulare zugeschickt und können ihre Forderungen anmelden. Dafür bleibt ihnen Zeit bis zum 14. September, um auf den in der Olympiahalle München stattfindenden Gläubigerversammlungen am 17. und 18. Oktober teilnehmen zu können.

Fehlbestand

Die bisher bereits bekannt gemachten Zahlen von 1,6 Millionen Containern als Soll-Bestand und die tatsächlich nur vorhandenen 618.000 Boxen sind erneut bestätigt worden. Der Fehlbestand hat sich seit dem Jahr 2007 aufgebaut. Interessant ist der Hinweis von Jaffé, wonach die Container nicht verloren gingen: „Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“ Diese Aussage ist von weitreichender Bedeutung, da der Insolvenzverwalter damit ein Schneeballsystem bestätigt.

  • Schon länger wurden bei P&R mit dem Anlegergeld keine Container mehr gekauft

Kein Eigentum. 

Fast mantraartig wiederholen die Insolvenzverwalter ihre Feststellung gegenüber Investoren, wonach eine Verwertung von Containern außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht möglich ist und Versuche die gesamte Anlegergemeinschaft massiv schädigen könnten. Das ist nachvollziehbar und schlüssig.

Neu ist ein zwischenzeitlich beim Landgericht München I ergangenes Urteil, das laut Jaffé die Verneinung der Eigentümerstellung bestätigt.

Es fehlt die sachenrechtliche Bestimmtheit, wonach ein übereigneter Gegenstand so präzise zu bezeichnen ist, dass „ein Dritter schon an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren“ können muss. Laut Jaffé ist dieser Bestimmtheitsgrundsatz sogar für die Anleger mit Zertifikat nicht gegeben. Allerdings wird diese Behauptung nicht weiter begründet, obwohl dort durch die Containernummern eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Angeblich wäre das kein wirtschaftlicher Nachteil für die Anleger, „denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren“. Eine nicht ganz nachvollziehbare Aussage, denn eine Aussonderung mit anschließender gemeinschaftlicher Verwertung dürfte in den Fällen mit tatsächlich existenten Containern mehr einbringen, als die Forderungsbefriedigung über die Insolvenzmasse.

Insolvenzmasse. 

Erklärtes Ziel der Insolvenzverwalter ist die Minimierung der Schäden durch eine bestmögliche Verwertung der bestehenden Containerflotte. Aktuell sind die Boxen fast vollständig vermietet und erwirtschaften Mieteinnahmen. Diese sind dringend notwendig, da die Liquidität sowohl in der Schweiz als auch bei den deutschen P&R-Gesellschaften bereits im Februar/März diesen Jahres fast vollständig aufgezehrt wurde. Konkrete Schätzungen zum Wert der Insolvenzmasse einschließlich der Vermögen in der Schweiz haben die Insolvenzverwalter nicht veröffentlicht. Ebenso fehlen konkrete Aussagen zu den bereits erfolgreich durchgesetzten Haftungsansprüchen gegenüber den verantwortlichen Personen. Es heißt nur allgemein, dass bereits erste Ansprüche geltend gemacht wurden und weitere „Anspruchsgeltendmachungen“ folgen.

Offene Fragen. 

Die Liste der offenen Fragen ist damit allerdings noch längst nicht zu Ende. In der Pressemitteilung ist von einer Erweiterung der Gläubigerausschüsse um jeweils zwei Mitglieder die Rede. Wer das ist, wird nicht gesagt. Zur Containerflotte von 618.000 Stück wird nichts über dessen Alter und den Größen berichtet. Bezüglich des Vermietungsgeschäfts wird von Stabilität gesprochen, ohne die monatlichen Mieteinnahmen zu beziffern. Als Erfolg wird eine erste Auszahlung der Schweizer P&R auf das Anderkonto der Insolvenzverwalter dargestellt, ohne die Höhe anzugeben. Bei dem Urteil des Landgerichts München I wird weder das Aktenzeichen, noch der genaue Urteilstenor wiedergegeben.

Loipfinger’s Meinung. 

Viel Neues enthält die Pressemitteilung zu den Insolvenzeröffnungen nicht. Der wohl wesentlichste Hinweis bezieht sich auf das seit Jahren vorliegende Schneeballsystem, wonach mit neuem Geld nur Ansprüche der Altanleger bedient wurden. Das könnte große Bedeutung für drohende Anfechtungen erlangen. Zur Schadenshöhe schreibt Jaffé in Zusammenhang mit begrenzten Möglichkeiten der Durchsetzung von Haftungsansprüchen von „enormen Schäden in Milliardenhöhe“. Dabei müsste das dem Gericht vorgelegte Gutachten zur Insolvenzeröffnung konkretere Aussagen enthalten. Für die P&R-Anleger wäre es deshalb wünschenswert, eine Einsicht in dieses Gutachten zu erlangen.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei den  BSZ e.V. Interessengemeinschaften  melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die mit den unterschiedlichsten Kapitalanlagen Verluste erlitten haben.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der jeweils betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft  vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei P&R Container-Investment engagiert sind schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen

Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft  P&R an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R oder Magellan anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen