Hinweise der Insolvenzverwalter dazu: Das Amtsgericht
München hat mit Beschluss vom 24. Juli 2018 die Insolvenzverfahren für die deutschen
P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet und die Rechtsanwälte Dr.
Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke (beide Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte
Insolvenzverwalter) als Insolvenzverwalter bestellt. Beide waren in den
jeweiligen Verfahren bislang schon als vorläufige Insolvenzverwalter tätig.
Mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren ist nun der Weg für
die rund 54.000 Anleger frei, ihre Forderungen gegenüber den insolventen
Gesellschaften anzumelden. Das Gericht
hat dafür eine Frist bis zum 14.09.2018 gesetzt.
Der BSZ e.V. veröffentlicht auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu täglich interessante Neuigkeiten für
Kapitalanleger. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors
den aktuellen Bericht vom 16. 07. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
P&R war ein
Schneeballsystem. Das Amtsgericht hat die Insolvenzverfahren eröffnet.
Am h 24. Juli 2018 hat das Amtsgericht München die
Insolvenzverfahren für die deutschen P&R
Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Die vorläufigen
Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé und Dr. Philip Heinke wurden als
Insolvenzverwalter bestätigt. Ab Anfang August bekommen die Anleger
vorausgefüllte Formulare zugeschickt und können ihre Forderungen anmelden.
Dafür bleibt ihnen Zeit bis zum 14. September, um auf den in der Olympiahalle
München stattfindenden Gläubigerversammlungen am 17. und 18. Oktober teilnehmen
zu können.
Fehlbestand.
Die bisher bereits bekannt gemachten Zahlen von 1,6
Millionen Containern als Soll-Bestand und die tatsächlich nur vorhandenen
618.000 Boxen sind erneut bestätigt worden. Der Fehlbestand hat sich seit dem
Jahr 2007 aufgebaut. Interessant ist der Hinweis von Jaffé, wonach die
Container nicht verloren gingen: „Tatsächlich zeigen die vorläufigen Ergebnisse
der Untersuchungen, dass die deutschen Gesellschaften offensichtlich über viele
Jahre hinweg Verträge mit Anlegern über Container geschlossen haben, die es de
facto nie gegeben hat und die auch nicht angeschafft wurden. Vielmehr wurden
die neu eingeworbenen Gelder dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus
Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen.“ Diese
Aussage ist von weitreichender Bedeutung, da der Insolvenzverwalter damit ein
Schneeballsystem bestätigt.
- Schon
länger wurden bei P&R mit dem Anlegergeld keine Container mehr gekauft
Kein Eigentum.
Fast mantraartig wiederholen die Insolvenzverwalter ihre
Feststellung gegenüber Investoren, wonach eine Verwertung von Containern
außerhalb des Insolvenzverfahrens nicht möglich ist und Versuche die gesamte
Anlegergemeinschaft massiv schädigen könnten. Das ist nachvollziehbar und
schlüssig.
Neu ist ein
zwischenzeitlich beim Landgericht München I ergangenes Urteil, das laut Jaffé
die Verneinung der Eigentümerstellung bestätigt.
Es fehlt die sachenrechtliche Bestimmtheit, wonach ein
übereigneter Gegenstand so präzise zu bezeichnen ist, dass „ein Dritter schon
an Hand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand
identifizieren“ können muss. Laut Jaffé ist dieser Bestimmtheitsgrundsatz sogar
für die Anleger mit Zertifikat nicht gegeben. Allerdings wird diese Behauptung
nicht weiter begründet, obwohl dort durch die Containernummern eine eindeutige
Zuordnung möglich ist. Angeblich wäre das kein wirtschaftlicher Nachteil für
die Anleger, „denn sie werden über die auf ihre Insolvenzforderungen gezahlte
Quote an den Erlösen aus der koordinierten Verwertung partizipieren“. Eine
nicht ganz nachvollziehbare Aussage, denn eine Aussonderung mit anschließender
gemeinschaftlicher Verwertung dürfte in den Fällen mit tatsächlich existenten
Containern mehr einbringen, als die Forderungsbefriedigung über die
Insolvenzmasse.
Insolvenzmasse.
Erklärtes Ziel der Insolvenzverwalter ist die Minimierung
der Schäden durch eine bestmögliche Verwertung der bestehenden Containerflotte.
Aktuell sind die Boxen fast vollständig vermietet und erwirtschaften
Mieteinnahmen. Diese sind dringend notwendig, da die Liquidität sowohl in der
Schweiz als auch bei den deutschen P&R-Gesellschaften bereits im
Februar/März diesen Jahres fast vollständig aufgezehrt wurde. Konkrete
Schätzungen zum Wert der Insolvenzmasse einschließlich der Vermögen in der
Schweiz haben die Insolvenzverwalter nicht veröffentlicht. Ebenso fehlen
konkrete Aussagen zu den bereits erfolgreich durchgesetzten Haftungsansprüchen
gegenüber den verantwortlichen Personen. Es heißt nur allgemein, dass bereits
erste Ansprüche geltend gemacht wurden und weitere „Anspruchsgeltendmachungen“
folgen.
Offene Fragen.
Die Liste der offenen Fragen ist damit allerdings noch
längst nicht zu Ende. In der Pressemitteilung ist von einer Erweiterung der
Gläubigerausschüsse um jeweils zwei Mitglieder die Rede. Wer das ist, wird
nicht gesagt. Zur Containerflotte von 618.000 Stück wird nichts über dessen
Alter und den Größen berichtet. Bezüglich des Vermietungsgeschäfts wird von
Stabilität gesprochen, ohne die monatlichen Mieteinnahmen zu beziffern. Als Erfolg
wird eine erste Auszahlung der Schweizer P&R auf das Anderkonto der
Insolvenzverwalter dargestellt, ohne die Höhe anzugeben. Bei dem Urteil des
Landgerichts München I wird weder das Aktenzeichen, noch der genaue
Urteilstenor wiedergegeben.
Loipfinger’s Meinung.
Viel Neues enthält die Pressemitteilung zu den
Insolvenzeröffnungen nicht. Der wohl wesentlichste Hinweis bezieht sich auf das
seit Jahren vorliegende Schneeballsystem, wonach mit neuem Geld nur Ansprüche
der Altanleger bedient wurden. Das könnte große Bedeutung für drohende
Anfechtungen erlangen. Zur Schadenshöhe schreibt Jaffé in Zusammenhang mit
begrenzten Möglichkeiten der Durchsetzung von Haftungsansprüchen von „enormen
Schäden in Milliardenhöhe“. Dabei müsste das dem Gericht vorgelegte Gutachten
zur Insolvenzeröffnung konkretere Aussagen enthalten. Für die P&R-Anleger
wäre es deshalb wünschenswert, eine Einsicht in dieses Gutachten zu erlangen.
Link zum Beitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3878
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