Montag, Juli 30, 2018

Mit dem eigenen Anwalt unzufrieden? Holen Sie eine zweite Meinung ein!

Der BSZ e.V. hat schon mehrmals darüber berichtet, dass erschreckend viele Rechtssuchende mit der Leistung ihrer Anwälte sehr unzufrieden sind.

„Auf Grund unserer Veröffentlichungen haben sich weit über unsere Erwartungen hinausgehend sehr, sehr viele Menschen gemeldet und uns die Probleme mit ihren Anwälten geschildert“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anleger- und Verbraucherschutz tätig. 

  • „Mein Anwalt ist telefonisch kaum erreichbar, versprochene Rückrufe erfolgen nicht, in meinem Fall bewegt sich überhaupt nichts, ich bekomme ständig Rechnungen vom Anwalt ohne zu wissen für was ich bezahlen soll, ich habe das Gefühl mein Anwalt kennt sich in dem Rechtsgebiet nicht richtig aus, ich erhalte keine Kopien von den Schriftsätzen meines Anwalts, mein Anwalt hört mir nicht zu, auf meine Bedenken zur rechtlichen Vorgehensweise reagiert mein Anwalt äußerst ungehalten, mein Anwalt hat eine gesetzte Frist verbummelt.“

Anwälte sind normalerweise sehr beschäftigt. 

Aber das ist keine Entschuldigung dafür, die Telefonanrufe ihrer Mandanten zu ignorieren. Jeder Mandant kann von seinem Anwalt erwarten, dass dieser auf seine Anrufe reagiert und ihn auch regelmäßig über den Fortschritt in seinem Fall informiert.  

Wenn es schon Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den Mandanten gibt, dann lässt sich sehr oft auf die gesamte Arbeitspraxis dieser Kanzlei schließen. Ein seinem Mandanten verpflichteter  Anwalt ist in der Lage, effektiv mit ihm zu kommunizieren. Wenn sein Mandant nach einer Erklärung fragt, beantwortet er diese sofort oder doch innerhalb einer angemessenen Zeit.

Sie sind sich nicht sicher ob Ihre Rechtsangelegenheit von Ihrem Anwalt angemessen bearbeitet wird?

Ein Zweitmeinungsanwalt kann prüfen ob Ihr Rechtsanwalt alles Erforderliche tut und Sie mit vollem Engagement vertritt. Als Mandant haben Sie jederzeit das Recht eine zweite Meinung über die Behandlung Ihres Falles einzuholen. 

Selbstverständlich leisten viele Rechtsanwälte für ihre Mandanten hervorragende Arbeit und tun Alles dafür, das Recht ihrer Mandanten erfolgreich durchzusetzen. Eine zweite Meinung gibt in diesem Fall dem Mandanten die Gewissheit, dass er den richtigen Anwalt beauftragt hat der seine Angelegenheit  engagiert und angemessen behandelt.

Auf der anderen Seite gibt es Fälle, in denen der Anwalt nicht unbedingt die optimale Leistung für seinen Mandanten erbringt, auf einen Vergleich drängt obwohl die Rechtslage das nicht als erforderlich erscheinen lässt. Unter diesen Umständen könnte der Mandant  eventuell einen Anwaltswechsel in Betracht ziehen.

Die anwaltliche Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen  von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung.

Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden  nachvollziehbaren Einheit werden.

Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht.
  
Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt liegen.  Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden Kommunikation.

Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine zweite Meinung einzuholen.

Holen Sie eine zweite Meinung ein.

Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.

Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.

Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas anders gemacht werden kann.

Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.

Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."

Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. 

Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie die BSZ® e.V. Fördermitgliedschaft Zweitmeinung mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
  • Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien des betreffenden Falls zu.
  • Eine kurze Schilderung was bisher passiert ist, wäre hilfreich.
  • Schildern Sie mit kurzen Worten, worin sich die Unzufriedenheit mit Ihrem Anwalt begründet.

Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.

Eine Mitgliedschaft in einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:

Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen erledigt.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind.



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