Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen
eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre
Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist.
Tipp von dem BSZ e.V.:
Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette
ist? Dann sollten Sie Ihren „Wetteinsatz zurückfordern!“
Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der
Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher
und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose
Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die
Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.
Immer wieder können es sich Prominente und auch
Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und
Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die
Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten
leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“
vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.
Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit
seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen
Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was
im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden,
letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“ Mit
dieser Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn
schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit
einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht
die betrogenen Anleger die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück
schuld sind, sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.
In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen,
manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“
wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf
diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die
einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt
warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und
Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr
Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren.
Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen
Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der
Anleger verprasst haben.
Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund,
mitunter werden Sie auch als die gierigen Deppen die selbst an Ihrem
Unglück schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden
findet keine Beachtung. Auch gibt es keine erkennbaren politischen
Bemühungen für die Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte
Anleger.
Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie
wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele
Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so
manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe
zuteil wird.
Hilfe für geschädigte
Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht kostenlos!
Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0
Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro
hinblättern.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man
bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum
Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0
Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten
und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen
Wundertaten zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene
Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger –
Mangelware oder ganz Fehlanzeige.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der
Betroffenen ist nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für
unmittelbare und mittelbare Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von
Provisorien, wie der Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig
vorgeht, kann auf Umwege verzichten.
Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem
Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade diese Leute beherrschen oft
sehr meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu
sein. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen noch von
Drohungen beeindrucken lassen.
So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des
verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur
Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die
Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger
Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als
sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil
mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden
Vortrags fehlten.
Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit
vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden
konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen
Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg
basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die
Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine
Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte
Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall ist
anders und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine
fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien
betreuen schon seit über 20 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten
Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten
erzielt werden.
Die von dem BSZ® e.V. initiierten
Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von
niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer
Mitglieder.
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen
gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht
ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft
mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die
Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen
Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für
die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung.
Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue
Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern
und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite
Der BSZ® e.V. trägt dazu bei, dass die wirtschaftsstarken
Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften,
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche
Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb
des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als
Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren
davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.
Bei vielen Anlageskandalen konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite
Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis
stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen, viele
scheinen aber auf den fahrenden Zug aufspringen zu wollen – auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem
„schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die
sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ohne eigenes Kostenrisiko ausloten.
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer
manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man
über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn wer heute klagt oder verklagt
wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Anlegern die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht bietet der BSZ e.V. als Mitglied der BSZ
e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der
Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens vermittelt.
Das kann in vielen Fällen der erste Schritt zur
Vermögenswiederherstellung sein.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu
verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
- Jeder
Anleger kann unverbindlich Kontakt mit den BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien
aufnehmen wenn er auch die erfreuliche Entwicklung der Rechtsprechung
nutzen will und einer bestimmten ,,BSZ e.V. Interessengemeinschaft
geschädigter Anleger beitreten.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und
den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt
Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.
Eine Mitgliedschaft in
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:
Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu
aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden
selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen
erledigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.07. 2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind.
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