Nach dem Beschluss des Amtsgerichts München vom 24. Juli
2018, die Insolvenz zu eröffnen, können Anleger ihre Forderungen anmelden. Die
Anmeldung sollte unbedingt rechtssicher erfolgen. Das Insolvenzgericht hat dazu
einen Zeitrahmen bis zum 14. September 2018 festgelegt. Diese Frist sollten
P&R-Anleger unbedingt einhalten, denn bis dahin können sie Ihre Ansprüche
kostenfrei anmelden.
Wie die
Insolvenzverwalter mitteilen, hat sich der Fehlbestand an Containern seit über
10 Jahren kontinuierlich ins Minus entwickelt.
Das Ergebnis: statt etwa 1,6 Mio. Containern sind effektiv
nur rund 0,6 Mio. Blechboxen vorhanden. Konkret wird in der aktuellen Meldung
der Insolvenzverwaltung davon gesprochen, dass es faktisch niemals so viele
Container gab, wie man an die Anleger verkauft hat. Es stellt sich damit
zwangsläufig die Frage, ob das nicht auch denjenigen auffallen musste, die das
P&R-Investment in den vergangenen Jahren an die Privatanleger vermittelt
haben.
Forderungsanmeldung
ist kein Spaziergang durch den Formularblätterwald
Wenn auch die beiden Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé
und Dr. Philip Heinle öffentlich erklärten, dass sie die P&R
Containerinvestoren Informationen zukommen lassen werden und auch eine
formularmäßige Erklärung zusenden werden, reicht es nach der Erfahrung dr hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten im Regelfall nicht aus, um Anleger
zufrieden zu stellen.
Bei der Forderungsanmeldung
auf Nummer sicher gehen
Sich auf diese einseitige Informationslage zu verlassen,
kann für P&R Containereigentümer die Gefahr eines Eigentores bergen. Für
die meisten P&R-Anleger geht es bei den Containern nicht nur um irgendein
Investment, sondern ganz konkret um ihre Altersversorgung. Das Risiko ist
offensichtlich, da die beiden Insolvenzverwalter schon öffentlich erklärt
haben, dass sie die Eigentumslage der Anleger bezweifeln.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gehen zum jetzigen
Zeitpunkt davon aus, dass es gerade – aber nicht nur – für die
P&R-Investoren wirtschaftlich sinnvoll ist, sich professionelle
Unterstützung zu sichern, wenn es darum geht, das Eigentum an den Containern zu
sichern. Auch wenn es auf den ersten Blick anlegerfreundlich anmutet, wenn
Formulare der Insolvenzverwalter den Anlegern zugesandt werden, sollte man sich
nicht darauf verlassen. Denn wer die Formulare unkontrolliert verwendet, kann
nicht sicher sein, dass das anscheinend über 10 Jahre manipulierte Zahlenwerk
von P&R wirklich innerhalb von nur vier Monaten komplett kontrolliert und
bereinigt worden ist. Wichtig: Ansprüche müssen individuell und genau
bezeichnet werden, das geht beim gescheiterten Containerinvestment im
Milliardenumfang letztlich nur mit fachlich versierter Hilfe.
Die
Gläubigerversammlung – leider olympiareif
Bei P&R geht es um große Dimensionen: Von dem
P&R-Containerchaos sind über 50.000 Sparer betroffen. Deshalb hat das
Insolvenzgericht für die Gläubigerversammlung Mitte Oktober die Olympiahalle in
München angemietet, um alle erwarteten Gläubiger unterbringen zu können. Die
Termine für die wesentlichen P&R-Gesellschaften sind am 17. und 18.10.2018.
Auch bei dieser wichtigen Versammlung werden diese BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte für Anleger vor Ort aktiv sein. Hier werden Fragen zum
Schicksal der Container diskutiert und entschieden; damit geht es ganz konkret
um das Geld der P&R-Investoren.
Um die beiden Insolvenzverwalter zu begleiten und zu
kontrollieren, wird ebenfalls ein Gläubigerausschuss zu bilden sein. Wer in
dieses Kontrollgremium entsendet werden soll, die Anleger zu entscheiden haben.
Die hier berichtende
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt seit über 20 Jahren erfolgreich Investoren,
wenn es um das Bewältigen von Krisensituationen geht.
Sie gehört damit zu den von Fachleuten und Medien
anerkannten Beratern bei der Abwehr von Forderungen in Insolvenzverfahren und
dem Durchsetzen von Kapitalanlegerrechten. „Auf über 20 Jahre Erfahrung können
Sie vertrauen“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container
verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
gödd
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
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