Der BSZ e.V. hat schon mehrmals darüber berichtet, dass
erschreckend viele Rechtssuchende mit der Leistung ihrer Anwälte sehr
unzufrieden sind.
„Auf Grund unserer Veröffentlichungen haben sich weit über
unsere Erwartungen hinausgehend sehr, sehr viele Menschen gemeldet und uns die
Probleme mit ihren Anwälten geschildert“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im
Anleger- und Verbraucherschutz tätig.
- „Mein
Anwalt ist telefonisch kaum erreichbar, versprochene Rückrufe erfolgen
nicht, in meinem Fall bewegt sich überhaupt nichts, ich bekomme ständig
Rechnungen vom Anwalt ohne zu wissen für was ich bezahlen soll, ich habe
das Gefühl mein Anwalt kennt sich in dem Rechtsgebiet nicht richtig aus,
ich erhalte keine Kopien von den Schriftsätzen meines Anwalts, mein Anwalt
hört mir nicht zu, auf meine Bedenken zur rechtlichen Vorgehensweise
reagiert mein Anwalt äußerst ungehalten, mein Anwalt hat eine gesetzte
Frist verbummelt.“
Anwälte sind
normalerweise sehr beschäftigt.
Aber das ist keine Entschuldigung dafür, die Telefonanrufe
ihrer Mandanten zu ignorieren. Jeder Mandant kann von seinem Anwalt erwarten,
dass dieser auf seine Anrufe reagiert und ihn auch regelmäßig über den
Fortschritt in seinem Fall informiert.
Wenn es schon Schwierigkeiten bei der Kommunikation mit den
Mandanten gibt, dann lässt sich sehr oft auf die gesamte Arbeitspraxis dieser
Kanzlei schließen. Ein seinem Mandanten verpflichteter Anwalt ist in der Lage, effektiv mit ihm zu
kommunizieren. Wenn sein Mandant nach einer Erklärung fragt, beantwortet
er diese sofort oder doch innerhalb einer angemessenen Zeit.
Sie sind sich nicht sicher
ob Ihre Rechtsangelegenheit von Ihrem Anwalt angemessen bearbeitet wird?
Ein Zweitmeinungsanwalt kann prüfen ob Ihr Rechtsanwalt
alles Erforderliche tut und Sie mit vollem Engagement vertritt. Als Mandant
haben Sie jederzeit das Recht eine zweite Meinung über die Behandlung Ihres
Falles einzuholen.
Selbstverständlich leisten viele Rechtsanwälte für ihre
Mandanten hervorragende Arbeit und tun Alles dafür, das Recht ihrer Mandanten
erfolgreich durchzusetzen. Eine zweite Meinung gibt in diesem Fall dem Mandanten
die Gewissheit, dass er den richtigen Anwalt beauftragt hat der seine
Angelegenheit engagiert und angemessen
behandelt.
Auf der anderen Seite gibt es Fälle, in denen der Anwalt
nicht unbedingt die optimale Leistung für seinen Mandanten erbringt, auf einen
Vergleich drängt obwohl die Rechtslage das nicht als erforderlich erscheinen
lässt. Unter diesen Umständen könnte der Mandant eventuell einen Anwaltswechsel in Betracht
ziehen.
Die anwaltliche
Dienstleistung im Bank- und Kapitalmarktrecht ist ähnlich wie die ärztliche
Leistung für viele Menschen von sehr hoher und nicht selten
existenzieller Bedeutung.
Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden,
wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden
nachvollziehbaren Einheit werden.
Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im
Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und
Kapitalmarktrecht.
Wenn die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er
sich das vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt
liegen. Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst darüber
mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer mangelnden
Kommunikation.
Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer
Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu
reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine
zweite Meinung einzuholen.
Holen Sie eine zweite
Meinung ein.
Zweite Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum
stehenden wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.
Je nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden
benötigen um die ihm vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.
Je mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto
besser können sie darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird
oder ob etwas anders gemacht werden kann.
Berücksichtigt sollte aber stets werden, dass keine zwei
Anwälte einen bestimmten Fall gleich behandeln. Aber offensichtliche
handwerkliche Fehler oder falsche Rechtseinschätzungen können schon erkannt
werden. Die zweite Meinung ist immer eine oberflächliche Überprüfung und
keinesfalls eine umfassende Analyse.
Ein altbekannter
Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit
aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso
mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich
bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu
ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an.
Wenn Sie eine zweite
Meinung einholen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Fördermitgliedschaft Zweitmeinung mit
Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst,
er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien des
betreffenden Falls zu.
- Eine
kurze Schilderung was bisher passiert ist, wäre hilfreich.
- Schildern
Sie mit kurzen Worten, worin sich die Unzufriedenheit mit Ihrem Anwalt
begründet.
Die Informationen, die die Rechtsanwälte den Unterlagen und
den gemachten Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei teilt
Ihnen die Ergebnisse der Sichtung schriftlich mit.
Eine Mitgliedschaft in
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft bringt dabei viel, kostet aber wenig:
Ständig- mehrmals wöchentlich- aktualisierte Topinfos zu
aktuellen Kapitalanlage- und Verbraucherthemen, Bündelung der Interessen in
zielgerichteten Interessengemeinschaften, Kontakt zu führenden Anwaltskanzleien
im Bereich Kapitalanlagerecht und last but not least die Mitgliedschaft in
einer starken Gemeinschaft. Durch den BSZ® e.V. selbst werden
selbstverständlich ausschließlich nichtjuristische Sachfragen und Leistungen
erledigt.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07. 2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind.
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